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2. Könige - Kapitel 12

Joasch. Ausbesserung des Tempels

1 Und Joas war sieben Jahre alt, da er König ward. 2 Im siebenten Jahr Jehus ward Joas König, und regierte vierzig Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Zibja von Beer-Seba. 3 Und Joas tat, was recht war und dem HERRN wohl gefiel, solange ihn der Priester Jojada lehrte, 4 nur, daß sie die Höhen nicht abtaten; denn das Volk opferte und räucherte noch auf den Höhen. (1. Könige 22.44) (2. Könige 14.4) 5 Und Joas sprach zu den Priestern: Alles Geld, das geheiligt wird, daß es in das Haus des HERRN gebracht werde, das gang und gäbe ist, das Geld, das jedermann gibt in der Schätzung seiner Seele, und alles Geld, das jedermann von freiem Herzen opfert, daß es in des HERRN Haus gebracht werde,
6 das laßt die Priester zu sich nehmen, einen jeglichen von seinen Bekannten. Davon sollen sie bessern, was baufällig ist am Hause, wo sie finden, daß es baufällig ist. 7 Da aber die Priester bis ins dreiundzwanzigste Jahr des Königs Joas nicht besserten, was baufällig war am Hause,
8 rief der König Joas den Priester Jojada samt den Priestern und sprach zu ihnen: Warum bessert ihr nicht, was baufällig ist am Hause? So sollt ihr nun nicht zu euch nehmen das Geld, ein jeglicher von seinen Bekannten, sondern sollt's geben zu dem, das baufällig ist am Hause. 9 Und die Priester willigten darein, daß sie nicht vom Volk Geld nähmen und das Baufällige am Hause besserten. 10 Da nahm der Priester Jojada eine Lade und bohrte oben ein Loch darein und setzte sie zur rechten Hand neben den Altar, da man in das Haus des HERRN geht. Und die Priester, die an der Schwelle hüteten, taten darein alles Geld, das zu des HERRN Haus gebracht ward.
11 Wenn sie dann sahen, daß viel Geld in der Lade war, so kam des Königs Schreiber herauf mit dem Hohenpriester, und banden das Geld zusammen und zählten es, was für des HERRN Haus gefunden ward. 12 Und man übergab das Geld bar den Werkmeistern, die da bestellt waren zu dem Hause des HERRN; und sie gaben's heraus den Zimmerleuten und Bauleuten, die da arbeiteten am Hause des HERRN, 13 nämlich den Maurern und Steinmetzen und denen, die da Holz und gehauene Stein kaufen sollten, daß das Baufällige am Hause des Herrn gebessert würde, und für alles, was not war, um am Hause zu bessern. 14 Doch ließ man nicht machen silberne Schalen, Messer, Becken, Drommeten noch irgend ein goldenes oder silbernes Gerät im Hause des HERRN von solchem Geld, das zu des HERRN Hause gebracht ward;
15 sondern man gab's den Arbeitern, daß sie damit das Baufällige am Hause des Herrn besserten. 16 Auch brauchten die Männer nicht Rechnung zu tun, denen man das Geld übergab, daß sie es den Arbeitern gäben; sondern sie handelten auf Glauben. (2. Könige 22.7) 17 Aber das Geld von Schuldopfern und Sündopfern ward nicht zum Hause des HERRN gebracht; denn es gehörte den Priestern. 18 Zu der Zeit zog Hasael, der König von Syrien, herauf und stritt wider Gath und gewann es. Und da Hasael sein Angesicht stellte, nach Jerusalem hinaufzuziehen, (2. Könige 10.32)
19 nahm Joas, der König Juda's, all das Geheiligte, das seine Väter Josaphat, Joram und Ahasja, die Könige Juda's, geheiligt hatten, und was er geheiligt hatte, dazu alles Gold, das man fand im Schatz in des HERRN Hause und in des Königs Hause, und schickte es Hasael, dem König von Syrien. Da zog er ab von Jerusalem. (1. Könige 15.18)

Der Tod des Joas

20 Was aber mehr von Joas zu sagen ist und alles, was er getan hat, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Juda's,
21 Und seine Knechte empörten sich und machten einen Bund und schlugen ihn im Haus Millo, da man hinabgeht zu Silla. (2. Könige 14.5) 22 Denn Josachar, der Sohn Simeaths, und Josabad, der Sohn Somers, seine Knechte, schlugen ihn tot. Und man begrub ihn mit seinen Vätern in der Stadt Davids. Und Amazja, sein Sohn, ward König an seiner Statt. (2. Könige 14.1)

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)