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2. Könige - Kapitel 11

Reich Juda: Herrschaft der Atalja. Joasch wird König

1 Athalja aber, Ahasjas Mutter, da sie sah, daß ihr Sohn tot war, machte sie sich auf und brachte um alle aus dem königlichen Geschlecht. (2. Könige 8.26) (2. Könige 9.27) 2 Aber Joseba, die Tochter des Königs Joram, Ahasjas Schwester, nahm Joas, den Sohn Ahasjas, und stahl ihn aus des Königs Kinder, die getötet wurden, und tat ihn mit seiner Amme in die Bettkammer; und sie verbargen ihn vor Athalja, daß er nicht getötet ward. 3 Und er war mit ihr versteckt im Hause des HERRN sechs Jahre. Athalja aber war Königin im Lande. 4 Im siebenten Jahr aber sandte hin Jojada und nahm die Obersten über hundert von den Leibwächtern und den Trabanten und ließ sie zu sich ins Haus des HERRN kommen und machte einen Bund mit ihnen und nahm einen Eid von ihnen im Hause des HERRN und zeigte ihnen des Königs Sohn
5 und gebot ihnen und sprach: Das ist's, was ihr tun sollt: Ein dritter Teil von euch, die ihr des Sabbats antretet, soll der Hut warten im Hause des Königs, 6 und ein dritter Teil soll sein am Tor Sur, und ein dritter Teil am Tor das hinter den Trabanten ist, und soll der Hut warten am Hause Massah. 7 Aber die zwei Teile euer aller, die des Sabbats abtreten, sollen der Hut warten im Hause des HERRN um den König, 8 und sollt rings um den König euch machen, ein jeglicher mit seiner Wehre in der Hand, und wer herein zwischen die Reihen kommt, der sterbe, und sollt bei dem König sein, wenn er aus und ein geht. 9 Und die Obersten taten alles, was ihnen Jojada, der Priester, gesagt hatte, und nahmen zu sich ihre Männer, die des Sabbats abtraten, und kamen zu dem Priester Jojada.
10 Und der Priester gab den Hauptleuten Spieße und Schilde, die dem König David gehört hatten und in dem Hause des HERRN waren. (2. Samuel 8.7) 11 Und die Trabanten standen um den König her, ein jeglicher mit seiner Wehre in der Hand, von dem Winkel des Hauses zur Rechten bis zum Winkel zur Linken, zum Altar zu und zum Hause. 12 Und er ließ des Königs Sohn hervorkommen und setzte ihm eine Krone auf und gab ihm das Zeugnis, und sie machten ihn zum König und salbten ihn und schlugen die Hände zusammen und sprachen: Glück zu dem König! (5. Mose 17.18-19) 13 Und da Athalja hörte das Geschrei des Volkes, das zulief, kam sie zum Volk in das Haus des HERRN
14 und sah. Siehe, da stand der König an der Säule, wie es Gewohnheit war, und die Obersten und die Drommeter bei dem König; und alles Volk des Landes war fröhlich, und man blies mit Drommeten. Athalja aber zerriß ihre Kleider und rief: Aufruhr, Aufruhr! 15 Aber der Priester Jojada gebot den Obersten über hundert, die über das Heer gesetzt waren, und sprach zu ihnen: Führet sie zwischen den Reihen hinaus; und wer ihr folgt, der sterbe des Schwerts! Denn der Priester hatte gesagt, sie sollte nicht im Hause des HERRN sterben. 16 Und sie machten ihr Raum zu beiden Seiten; und sie ging hinein des Weges, da die Rosse zum Hause des Königs gehen, und ward daselbst getötet. (Nehemia 3.28) 17 Da machte Jojada einen Bund zwischen dem HERRN und dem König und dem Volk, daß sie des HERRN Volk sein sollten; also auch zwischen dem König und dem Volk.
18 Da ging alles Volk des Landes in das Haus Baals und brachen ihre Altäre ab und zerbrachen seine Bildnisse gründlich, und Matthan, den Priester Baals, erwürgten sie vor den Altären. Der Priester aber bestellte die Ämter im Hause des HERRN (Richter 6.25) (2. Könige 10.26-27) 19 und nahm die Obersten über hundert und die Leibwächter und die Trabanten und alles Volk des Landes, und sie führten den König hinab vom Hause des HERRN und kamen durchs Tor der Trabanten zum Königshause; und er setzte sich auf der Könige Stuhl. 20 Und alles Volk im Lande war fröhlich, und die Stadt war still. Athalja aber töteten sie mit dem Schwert in des Königs Hause.

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)