zurückEinzelansichtvor

2. Könige - Kapitel 11

Reich Juda: Herrschaft der Atalja. Joasch wird König

1 Athalja aber, Ahasjas Mutter, da sie sah, daß ihr Sohn tot war, machte sie sich auf und brachte um alle aus dem königlichen Geschlecht. (2. Könige 8.26) (2. Könige 9.27) 2 Aber Joseba, die Tochter des Königs Joram, Ahasjas Schwester, nahm Joas, den Sohn Ahasjas, und stahl ihn aus des Königs Kinder, die getötet wurden, und tat ihn mit seiner Amme in die Bettkammer; und sie verbargen ihn vor Athalja, daß er nicht getötet ward. 3 Und er war mit ihr versteckt im Hause des HERRN sechs Jahre. Athalja aber war Königin im Lande. 4 Im siebenten Jahr aber sandte hin Jojada und nahm die Obersten über hundert von den Leibwächtern und den Trabanten und ließ sie zu sich ins Haus des HERRN kommen und machte einen Bund mit ihnen und nahm einen Eid von ihnen im Hause des HERRN und zeigte ihnen des Königs Sohn
5 und gebot ihnen und sprach: Das ist's, was ihr tun sollt: Ein dritter Teil von euch, die ihr des Sabbats antretet, soll der Hut warten im Hause des Königs, 6 und ein dritter Teil soll sein am Tor Sur, und ein dritter Teil am Tor das hinter den Trabanten ist, und soll der Hut warten am Hause Massah. 7 Aber die zwei Teile euer aller, die des Sabbats abtreten, sollen der Hut warten im Hause des HERRN um den König, 8 und sollt rings um den König euch machen, ein jeglicher mit seiner Wehre in der Hand, und wer herein zwischen die Reihen kommt, der sterbe, und sollt bei dem König sein, wenn er aus und ein geht. 9 Und die Obersten taten alles, was ihnen Jojada, der Priester, gesagt hatte, und nahmen zu sich ihre Männer, die des Sabbats abtraten, und kamen zu dem Priester Jojada.
10 Und der Priester gab den Hauptleuten Spieße und Schilde, die dem König David gehört hatten und in dem Hause des HERRN waren. (2. Samuel 8.7) 11 Und die Trabanten standen um den König her, ein jeglicher mit seiner Wehre in der Hand, von dem Winkel des Hauses zur Rechten bis zum Winkel zur Linken, zum Altar zu und zum Hause. 12 Und er ließ des Königs Sohn hervorkommen und setzte ihm eine Krone auf und gab ihm das Zeugnis, und sie machten ihn zum König und salbten ihn und schlugen die Hände zusammen und sprachen: Glück zu dem König! (5. Mose 17.18-19) 13 Und da Athalja hörte das Geschrei des Volkes, das zulief, kam sie zum Volk in das Haus des HERRN
14 und sah. Siehe, da stand der König an der Säule, wie es Gewohnheit war, und die Obersten und die Drommeter bei dem König; und alles Volk des Landes war fröhlich, und man blies mit Drommeten. Athalja aber zerriß ihre Kleider und rief: Aufruhr, Aufruhr! 15 Aber der Priester Jojada gebot den Obersten über hundert, die über das Heer gesetzt waren, und sprach zu ihnen: Führet sie zwischen den Reihen hinaus; und wer ihr folgt, der sterbe des Schwerts! Denn der Priester hatte gesagt, sie sollte nicht im Hause des HERRN sterben. 16 Und sie machten ihr Raum zu beiden Seiten; und sie ging hinein des Weges, da die Rosse zum Hause des Königs gehen, und ward daselbst getötet. (Nehemia 3.28) 17 Da machte Jojada einen Bund zwischen dem HERRN und dem König und dem Volk, daß sie des HERRN Volk sein sollten; also auch zwischen dem König und dem Volk.
18 Da ging alles Volk des Landes in das Haus Baals und brachen ihre Altäre ab und zerbrachen seine Bildnisse gründlich, und Matthan, den Priester Baals, erwürgten sie vor den Altären. Der Priester aber bestellte die Ämter im Hause des HERRN (Richter 6.25) (2. Könige 10.26-27) 19 und nahm die Obersten über hundert und die Leibwächter und die Trabanten und alles Volk des Landes, und sie führten den König hinab vom Hause des HERRN und kamen durchs Tor der Trabanten zum Königshause; und er setzte sich auf der Könige Stuhl. 20 Und alles Volk im Lande war fröhlich, und die Stadt war still. Athalja aber töteten sie mit dem Schwert in des Königs Hause.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)