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2. Könige - Kapitel 10

Jehu rottet das Haus Ahab aus

1 Ahab aber hatte siebzig Söhne zu Samaria. Und Jehu schrieb Briefe und sandte sie gen Samaria, zu den Obersten der Stadt (Jesreel), zu den Ältesten und Vormündern Ahabs, die lauteten also: 2 Wenn dieser Brief zu euch kommt, bei denen eures Herrn Söhne sind und Wagen, Rosse, feste Städte und Rüstung, 3 so sehet, welcher der Beste und geschickteste sei unter den Söhnen eures Herrn, und setzet ihn auf seines Vaters Stuhl und streitet für eures Herrn Haus. 4 Sie aber fürchteten sich gar sehr und sprachen: Siehe, zwei Könige konnten ihm nicht widerstehen; wie wollen wir denn stehen? 5 Und die über das Haus und über die Stadt waren und die Ältesten und Vormünder sandten hin zu Jehu und ließen ihm sagen: Wir sind deine Knechte: wir wollen alles tun, was du uns sagst; wir wollen niemand zum König machen. Tue was dir gefällt. 6 Da schrieb er den andern Brief an sie, der lautete also: So ihr mein seid und meiner Stimme gehorcht, so nehmet die Häupter von den Männern, eures Herrn Söhnen, und bringt sie zu mir morgen um diese Zeit gen Jesreel. (Der Söhne aber des Königs waren siebzig Mann, und die Größten der Stadt zogen sie auf.)
7 Da nun der Brief zu ihnen kam, nahmen sie des Königs Söhne und schlachteten die siebzig Männer und legten ihre Häupter in Körbe und schickten sie zu ihm gen Jesreel. 8 Und da der Bote kam und sagte es ihm an und sprach: Sie haben die Häupter der Königskinder gebracht, sprach er: Legt sie auf zwei Haufen vor die Tür am Tor bis morgen.
9 Und des Morgens, da er ausging, trat er dahin und sprach zu allem Volk: Ihr seid ja gerecht. Siehe, habe ich wider meinen Herrn einen Bund gemacht und ihn erwürgt, wer hat denn diese alle geschlagen? 10 So erkennet ihr ja, daß kein Wort des HERRN ist auf die Erde gefallen, das der HERR geredet hat wider das Haus Ahab; und der HERR hat getan, wie er geredet hat durch seinen Knecht Elia. (1. Könige 21.22) 11 Also schlug Jehu alle übrigen vom Hause Ahab zu Jesreel, alle seine Großen, seine Verwandten und seine Priester, bis daß ihm nicht einer übrigblieb; 12 und machte sich auf, zog hin und kam gen Samaria. Unterwegs aber war ein Hirtenhaus.
13 Da traf Jehu an die Brüder Ahasjas, des Königs Juda's, und sprach: Wer seid ihr? Sie sprachen: Wir sind Brüder Ahasjas und ziehen hinab, zu grüßen des Königs Kinder und der Königin Kinder. (2. Chronik 22.8) 14 Er aber sprach: Greifet sie lebendig! Und sie griffen sie lebendig und schlachteten sie bei dem Brunnen am Hirtenhaus, zweiundvierzig Mann, und ließen nicht einen von ihnen übrig.

Jehu rottet den Baalsdienst aus. Sein Tod

15 Und da er von dannen zog, fand er Jonadab, den Sohn Rechabs, der ihm begegnete. Und er grüßte ihn und sprach zu ihm: Ist dein Herz richtig wie mein Herz mit deinem Herzen? Jonadab sprach: Ja. Ist's also, so gib mir deine Hand! Und er gab ihm seine Hand! Und er ließ ihn zu sich auf den Wagen sitzen (Jeremia 35.6)
16 und sprach: Komm mit mir und siehe meinen Eifer um den HERRN! Und sie führten ihn mit ihm auf seinem Wagen. 17 Und da er gen Samaria kam, schlug er alles, was übrig war von Ahab zu Samaria, bis daß er ihn vertilgte nach dem Wort des HERRN, das er zu Elia geredet hatte. (1. Könige 21.21-22)

Jehu vertilgt den Baalsdienst

18 Und Jehu versammelt alles Volk und ließ ihnen sagen: Ahab hat Baal wenig gedient; Jehu will ihm besser dienen. (1. Könige 16.31-33)
19 So laßt nun rufen alle Propheten Baals, alle seine Knechte und alle seine Priester zu mir, daß man niemand vermisse; denn ich habe ein großes Opfer dem Baal zu tun. Wen man vermissen wird, der soll nicht leben. Aber Jehu tat solches mit Hinterlist, daß er die Diener Baals umbrächte. 20 Und Jehu sprach: Heiligt dem Baal das Fest! Und sie ließen es ausrufen.
21 Auch sandte Jehu in ganz Israel und ließ alle Diener Baals kommen, daß niemand übrig war, der nicht gekommen wäre. Und sie gingen in das Haus Baals, daß das Haus Baals voll ward an allen Enden. 22 Da sprach er zu denen, die über das Kleiderhaus waren: Bringet allen Dienern Baals Kleider heraus! Und sie brachten die Kleider heraus. 23 Und Jehu ging in das Haus Baal mit Jonadab, dem Sohn Rechabs, und sprach zu den Dienern Baals: Forschet und sehet zu, daß nicht hier unter euch sei jemand von des HERRN Dienern, sondern Baals Diener allein! (2. Könige 10.15) 24 Und da sie hineinkamen Opfer und Brandopfer zu tun, bestellte sich Jehu außen achtzig Mann und sprach: Wenn der Männer jemand entrinnt, die ich unter eure Hände gebe, so soll für seine Seele dessen Seele sein. (1. Könige 20.39) 25 Da er nun die Brandopfer vollendet hatte, sprach Jehu zu den Trabanten und Rittern: Geht hinein und schlagt jedermann; laßt niemand herausgehen! Und sie schlugen sie mit der Schärfe des Schwerts. Und die Trabanten und Ritter warfen sie weg und gingen zur Stadt des Hauses Baals (1. Könige 18.40)
26 und brachte heraus die Säulen in dem Hause Baal und verbrannten sie (2. Könige 11.18) 27 und zerbrachen die Säule Baals samt dem Hause Baals und machten heimliche Gemächer daraus bis auf diesen Tag. (2. Könige 3.2) 28 Also vertilgte Jehu den Baal aus Israel;
29 aber von den Sünden Jerobeams, des Sohnes Nebats, der Israel sündigen machte, ließ Jehu nicht, von den goldenen Kälbern zu Beth-El und zu Dan. (1. Könige 12.26) 30 Und der HERR sprach zu Jehu: Darum, daß du willig gewesen bist zu tun, was mir gefallen hat, und hast am Hause Ahab getan alles, was in meinem Herzen war, sollen dir auf dem Stuhl Israels sitzen deine Kinder ins vierte Glied. (2. Könige 15.12)
31 Aber doch hielt Jehu nicht, daß er im Gesetz des HERRN, des Gottes Israels, wandelte von ganzem Herzen; denn er ließ nicht von den Sünden Jerobeams, der Israel hatte sündigen gemacht. 32 Zur selben Zeit fing der HERR an, Israel zu mindern; denn Hasael schlug sie in allen Grenzen Israels, (2. Könige 8.12)
33 vom Jordan gegen der Sonne Aufgang, das Land Gilead der Gaditer, Rubeniter und Manassiter, von Aroer an, das am Bach Arnon liegt, so Gilead wie Basan. 34 Was aber mehr von Jehu zu sagen ist und alles, was er getan hat, und alle seine Macht, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels.
35 Und Jehu entschlief mit seinen Vätern, und sie begruben ihn zu Samaria. Und Joahas, sein Sohn, ward König an seiner Statt. (2. Könige 13.1) 36 Die Zeit aber, die Jehu über Israel regiert hat zu Samaria, sind achtundzwanzig Jahre.

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.