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2. Könige - Kapitel 10

Jehu rottet das Haus Ahab aus

1 Ahab aber hatte siebzig Söhne zu Samaria. Und Jehu schrieb Briefe und sandte sie gen Samaria, zu den Obersten der Stadt (Jesreel), zu den Ältesten und Vormündern Ahabs, die lauteten also: 2 Wenn dieser Brief zu euch kommt, bei denen eures Herrn Söhne sind und Wagen, Rosse, feste Städte und Rüstung, 3 so sehet, welcher der Beste und geschickteste sei unter den Söhnen eures Herrn, und setzet ihn auf seines Vaters Stuhl und streitet für eures Herrn Haus. 4 Sie aber fürchteten sich gar sehr und sprachen: Siehe, zwei Könige konnten ihm nicht widerstehen; wie wollen wir denn stehen? 5 Und die über das Haus und über die Stadt waren und die Ältesten und Vormünder sandten hin zu Jehu und ließen ihm sagen: Wir sind deine Knechte: wir wollen alles tun, was du uns sagst; wir wollen niemand zum König machen. Tue was dir gefällt. 6 Da schrieb er den andern Brief an sie, der lautete also: So ihr mein seid und meiner Stimme gehorcht, so nehmet die Häupter von den Männern, eures Herrn Söhnen, und bringt sie zu mir morgen um diese Zeit gen Jesreel. (Der Söhne aber des Königs waren siebzig Mann, und die Größten der Stadt zogen sie auf.)
7 Da nun der Brief zu ihnen kam, nahmen sie des Königs Söhne und schlachteten die siebzig Männer und legten ihre Häupter in Körbe und schickten sie zu ihm gen Jesreel. 8 Und da der Bote kam und sagte es ihm an und sprach: Sie haben die Häupter der Königskinder gebracht, sprach er: Legt sie auf zwei Haufen vor die Tür am Tor bis morgen.
9 Und des Morgens, da er ausging, trat er dahin und sprach zu allem Volk: Ihr seid ja gerecht. Siehe, habe ich wider meinen Herrn einen Bund gemacht und ihn erwürgt, wer hat denn diese alle geschlagen? 10 So erkennet ihr ja, daß kein Wort des HERRN ist auf die Erde gefallen, das der HERR geredet hat wider das Haus Ahab; und der HERR hat getan, wie er geredet hat durch seinen Knecht Elia. (1. Könige 21.22) 11 Also schlug Jehu alle übrigen vom Hause Ahab zu Jesreel, alle seine Großen, seine Verwandten und seine Priester, bis daß ihm nicht einer übrigblieb; 12 und machte sich auf, zog hin und kam gen Samaria. Unterwegs aber war ein Hirtenhaus.
13 Da traf Jehu an die Brüder Ahasjas, des Königs Juda's, und sprach: Wer seid ihr? Sie sprachen: Wir sind Brüder Ahasjas und ziehen hinab, zu grüßen des Königs Kinder und der Königin Kinder. (2. Chronik 22.8) 14 Er aber sprach: Greifet sie lebendig! Und sie griffen sie lebendig und schlachteten sie bei dem Brunnen am Hirtenhaus, zweiundvierzig Mann, und ließen nicht einen von ihnen übrig.

Jehu rottet den Baalsdienst aus. Sein Tod

15 Und da er von dannen zog, fand er Jonadab, den Sohn Rechabs, der ihm begegnete. Und er grüßte ihn und sprach zu ihm: Ist dein Herz richtig wie mein Herz mit deinem Herzen? Jonadab sprach: Ja. Ist's also, so gib mir deine Hand! Und er gab ihm seine Hand! Und er ließ ihn zu sich auf den Wagen sitzen (Jeremia 35.6)
16 und sprach: Komm mit mir und siehe meinen Eifer um den HERRN! Und sie führten ihn mit ihm auf seinem Wagen. 17 Und da er gen Samaria kam, schlug er alles, was übrig war von Ahab zu Samaria, bis daß er ihn vertilgte nach dem Wort des HERRN, das er zu Elia geredet hatte. (1. Könige 21.21-22)

Jehu vertilgt den Baalsdienst

18 Und Jehu versammelt alles Volk und ließ ihnen sagen: Ahab hat Baal wenig gedient; Jehu will ihm besser dienen. (1. Könige 16.31-33)
19 So laßt nun rufen alle Propheten Baals, alle seine Knechte und alle seine Priester zu mir, daß man niemand vermisse; denn ich habe ein großes Opfer dem Baal zu tun. Wen man vermissen wird, der soll nicht leben. Aber Jehu tat solches mit Hinterlist, daß er die Diener Baals umbrächte. 20 Und Jehu sprach: Heiligt dem Baal das Fest! Und sie ließen es ausrufen.
21 Auch sandte Jehu in ganz Israel und ließ alle Diener Baals kommen, daß niemand übrig war, der nicht gekommen wäre. Und sie gingen in das Haus Baals, daß das Haus Baals voll ward an allen Enden. 22 Da sprach er zu denen, die über das Kleiderhaus waren: Bringet allen Dienern Baals Kleider heraus! Und sie brachten die Kleider heraus. 23 Und Jehu ging in das Haus Baal mit Jonadab, dem Sohn Rechabs, und sprach zu den Dienern Baals: Forschet und sehet zu, daß nicht hier unter euch sei jemand von des HERRN Dienern, sondern Baals Diener allein! (2. Könige 10.15) 24 Und da sie hineinkamen Opfer und Brandopfer zu tun, bestellte sich Jehu außen achtzig Mann und sprach: Wenn der Männer jemand entrinnt, die ich unter eure Hände gebe, so soll für seine Seele dessen Seele sein. (1. Könige 20.39) 25 Da er nun die Brandopfer vollendet hatte, sprach Jehu zu den Trabanten und Rittern: Geht hinein und schlagt jedermann; laßt niemand herausgehen! Und sie schlugen sie mit der Schärfe des Schwerts. Und die Trabanten und Ritter warfen sie weg und gingen zur Stadt des Hauses Baals (1. Könige 18.40)
26 und brachte heraus die Säulen in dem Hause Baal und verbrannten sie (2. Könige 11.18) 27 und zerbrachen die Säule Baals samt dem Hause Baals und machten heimliche Gemächer daraus bis auf diesen Tag. (2. Könige 3.2) 28 Also vertilgte Jehu den Baal aus Israel;
29 aber von den Sünden Jerobeams, des Sohnes Nebats, der Israel sündigen machte, ließ Jehu nicht, von den goldenen Kälbern zu Beth-El und zu Dan. (1. Könige 12.26) 30 Und der HERR sprach zu Jehu: Darum, daß du willig gewesen bist zu tun, was mir gefallen hat, und hast am Hause Ahab getan alles, was in meinem Herzen war, sollen dir auf dem Stuhl Israels sitzen deine Kinder ins vierte Glied. (2. Könige 15.12)
31 Aber doch hielt Jehu nicht, daß er im Gesetz des HERRN, des Gottes Israels, wandelte von ganzem Herzen; denn er ließ nicht von den Sünden Jerobeams, der Israel hatte sündigen gemacht. 32 Zur selben Zeit fing der HERR an, Israel zu mindern; denn Hasael schlug sie in allen Grenzen Israels, (2. Könige 8.12)
33 vom Jordan gegen der Sonne Aufgang, das Land Gilead der Gaditer, Rubeniter und Manassiter, von Aroer an, das am Bach Arnon liegt, so Gilead wie Basan. 34 Was aber mehr von Jehu zu sagen ist und alles, was er getan hat, und alle seine Macht, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels.
35 Und Jehu entschlief mit seinen Vätern, und sie begruben ihn zu Samaria. Und Joahas, sein Sohn, ward König an seiner Statt. (2. Könige 13.1) 36 Die Zeit aber, die Jehu über Israel regiert hat zu Samaria, sind achtundzwanzig Jahre.

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.