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2. Könige - Kapitel 1

Reich Israel: Ahasja und der Prophet Elia

1 Es fielen aber die Moabiter ab von Israel, da Ahab tot war. (2. Könige 3.5) 2 Und Ahasja fiel durch das Gitter in seinem Söller zu Samaria und ward krank; und sandte Boten und sprach zu ihnen: Geht hin und fragt Baal-Sebub, den Gott zu Ekron, ob ich von dieser Krankheit genesen werde. (1. Könige 22.52) (Jesaja 19.3) 3 Aber der Engel des HERRN redete mit Elia, dem Thisbiter: Auf! und begegne den Boten des Königs zu Samaria und sprich zu ihnen: Ist denn nun kein Gott in Israel, daß ihr hingehet, zu fragen Baal-Sebub, den Gott Ekrons? (Jesaja 8.19) 4 Darum so spricht der HERR: Du sollst nicht von dem Bette kommen, darauf du dich gelegt hast, sondern sollst des Todes sterben. Und Elia ging weg. 5 Und da die Boten wieder zu ihm kamen, sprach er zu ihnen: Warum kommt ihr wieder?
6 Sie sprachen zu ihm: Es kam ein Mann herauf uns entgegen und sprach zu uns: Gehet wiederum hin zu dem König, der euch gesandt hat, und sprecht zu ihm: So spricht der HERR: Ist denn kein Gott in Israel, daß du hinsendest, zu fragen Baal-Sebub, den Gott Ekrons? Darum sollst du nicht kommen von dem Bette, darauf du dich gelegt hast, sondern sollst des Todes sterben. 7 Er sprach zu ihnen: Wie war der Mann gestaltet, der euch begegnete und solches zu euch sagte? 8 Sie sprachen zu ihm: Er hatte eine rauhe Haut an und einen ledernen Gürtel um seine Lenden. Er aber sprach: Es ist Elia, der Thisbiter. (Sacharja 13.4) (Matthäus 3.4) 9 Und er sandte hin zu ihm einen Hauptmann über fünfzig samt seinen fünfzigen. Und da er hinaufkam, siehe, da saß er oben auf dem Berge. Er aber sprach zu Ihm: Du Mann Gottes, der König sagt: Du sollst herabkommen!
10 Elia antwortete dem Hauptmann über fünfzig und sprach zu ihm: Bin ich ein Mann Gottes, so falle Feuer vom Himmel und fresse dich und deine fünfzig. Da fiel Feuer vom Himmel und fraß ihn und seine fünfzig. (Lukas 9.54) (Offenbarung 11.5) 11 Und er sandte wiederum einen andern Hauptmann über fünfzig zu ihm samt seinen fünfzigen. Der antwortete und sprach zu ihm: Du Mann Gottes, so spricht der König: Komm eilends herab!
12 Elia antwortete und sprach: Bin ich ein Mann Gottes, so falle Feuer vom Himmel und fresse dich und deine fünfzig. Da fiel das Feuer Gottes vom Himmel und fraß ihn und seine fünfzig. 13 Da sandte er wiederum den dritten Hauptmann über fünfzig samt seinen fünfzigen. Da der zu ihm hinaufkam, beugte er seine Kniee gegen Elia und flehte ihn an und sprach zu ihm: Du Mann Gottes, laß meine Seele und die Seele deiner Knechte, dieser fünfzig, vor dir etwas gelten.
14 Siehe, das Feuer ist vom Himmel gefallen und hat die ersten zwei Hauptmänner über fünfzig mit ihren fünfzigen gefressen; nun aber laß meine Seele etwas gelten vor dir. 15 Da sprach der Engel des HERRN zu Elia: Gehe mit ihm hinab und fürchte dich nicht vor ihm! und er machte sich auf und ging mit ihm hinab zum König.

Ahasjas Tod

16 Und er sprach zu ihm: So spricht der HERR: Darum daß du hast Boten hingesandt und lassen fragen Baal-Sebub, den Gott zu Ekron, als wäre kein Gott in Israel, dessen Wort man fragen möchte, so sollst du von dem Bette nicht kommen, darauf du dich gelegt hast, sondern sollst des Todes sterben. (2. Könige 1.3-4)
17 Also starb er nach dem Wort des HERRN, das Elia geredet hatte. Und Joram ward König an seiner Statt im zweiten Jahr Jorams, des Sohnes Josaphats, des Königs Juda's; denn er hatte keinen Sohn. (2. Könige 3.1)
18 Was aber mehr von Ahasja zu sagen ist, das er getan hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)