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2. Chronik - Kapitel 9

Der Besuch der Königin von Saba

1 Und da die Königin von Reicharabien das Gerücht von Salomo hörte, kam sie mit sehr vielem Volk gen Jerusalem, mit Kamelen, die Gewürze und Gold die Menge trugen und Edelsteine, Salomo mit Rätseln zu versuchen. Und da sie zu Salomo kam, redete sie mit ihm alles, was sie sich hatte vorgenommen. 2 Und der König sagte ihr alles, was sie fragte, und war Salomo nichts verborgen, das er ihr nicht gesagt hätte. 3 Und da die Königin von Reicharabien sah die Weisheit Salomos und das Haus, das er gebaut hatte,
4 die Speise für seinen Tisch, die Wohnung für die Knechte, die Ämter seiner Diener und ihre Kleider, seine Schenken mit ihren Kleidern und seinen Gang, da man hinaufging ins Haus des HERRN, konnte sie sich nicht mehr enthalten, 5 und sie sprach zum König: Es ist wahr, was ich gehört habe in meinem Lande von deinem Wesen und von deiner Weisheit. 6 Ich wollte aber ihren Worten nicht glauben, bis ich gekommen bin und habe es mit meinen Augen gesehen. Und siehe, es ist mir nicht die Hälfte gesagt deiner großen Weisheit. Es ist mehr an dir denn das Gerücht, das ich gehört habe. 7 Selig sind deine Männer und selig diese deine Knechte, die allewege vor dir stehen und deine Weisheit hören. (Lukas 10.23) 8 Der HERR, dein Gott, sei gelobt, der dich liebhat, daß er dich auf seinen Stuhl zum König gesetzt hat dem HERRN, deinem Gott. Das macht, dein Gott hat Israel lieb, daß er es ewiglich aufrichte; darum hat er dich über sie zum König gesetzt, daß du Recht und Redlichkeit handhabest. 9 Und sie gab dem König hundertundzwanzig Zentner Gold und sehr viel Gewürze und Edelsteine. Es waren keine Gewürze wie diese, die die Königin von Reicharabien dem König Salomo gab.
10 Dazu die Knechte Hurams und die Knechte Salomos, die Gold aus Ophir brachten, die brachten auch Sandelholz und Edelsteine.
11 Und Salomo ließ aus dem Sandelholz Treppen im Hause des HERRN und im Hause des Königs machen und Harfen und Psalter für die Sänger. Es waren vormals nie gesehen solche Hölzer im Lande Juda. 12 Und der König Salomo gab der Königin von Reicharabien alles, was sie begehrte und bat, außer was sie zum König gebracht hatte. Und sie wandte sich und zog in ihr Land mit ihren Knechten.
13 Des Goldes aber, das Salomo in einem Jahr gebracht ward, war sechshundertsechsundsechzig Zentner,
14 außer was die Krämer und Kaufleute brachten. Und alle Könige der Araber und die Landpfleger brachten Gold und Silber zu Salomo. 15 Daher machte der König Salomo zweihundert Schilde vom besten Golde, daß sechshundert Lot auf einen Schild kam,
16 und dreihundert Tartschen vom besten Golde, daß dreihundert Lot Gold zu einer Tartsche kam. 17 Und der König tat sie ins Haus vom Walde Libanon. Und der König machte einen großen elfenbeinernen Stuhl und überzog ihn mit lauterem Golde.
18 Und der Stuhl hatte sechs Stufen und einen goldenen Fußschemel am Stuhl und hatte Lehnen auf beiden Seiten um den Sitz, und zwei Löwen standen neben den Lehnen. 19 Und zwölf Löwen standen daselbst auf den sechs Stufen zu beiden Seiten. Ein solches ist nicht gemacht in allen Königreichen. 20 Und alle Trinkgefäße des Königs Salomo waren golden, und alle Gefäße des Hauses vom Walde Libanon waren lauteres Gold; denn das Silber ward für nichts gerechnet zur Zeit Salomos.
21 Denn die Schiffe des Königs fuhren auf dem Meer mit den Knechten Hurams und kamen in drei Jahren einmal und brachten Gold, Silber, Elfenbein, Affen und Pfauen. 22 Also ward der König Salomo größer denn alle Könige auf Erden an Reichtum und Weisheit.
23 Und alle Könige auf Erden suchten das Angesicht Salomos, seine Weisheit zu hören, die ihm Gott in sein Herz gegeben hatte. 24 Und sie brachten ein jeglicher sein Geschenk, silberne und goldene Gefäße, Kleider, Waffen, Gewürz, Rosse und Maultiere, jährlich. 25 Und Salomo hatte viertausend Wagenpferde und zwölftausend Reisige; und man legte in die Wagenstädte und zu dem König nach Jerusalem. (1. Könige 5.6) (2. Chronik 1.14-17)
26 Und er war ein Herr über alle Könige vom Strom an bis an der Philister Land und bis an die Grenze Ägyptens. 27 Und der König machte, daß des Silber so viel war zu Jerusalem wie die Steine und der Zedern so viel wie die Maulbeerbäume in den Gründen. 28 Und man brachte ihm Rosse aus Ägypten und aus allen Ländern.

Salomos Tod

29 Was aber mehr von Salomo zu sagen ist, beides, sein erstes und sein letztes, siehe, das ist geschrieben in den Geschichten des Propheten Nathan und in den Prophezeiungen Ahias von Silo und in den Geschichten Jeddis, des Sehers, wider Jerobeam, den Sohn Nebats. (1. Könige 11.29)
30 Und Salomo regierte zu Jerusalem über ganz Israel vierzig Jahre. 31 Und Salomo entschlief mit seinen Vätern, und man begrub ihn in der Stadt Davids, seines Vaters. Und Rehabeam, sein Sohn, ward König an seiner Statt.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)