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2. Chronik - Kapitel 8

Salomos Städtebau

1 Und nach zwanzig Jahren, in welchen Salomo des HERRN Haus und sein Haus baute, 2 baute er auch die Städte, die Huram Salomo gab, und ließ die Kinder Israel darin wohnen. 3 Und Salomo zog gen Hamath-Zoba und ward desselben mächtig 4 und baute Thadmor in der Wüste und alle Kornstädte, die er baute in Hamath; 5 er baute auch Ober- und Nieder-Beth-Horon, die feste Städte waren mit Mauern, Türen und Riegeln; 6 auch Baalath und alle Kornstädte, die Salomo hatte, und alle Wagen- und Reiter-Städte und alles, wozu Salomo Lust hatte zu bauen zu Jerusalem und auf dem Libanon und im ganzen Lande seiner Herrschaft. 7 Alles übrige Volk von den Hethitern, Amoritern, Pheresitern, Hevitern und Jebusitern, die nicht von den Kindern Israel waren,
8 ihre Kinder, die sie hinterlassen hatten im lande, die die Kinder Israel nicht vertilgt hatten, machte Salomo zu Fronleuten bis auf diesen Tag. (Josua 16.10) 9 Aber von den Kindern Israel machte Salomo nicht Knechte zu seiner Arbeit; sondern sie waren Kriegsleute und Oberste über seine Ritter und über seine Wagen und Reiter. 10 Und der obersten Amtleute des Königs Salomo waren zweihundert und fünfzig, die über das Volk herrschten. 11 Und die Tochter Pharaos ließ Salomo heraufholen aus der Stadt Davids in das Haus, das er für sie gebaut hatte. Denn er sprach: Mein Weib soll mir nicht wohnen im Hause Davids, des Königs Israels; denn es ist geheiligt, weil die Lade des HERRN hineingekommen ist.
12 Von dem an opferte Salomo dem HERRN Brandopfer auf dem Altar des HERRN, den er gebaut hatte vor der Halle, (2. Chronik 1.3-6)
13 ein jegliches auf seinen Tag zu opfern nach dem Gebot Mose's, auf die Sabbate, Neumonde und bestimmte Zeiten des Jahres dreimal, nämlich auf's Fest der ungesäuerten Brote, auf's Fest der Wochen und auf's Fest der Laubhütten. (4. Mose 28.2) (4. Mose 28.9) (4. Mose 28.11) (4. Mose 28.17) (4. Mose 28.26) (4. Mose 29.12) 14 Und er bestellte die Priester in ihren Ordnungen zu ihrem Amt, wie es David, sein Vater, bestimmt hatte und die Leviten zu ihrem Dienst, daß sie lobten und dienten vor den Priestern, jegliche auf ihren Tag, und die Torhüter in ihren Ordnungen, jegliche auf ihr Tor; denn also hatte es David, der Mann Gottes, befohlen. (1. Chronik 23.1) 15 Und es ward nicht gewichen vom Gebot des Königs über die Priester und Leviten in allerlei Sachen und bei den Schätzen. 16 Also ward bereitet alles Geschäft Salomos von dem Tage an, da des HERRN Haus gegründet ward, bis er's vollendete, daß des HERRN Haus ganz bereitet ward.

Schiffahrt

17 Da zog Salomo gen Ezeon-Geber und gen Eloth an dem Ufer des Meeres im Lande Edom.
18 Und Huram sandte ihm Schiffe durch seine Knechte, die des Meeres kundig waren und sie fuhren mit den Knechten Salomos gen Ophir und holten von da vierhundertundfünfzig Zentner Gold und brachten's dem König Salomo.

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3. Mose - Kapitel 15

Verordnungen über Unreinheiten bei Männern und Frauen

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein. (4. Mose 5.2) 3 Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein. 4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein; 5 und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend; 6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 8 Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein; 10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 11 Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 12 Wenn er ein irdenes Geschirr anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn er von seinem Ausfluß rein wird, so soll er sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein. 14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben. (3. Mose 5.7) 15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses. 16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. (3. Mose 22.4) 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend. 18 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 19 Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend. (3. Mose 18.19) 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend. 22 Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein. 26 Alles, worauf sie liegt während der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer monatlichen Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer monatlichen Unreinigkeit. 27 Wer etwas davon anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen, darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte. (3. Mose 15.14) 30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und ihr wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit Sühne erwirken vor dem HERRN. 31 Also sollt ihr die Kinder Israel absondern um ihrer Unreinigkeit willen, damit sie in ihrer Unreinigkeit nicht sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist. 32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, dem der Same entgeht, daß er unrein wird, 33 und über die, welche an ihrer Unreinigkeit leidet, und über solche, die einen Fluß haben, es sei ein Mann oder ein Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.