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2. Chronik - Kapitel 8

Salomos Städtebau

1 Und nach zwanzig Jahren, in welchen Salomo des HERRN Haus und sein Haus baute, 2 baute er auch die Städte, die Huram Salomo gab, und ließ die Kinder Israel darin wohnen. 3 Und Salomo zog gen Hamath-Zoba und ward desselben mächtig 4 und baute Thadmor in der Wüste und alle Kornstädte, die er baute in Hamath; 5 er baute auch Ober- und Nieder-Beth-Horon, die feste Städte waren mit Mauern, Türen und Riegeln; 6 auch Baalath und alle Kornstädte, die Salomo hatte, und alle Wagen- und Reiter-Städte und alles, wozu Salomo Lust hatte zu bauen zu Jerusalem und auf dem Libanon und im ganzen Lande seiner Herrschaft. 7 Alles übrige Volk von den Hethitern, Amoritern, Pheresitern, Hevitern und Jebusitern, die nicht von den Kindern Israel waren,
8 ihre Kinder, die sie hinterlassen hatten im lande, die die Kinder Israel nicht vertilgt hatten, machte Salomo zu Fronleuten bis auf diesen Tag. (Josua 16.10) 9 Aber von den Kindern Israel machte Salomo nicht Knechte zu seiner Arbeit; sondern sie waren Kriegsleute und Oberste über seine Ritter und über seine Wagen und Reiter. 10 Und der obersten Amtleute des Königs Salomo waren zweihundert und fünfzig, die über das Volk herrschten. 11 Und die Tochter Pharaos ließ Salomo heraufholen aus der Stadt Davids in das Haus, das er für sie gebaut hatte. Denn er sprach: Mein Weib soll mir nicht wohnen im Hause Davids, des Königs Israels; denn es ist geheiligt, weil die Lade des HERRN hineingekommen ist.
12 Von dem an opferte Salomo dem HERRN Brandopfer auf dem Altar des HERRN, den er gebaut hatte vor der Halle, (2. Chronik 1.3-6)
13 ein jegliches auf seinen Tag zu opfern nach dem Gebot Mose's, auf die Sabbate, Neumonde und bestimmte Zeiten des Jahres dreimal, nämlich auf's Fest der ungesäuerten Brote, auf's Fest der Wochen und auf's Fest der Laubhütten. (4. Mose 28.2) (4. Mose 28.9) (4. Mose 28.11) (4. Mose 28.17) (4. Mose 28.26) (4. Mose 29.12) 14 Und er bestellte die Priester in ihren Ordnungen zu ihrem Amt, wie es David, sein Vater, bestimmt hatte und die Leviten zu ihrem Dienst, daß sie lobten und dienten vor den Priestern, jegliche auf ihren Tag, und die Torhüter in ihren Ordnungen, jegliche auf ihr Tor; denn also hatte es David, der Mann Gottes, befohlen. (1. Chronik 23.1) 15 Und es ward nicht gewichen vom Gebot des Königs über die Priester und Leviten in allerlei Sachen und bei den Schätzen. 16 Also ward bereitet alles Geschäft Salomos von dem Tage an, da des HERRN Haus gegründet ward, bis er's vollendete, daß des HERRN Haus ganz bereitet ward.

Schiffahrt

17 Da zog Salomo gen Ezeon-Geber und gen Eloth an dem Ufer des Meeres im Lande Edom.
18 Und Huram sandte ihm Schiffe durch seine Knechte, die des Meeres kundig waren und sie fuhren mit den Knechten Salomos gen Ophir und holten von da vierhundertundfünfzig Zentner Gold und brachten's dem König Salomo.

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)