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2. Chronik - Kapitel 7

Ende der Tempelweihe

1 Und da Salomo ausgebetet hatte, fiel ein Feuer vom Himmel und verzehrte das Brandopfer und die anderen Opfer; und die Herrlichkeit des HERRN erfüllte das Haus, (2. Mose 40.34) (3. Mose 9.24) (1. Könige 18.38) 2 daß die Priester nicht konnten hineingehen ins Haus des HERRN, weil die Herrlichkeit des HERRN füllte des HERRN Haus. 3 Auch sahen alle Kinder Israel das Feuer herabfallen und die Herrlichkeit des HERRN über dem Hause, und fielen auf ihre Kniee mit dem Antlitz zur Erde aufs Pflaster und beteten an und dankten dem HERRN, daß er gütig ist und seine Barmherzigkeit ewiglich währet. (2. Chronik 5.13) (Psalm 136.1) 4 Der König aber und alles Volk opferten vor dem HERRN;
5 denn der König Salomo opferte zweiundzwanzigtausend Ochsen und hundertzwanzigtausend Schafe. Und also weihten sie das Haus Gottes ein, der König und alles Volk. 6 Aber die Priester standen in ihrem Dienst und die Leviten mit den Saitenspielen des HERRN, die der König David hatte machen lassen, dem HERRN zu danken, daß seine Barmherzigkeit ewiglich währet, mit den Psalmen Davids durch ihre Hand; und die Priester bliesen die Drommeten ihnen gegenüber, und das ganze Israel stand. 7 Und Salomo heiligte die Mitte des Hofes, der vor dem Hause des HERRN war; denn er hatte daselbst Brandopfer und das Fett der Dankopfer ausgerichtet. Denn der eherne Altar, den Salomo hatte machen lassen, konnte nicht alle Brandopfer, Speisopfer und das Fett fassen. (1. Könige 8.62-66) 8 Und Salomo hielt zu derselben Zeit ein Fest sieben Tage lang und das ganze Israel mit ihm, eine sehr große Gemeinde, von Hamath an bis an den Bach Ägyptens,
9 und hielt am achten Tag eine Versammlung; denn die Einweihung des Altars hielten sie sieben Tage und das Fest auch sieben Tage. (4. Mose 7.10) 10 Aber am dreiundzwanzigsten Tag des siebenten Monats ließ er das Volk heimgehen in ihre Hütten fröhlich und guten Muts über allem Guten, das der HERR an David, Salomo und seinem Volk Israel getan hatte.

Die zweite Erscheinung Gottes

11 Also vollendete Salomo das Haus des HERRN und das Haus des Königs; und alles, was in sein Herz gekommen war, zu machen im Hause des HERRN und in seinem Hause, gelang ihm.
12 Und der HERR erschien Salomo des Nachts und sprach zu ihm: Ich habe dein Gebet erhört und diese Stätte mir erwählt zum Opferhause. (5. Mose 12.5)
13 Siehe, wenn ich den Himmel zuschließe, daß es nicht regnet, oder heiße die Heuschrecken das Land fressen oder lasse Pestilenz unter mein Volk kommen, 14 und mein Volk sich demütigt, das nach meinem Namen genannt ist, daß sie beten und mein Angesicht suchen und sich von ihren bösen Wegen bekehren werden: so will ich vom Himmel hören und ihre Sünde vergeben und ihr Land heilen. 15 So sollen nun meine Augen offen sein und meine Ohren aufmerken auf das Gebet an dieser Stätte. (2. Chronik 6.40) 16 So habe ich nun dies Haus erwählt und geheiligt, daß mein Name daselbst sein soll ewiglich und meine Augen und mein Herz soll da sein allewege. 17 Und so du wirst vor mir wandeln, wie dein Vater David gewandelt hat, daß du tust alles, was ich dich heiße, und hältst meine Gebote und Rechte: 18 so will ich den Stuhl deines Königreichs bestätigen, wie ich mich deinem Vater David verbunden habe und gesagt: Es soll dir nicht gebrechen an einem Manne, der über Israel Herr sei. (2. Samuel 7.12) (2. Samuel 7.16) 19 Werdet ihr euch aber umkehren und meine Rechte und Gebote, die ich euch vorgelegt habe, verlassen und hingehen und andern Göttern dienen und sie anbeten:
20 so werde ich sie auswurzeln aus meinem Lande, das ich ihnen gegeben habe; und dies Haus, das ich meinem Namen geheiligt habe, werde ich von meinem Angesicht werfen und werde es zum Sprichwort machen und zur Fabel unter allen Völkern. (5. Mose 28.37) 21 Und vor diesem Haus, das das höchste gewesen ist, werden sich entsetzen alle, die vorübergehen, und sagen: Warum ist der HERR mit diesem Lande und diesem Hause also verfahren? (5. Mose 29.23-26) (Jeremia 22.8-9) 22 so wird man sagen: Darum daß sie den HERRN, ihrer Väter Gott, verlassen haben, der sie aus Ägyptenland geführt hat, und haben sich an andere Götter gehängt und sie angebetet und ihnen gedient, darum hat er all dies Unglück über sie gebracht.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.