zurückEinzelansichtvor

2. Chronik - Kapitel 7

Ende der Tempelweihe

1 Und da Salomo ausgebetet hatte, fiel ein Feuer vom Himmel und verzehrte das Brandopfer und die anderen Opfer; und die Herrlichkeit des HERRN erfüllte das Haus, (2. Mose 40.34) (3. Mose 9.24) (1. Könige 18.38) 2 daß die Priester nicht konnten hineingehen ins Haus des HERRN, weil die Herrlichkeit des HERRN füllte des HERRN Haus. 3 Auch sahen alle Kinder Israel das Feuer herabfallen und die Herrlichkeit des HERRN über dem Hause, und fielen auf ihre Kniee mit dem Antlitz zur Erde aufs Pflaster und beteten an und dankten dem HERRN, daß er gütig ist und seine Barmherzigkeit ewiglich währet. (2. Chronik 5.13) (Psalm 136.1) 4 Der König aber und alles Volk opferten vor dem HERRN;
5 denn der König Salomo opferte zweiundzwanzigtausend Ochsen und hundertzwanzigtausend Schafe. Und also weihten sie das Haus Gottes ein, der König und alles Volk. 6 Aber die Priester standen in ihrem Dienst und die Leviten mit den Saitenspielen des HERRN, die der König David hatte machen lassen, dem HERRN zu danken, daß seine Barmherzigkeit ewiglich währet, mit den Psalmen Davids durch ihre Hand; und die Priester bliesen die Drommeten ihnen gegenüber, und das ganze Israel stand. 7 Und Salomo heiligte die Mitte des Hofes, der vor dem Hause des HERRN war; denn er hatte daselbst Brandopfer und das Fett der Dankopfer ausgerichtet. Denn der eherne Altar, den Salomo hatte machen lassen, konnte nicht alle Brandopfer, Speisopfer und das Fett fassen. (1. Könige 8.62-66) 8 Und Salomo hielt zu derselben Zeit ein Fest sieben Tage lang und das ganze Israel mit ihm, eine sehr große Gemeinde, von Hamath an bis an den Bach Ägyptens,
9 und hielt am achten Tag eine Versammlung; denn die Einweihung des Altars hielten sie sieben Tage und das Fest auch sieben Tage. (4. Mose 7.10) 10 Aber am dreiundzwanzigsten Tag des siebenten Monats ließ er das Volk heimgehen in ihre Hütten fröhlich und guten Muts über allem Guten, das der HERR an David, Salomo und seinem Volk Israel getan hatte.

Die zweite Erscheinung Gottes

11 Also vollendete Salomo das Haus des HERRN und das Haus des Königs; und alles, was in sein Herz gekommen war, zu machen im Hause des HERRN und in seinem Hause, gelang ihm.
12 Und der HERR erschien Salomo des Nachts und sprach zu ihm: Ich habe dein Gebet erhört und diese Stätte mir erwählt zum Opferhause. (5. Mose 12.5)
13 Siehe, wenn ich den Himmel zuschließe, daß es nicht regnet, oder heiße die Heuschrecken das Land fressen oder lasse Pestilenz unter mein Volk kommen, 14 und mein Volk sich demütigt, das nach meinem Namen genannt ist, daß sie beten und mein Angesicht suchen und sich von ihren bösen Wegen bekehren werden: so will ich vom Himmel hören und ihre Sünde vergeben und ihr Land heilen. 15 So sollen nun meine Augen offen sein und meine Ohren aufmerken auf das Gebet an dieser Stätte. (2. Chronik 6.40) 16 So habe ich nun dies Haus erwählt und geheiligt, daß mein Name daselbst sein soll ewiglich und meine Augen und mein Herz soll da sein allewege. 17 Und so du wirst vor mir wandeln, wie dein Vater David gewandelt hat, daß du tust alles, was ich dich heiße, und hältst meine Gebote und Rechte: 18 so will ich den Stuhl deines Königreichs bestätigen, wie ich mich deinem Vater David verbunden habe und gesagt: Es soll dir nicht gebrechen an einem Manne, der über Israel Herr sei. (2. Samuel 7.12) (2. Samuel 7.16) 19 Werdet ihr euch aber umkehren und meine Rechte und Gebote, die ich euch vorgelegt habe, verlassen und hingehen und andern Göttern dienen und sie anbeten:
20 so werde ich sie auswurzeln aus meinem Lande, das ich ihnen gegeben habe; und dies Haus, das ich meinem Namen geheiligt habe, werde ich von meinem Angesicht werfen und werde es zum Sprichwort machen und zur Fabel unter allen Völkern. (5. Mose 28.37) 21 Und vor diesem Haus, das das höchste gewesen ist, werden sich entsetzen alle, die vorübergehen, und sagen: Warum ist der HERR mit diesem Lande und diesem Hause also verfahren? (5. Mose 29.23-26) (Jeremia 22.8-9) 22 so wird man sagen: Darum daß sie den HERRN, ihrer Väter Gott, verlassen haben, der sie aus Ägyptenland geführt hat, und haben sich an andere Götter gehängt und sie angebetet und ihnen gedient, darum hat er all dies Unglück über sie gebracht.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)