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2. Chronik - Kapitel 4

Die Tempelgeräte

1 Er machte auch einen ehernen Altar, zwanzig Ellen lang und breit und zehn Ellen hoch. (2. Chronik 7.7) 2 Und er machte ein gegossenes Meer, von einem Rand bis zum andern zehn Ellen weit, rundumher, und fünf Ellen hoch; und ein Maß von dreißig Ellen mochte es umher begreifen.
3 Und Knoten waren unter ihm umher, je zehn auf eine Elle; und es waren zwei Reihen Knoten um das Meer her, die mit gegossen waren. 4 Es stand aber auf zwölf Ochsen, also daß drei gewandt waren gegen Mitternacht, drei gegen Abend, drei gegen Mittag und drei gegen Morgen, und das Meer oben auf ihnen, und alle ihre Hinterteile waren inwendig. 5 Seine Dicke war eine Hand breit, und sein Rand war wie eines Bechers Rand und eine aufgegangene Lilie, und es faßte dreitausend Bath. 6 Und er machte zehn Kessel; deren setzte er fünf zur Rechten und fünf zur Linken, darin zu waschen, daß sie darin abspülten, was zum Brandopfer gehört; das Meer aber, daß sich die Priester darin wüschen.
7 Er machte auch zehn goldene Leuchter, wie sie sein sollten, und setzte sie in den Tempel, fünf zur Rechten und fünf zur Linken,
8 und machte zehn Tische und tat sie in den Tempel, fünf zur Rechten und fünf zur Linken, und machte hundert goldene Becken. 9 Er machte auch einen Hof für die Priester und einen großen Vorhof und Türen in den Vorhof und überzog die Türen mit Erz
10 und setzte das Meer an die rechte Ecke gegen Morgen mittagswärts. 11 Und Huram machte Töpfe, Schaufeln und Becken. Also vollendete Huram die Arbeit, die er dem König Salomo tat am Hause Gottes,
12 nämlich die zwei Säulen mit den Kugeln und Knäufen oben auf beiden Säulen; und beide Gitterwerke, zu bedecken beide Kugeln der Knäufe oben auf den Säulen; 13 und die vierhundert Granatäpfel an den Gitterwerken, zwei Reihen Granatäpfel an jeglichem Gitterwerk, zu bedecken beide Kugeln der Knäufe, die oben auf den Säulen waren. 14 Auch machte er die Gestühle und die Kessel auf den Gestühlen 15 und das Meer und zwölf Ochsen darunter; 16 dazu Töpfe, Schaufeln, gabeln und alle ihre Gefäße machte Huram, der Meister, dem König Salomo zum Hause des HERRN von geglättetem Erz. 17 In der Gegend des Jordans ließ sie der König gießen in dicker Erde, zwischen Sukkoth und Zaredatha. 18 Und Salomo machte aller dieser Gefäße sehr viel, daß des Erzes Gewicht nicht zu erforschen war. 19 Und Salomo machte alles Gerät zum Hause Gottes, nämlich den goldenen Altar und die Tische mit den Schaubroten darauf;
20 die Leuchter mit ihren Lampen von lauterem Gold, daß sie brennten vor dem Chor, wie sich's gebührt; 21 und die Blumen und die Lampen und die Schneuzen waren golden, das war alles völliges Gold; 22 dazu die Messer, Becken, Löffel und Näpfe waren lauter Gold. Und der Eingang, nämlich seine Tür inwendig zu dem Allerheiligsten und die Türen am Hause des Tempels, waren golden.

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3. Mose - Kapitel 7

1 Folgende Anordnung gilt für das Schuldopfer: Es ist höchst heilig. (3. Mose 5.14) 2 Dort, wo das Brandopfer geschlachtet wird, muss auch das Schuldopfer geschlachtet werden. Der Priester soll das Blut des Opfertiers ringsherum an den Altar sprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Alles Fett davon muss er opfern: das Fett an den Eingeweiden, 4 die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. (3. Mose 3.9-10) 5 Der Priester soll es auf dem Altar als ein Feueropfer für Jahwe in Rauch aufgehen lassen. Es ist ein Schuldopfer. 6 Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen davon essen. Und es darf nur an heiliger Stätte gegessen werden, denn es ist höchst heilig. 7 Für das Schuldopfer gilt dieselbe Ordnung wie für das Sündopfer. Es gehört dem Priester, der damit Sühnung erwirkt. 8 Dem Priester, der ein Brandopfer für jemand darbringt, gehört die Haut des Opfers. (3. Mose 1.6) 9 Auch jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken oder in der Pfanne oder auf einer Eisenplatte zubereitet wird, gehört dem Priester, der es darbringt. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Alle übrigen Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen unter allen Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons aufgeteilt werden. 11 Für das Freudenopfer, das man Jahwe bringt, gilt folgende Anordnung: (3. Mose 3.1) 12 Wird es als Dankopfer gebracht, sollen außerdem noch mit Öl angefeuchtete Lochbrote und mit Öl bestrichene Brotfladen gebracht werden, beides ohne Sauerteig zubereitet. Dazu kommt Lochbrot aus Feinmehl, das mit Öl vermengt worden ist. (3. Mose 22.29) 13 Außer dem Lochbrot soll man auch gesäuertes Brot als Gabe zu dem Friedens-Dankopfer bringen. 14 Von jeder Art Brot hebe der Opfernde ein Stück für Jahwe ab und übergebe es dem Priester, der das Blut des Freudenopfers versprengt. Ihm soll es gehören. 15 Das Fleisch des Friedens-Dankopfers soll an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer gebracht wird. Es darf nichts davon bis zum nächsten Morgen liegengelassen werden. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30) 16 Wenn es sich um ein Gelübde oder ein freiwilliges Opfer handelt, soll das Fleisch des Schlachtopfers ebenfalls an dem Tag gegessen werden, an dem es gebracht wurde. Hiervon darf man allerdings auch am nächsten Tag noch essen, was übrig geblieben ist. 17 Wenn am dritten Tag immer noch etwas davon übrig ist, muss es verbrannt werden. 18 Wenn vom Fleisch des Freudenopfers am dritten Tag noch etwas gegessen wird, wird der, der es darbringt, kein Wohlgefallen finden. Es wird ihm nicht angerechnet werden. Es gilt als unrein. Und wer davon isst, wird sich Schuld aufladen. 19 Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden. Alles andere Fleisch aber darf von jedem gegessen werden, der rein ist. 20 Wenn aber eine Person im Zustand der Unreinheit vom Fleisch des Freudenopfers isst, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden. 21 Wenn eine Person etwas Unreines berührt, sei es die Unreinheit an einem Menschen, einem Stück Vieh oder eine unreine Abscheulichkeit, und isst vom Fleisch des Freudenopfers, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden." 22 Jahwe sagte zu Mose: 23 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder vom Stier noch vom Schaf noch von der Ziege. (3. Mose 3.7) 24 Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren dürft ihr für irgendwelche Zwecke verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall essen. (2. Mose 22.30) 25 Jeder, der dennoch vom Fett eines Tieres isst, das Jahwe als Opfer gebracht werden kann: Diese Person muss vom Volk beseitigt werden. 26 Ihr dürft auch kein Blut verzehren, weder von Vögeln noch vom Vieh, wo immer ihr auch wohnt. (3. Mose 3.17) 27 Jede Person, die irgendwelches Blut isst, muss vom Volk beseitigt werden." 28 Jahwe sagte zu Mose: 29 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wer Jahwe ein Freudenopfer bringt, soll folgende Opfergaben davon für Jahwe herbeibringen: 30 Mit seinen Händen bringe er das, was zum Feueropfer gehört: das Fett zusammen mit der Brust. Die Brust soll er hin- und herschwingend Jahwe darbieten. (2. Mose 29.24) 31 Das Fett soll der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll den Priestern gehören. 32 Auch die rechte Hinterkeule sollt ihr von euren Freudenopfern abheben und dem Priester geben. (3. Mose 9.21) 33 Wer von den Nachkommen Aarons das Blut und das Fett des Freudenopfers darbringt, dem steht auch die rechte Hinterkeule zu. 34 Denn die Brust der Schwinggabe und die Gabe der rechten Hinterkeule nehme ich von ihren Freudenopfern und gebe sie den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons. Diese Anordnung gilt für alle in Israel und für immer. 35 Das also ist der Anteil, der Aaron und seinen Nachkommen von den Feueropfern Jahwes zusteht, und zwar von dem Tag an, an dem sie zum Priesterdienst gesalbt wurden. 36 Aufgrund der Anordnung Jahwes sind die Israeliten verpflichtet, den Priestern diesen Anteil zu geben. Das ist eine immerwährende Ordnung von Generation zu Generation." 37 Das sind die Anordnungen für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer, für das Schuldopfer, das Einweihungsopfer und das Freudenopfer. (3. Mose 6.13) 38 Jahwe gab diese Anweisungen Mose auf dem Berg Sinai an dem Tag, als er den Israeliten in der Wüste Sinai befahl, ihm Opfer zu bringen.