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2. Chronik - Kapitel 36

Joahas, Jojakim, Jojachin

1 Und das Volk im Lande nahm Joahas, den Sohn Josias, und machte ihn zum König an seines Vaters Statt zu Jerusalem. 2 Dreiundzwanzig Jahre alt war Joahas, da er König ward. Und regierte drei Monate zu Jerusalem; 3 denn der König in Ägypten setzte ihn ab zu Jerusalem und büßte das Land um hundert Zentner Silber und einen Zentner Gold. 4 Und der König in Ägypten machte Eljakim, seinen Bruder, zum König über Juda und Jerusalem und wandelte seinen Namen in Jojakim. Aber seinen Bruder Joahas nahm Necho und brachte ihn nach Ägypten.
5 Fünfundzwanzig Jahre alt war Jojakim, da er König ward. Und regierte elf Jahre zu Jerusalem und tat, was dem HERRN, seinem Gott, übel gefiel.
6 Und Nebukadnezar, der König zu Babel, zog wider ihn herauf und band ihn mit Ketten, daß er ihn gen Babel führte. (Jeremia 22.18) 7 Auch brachte Nebukadnezar etliche Gefäße des Hauses des HERRN gen Babel und tat sie in seinen Tempel zu Babel. (Esra 1.7) 8 Was aber mehr von Jojakim zu sagen ist und seine Greuel, die er tat und die an ihm gefunden wurden, siehe, die sind geschrieben im Buch der Könige Israels und Juda's. Und sein Sohn Jojachin ward König an seiner Statt. 9 Acht Jahre alt war Jojachin, da er König ward. Und regierte drei Monate und zehn Tage zu Jerusalem und tat, was dem HERRN übel gefiel.
10 Da aber das Jahr um kam, sandte hin Nebukadnezar und ließ ihn gen Babel holen mit den köstlichen Gefäßen im Hause des HERRN und machte Zedekia, seinen Bruder zum König über Juda und Jerusalem. (Jeremia 22.24)

Zedekia und die Wegführung nach Babel

11 Einundzwanzig Jahre alt war Zedekia, da er König ward. Und regierte elf Jahre zu Jerusalem (Jeremia 52.1)
12 und tat, was dem HERRN, seinem Gott, übel gefiel, und demütigte sich nicht vor dem Propheten Jeremia, der da redete aus dem Munde des HERRN. (Jeremia 37.1) (Jeremia 38.1) 13 Dazu ward er abtrünnig von Nebukadnezar, dem König zu Babel, der einen Eid bei Gott ihm genommen hatte, und ward halsstarrig und verstockte sein Herz, daß er sich nicht bekehrte zu dem HERRN, dem Gott Israels. 14 Auch alle Obersten unter den Priestern samt dem Volk machten des Sündigens viel nach allerlei Greueln der Heiden und verunreinigten das Haus des HERRN, das er geheiligt hatte zu Jerusalem. (5. Mose 18.9) 15 Und der HERR, ihrer Väter Gott, sandte zu ihnen durch seine Boten früh und immerfort; denn er schonte seines Volkes und seiner Wohnung. 16 Aber sie spotteten der Boten Gottes und verachteten seine Worte und äfften seine Propheten, bis der Grimm des HERRN über sein Volk wuchs, daß kein Heilen mehr da war. (Lukas 20.10-12) (Apostelgeschichte 7.52) 17 Denn er führte über sie den König der Chaldäer und ließ erwürgen ihre junge Mannschaft mit dem Schwert im Hause ihres Heiligtums und verschonte weder die Jünglinge noch die Jungfrauen, weder die Alten noch die Großväter; alle gab er sie in seine Hand.
18 Und alle Gefäße im Hause Gottes, groß und klein, die Schätze im Hause des HERRN und die Schätze des Königs und seiner Fürsten, alles ließ er gen Babel führen. 19 Und sie verbrannten das Haus Gottes und brachen ab die Mauer zu Jerusalem, und alle ihre Paläste brannten sie mit Feuer aus, daß alle ihre köstlichen Geräte verderbt wurden. 20 Und er führte weg gen Babel, wer vom Schwert übriggeblieben war, und sie wurden seine und seiner Söhne Knechte, bis das Königreich der Perser aufkam, 21 daß erfüllt würde das Wort des HERRN durch den Mund Jeremia's, bis das Land an seinen Sabbaten genug hätte. Denn die ganze Zeit über, da es wüst lag, hatte es Sabbat, bis daß siebzig Jahre voll wurden. (3. Mose 26.34) (Jeremia 25.8-11)

Ende der babylonischen Gefangenschaft

22 Aber im ersten Jahr des Kores, des Königs in Persien (daß erfüllt würde das Wort des HERRN, durch den Mund Jeremia's geredet), erweckte der HERR den Geist des Kores, des Königs in Persien, daß er ließ ausrufen durch sein ganzes Königreich, auch durch Schrift, und sagen: (Jesaja 44.28) (Jeremia 29.10)
23 So spricht Kores, der König in Persien: Der HERR, der Gott des Himmels, hat mir alle Königreiche der Erde gegeben, und er hat mir befohlen, ihm ein Haus zu bauen zu Jerusalem in Juda. Wer nun unter euch seines Volkes ist, mit dem sei der HERR, sein Gott, und er ziehe hinauf.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.