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2. Chronik - Kapitel 35

Josia hält Passa nach dem Gesetz Gottes

1 Und Josia hielt dem HERRN Passah zu Jerusalem, und sie schlachteten das Passah am vierzehnten Tage des ersten Monats. 2 Und er bestellte die Priester zu ihrem Dienst und stärkte sie zu ihrem Amt im Hause des HERRN 3 und sprach zu den Leviten, die ganz Israel lehrten und dem HERRN geheiligt waren: Tut die heilige Lade ins Haus das Salomo, der Sohn Davids, der König Israels, gebaut hat. Ihr sollt sie nicht auf den Schultern tragen. So dienet nun dem HERRN, eurem Gott, und seinem Volk Israel (1. Könige 6.1) 4 und bereitet euch nach euren Vaterhäusern in euren Ordnungen, wie sie vorgeschrieben sind von David, dem König Israels, und seinem Sohn Salomo, 5 und steht im Heiligtum nach den Ordnungen der Vaterhäuser eurer Brüder, vom Volk geboren, je eine Ordnung eines Vaterhauses der Leviten, 6 und schlachtet das Passah und heiligt euch und bereitet es für eure Brüder, daß sie tun nach dem Wort des HERRN durch Mose. 7 Und Josia gab zur Hebe für den gemeinen Mann Lämmer und junge Ziegen (alles zum Passah für alle, die vorhanden waren, an der Zahl dreißigtausend) und dreitausend Rinder, alles von dem Gut des Königs. (2. Chronik 30.24)
8 Seine Fürsten aber gaben zur Hebe freiwillig für das Volk und für die Priester und Leviten. Hilkia, Sacharja und Jehiel, die Fürsten im Hause Gottes, gaben den Priestern zum Passah zweitausend und sechshundert Lämmer und Ziegen, dazu dreihundert Rinder. 9 Aber Chananja, Semaja, Nathanael und seine Brüder, Hasabja, Jeiel und Josabad, der Leviten Oberste, gaben zur Hebe den Leviten zum Passah fünftausend Lämmer und Ziegen und dazu fünfhundert Rinder. 10 Also ward der Gottesdienst beschickt; und die Priester standen an ihrer Stätte und die Leviten in ihren Ordnungen nach dem Gebot des Königs.
11 Und sie schlachteten das Passah, und die Priester nahmen das Blut von ihren Händen und sprengten, und die Leviten zogen die Haut ab. 12 Und die Brandopfer taten sie davon, daß sie die gäben unter die Teile der Vaterhäuser des Volks, dem HERRN zu opfern. Wie es geschrieben steht im Buch Mose's. So taten sie mit den Rindern auch. 13 Und sie kochten das Passah am Feuer, wie sich's gebührt. Aber was geheiligt war, kochten sie in Töpfen, Kesseln und Pfannen, und machten's eilend für alles Volk. 14 Darnach aber bereiteten sie auch für sich und die Priester. Denn die Priester, die Kinder Aaron, schafften an dem Brandopfer und Fetten bis in die Nacht; darum mußten die Leviten für sich und für die Priester, die Kinder Aaron, zubereiten. 15 Und die Sänger, die Kinder Asaph, standen an ihrer Stätte nach dem Gebot Davids und Asaphs und Hemans und Jedithuns, des Sehers des Königs, und die Torhüter an allen Toren, und sie wichen nicht von ihrem Amt; denn die Leviten, ihre Brüder, bereiteten zu für sie. (1. Chronik 25.1) (1. Chronik 26.1) 16 Also ward beschickt der Gottesdienst des HERRN des Tages, daß man Passah hielt und Brandopfer tat auf dem Altar des HERRN nach dem Gebot des Königs Josia.
17 Also hielten die Kinder Israel, die vorhanden waren, Passah zu der Zeit und das Fest der ungesäuerten Brote sieben Tage. 18 Es war aber kein Passah gehalten in Israel wie das, von der Zeit Samuels, des Propheten; und kein König in Israel hatte solch Passah gehalten, wie Josia Passah hielt und die Priester, Leviten, ganz Juda und was von Israel vorhanden war und die Einwohner zu Jerusalem. (2. Chronik 30.26) 19 Im achtzehnten Jahr des Königreichs Josias ward dies Passah gehalten.

Josias Tod im Kampf gegen den Pharao Necho

20 Nach diesem, da Josia das Haus zugerichtet hatte, zog Necho, der König in Ägypten, herauf, zu streiten wider Karchemis am Euphrat. Und Josia zog aus, ihm entgegen.
21 Aber er sandte Boten zu ihm und ließ ihm sagen: Was habe ich mit dir zu tun, König Juda's? ich komme jetzt nicht wider dich, sondern wider das Haus, mit dem ich Krieg habe; und Gott hat gesagt, ich soll eilen. Laß ab von Gott, der mit mir ist, daß er dich nicht verderbe! 22 Aber Josia wandte sein Angesicht nicht von ihm, sondern stellte sich, mit ihm zu streiten und gehorchte nicht den Worten Nechos aus dem Munde Gottes und kam, mit ihm zu streiten auf der Ebene bei Megiddo.
23 Aber die Schützen schossen den König Josia, und der König sprach zu seinen Knechten: Führt mich hinüber; denn ich bin sehr wund! 24 Und seine Knechte taten ihn von dem Wagen und führten ihn auf seinem andern Wagen und brachten ihn gen Jerusalem; und er starb und ward begraben in den Gräbern seiner Väter. Und ganz Juda und Jerusalem trugen Leid um Josia. 25 Und Jeremia beklagte Josia, und alle Sänger und Sängerinnen redeten in ihren Klageliedern über Josia bis auf diesen Tag und machten eine Gewohnheit daraus in Israel. Siehe, es ist geschrieben unter den Klageliedern. (Jeremia 22.10-11) 26 Was aber mehr von Josia zu sagen ist und seine Barmherzigkeit nach der Vorschrift im Gesetz des HERRN
27 und seine Geschichten, beide, die ersten und die letzten, siehe, das ist geschrieben im Buch der Könige Israels und Juda's.

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.