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2. Chronik - Kapitel 31

Hiskia ordnet die Versorgung der Priester und Leviten

1 Und da dies alles war ausgerichtet, zogen hinaus alle Israeliten, die unter den Städten Juda's gefunden wurden, und zerbrachen die Säulen und hieben die Ascherabilder ab und brachen ab die Höhen und Altäre aus dem ganzen Juda, Benjamin, Ephraim und Manasse, bis sie sie ganz aufräumten. Und die Kinder Israel zogen alle wieder zu ihrem Gut in ihre Städte. (5. Mose 7.5) (2. Könige 18.4) 2 Hiskia aber bestellte die Priester und Leviten nach ihren Ordnungen, einen jeglichen nach seinem Amt, beider, der Priester und Leviten, zu Brandopfern und Dankopfern, daß sie dienten, dankten und lobten in den Toren des Lagers des HERRN.
3 Und der König gab seinen Teil von seiner Habe zu Brandopfern des Morgens und des Abends und zu Brandopfern am Sabbat und an den Neumonden und Festen, wie es geschrieben steht im Gesetz des HERRN. (4. Mose 28.1) (4. Mose 29.1) 4 Und er sprach zu dem Volk, das zu Jerusalem wohnte, daß sie ihren Teil gäben den Priestern und Leviten, auf daß sie könnten desto härter halten am Gesetz des HERRN. 5 Und da das Wort ausging, gaben die Kinder Israel viel Erstlinge von Getreide, Most, Öl, Honig und allerlei Ertrag des Feldes, und allerlei Zehnten brachten sie viel hinein. (2. Mose 23.19) (5. Mose 14.22-23)
6 Und die Kinder Israel und Juda, die in den Städten Juda's wohnten, brachten auch Zehnten von Rindern und Schafen und Zehnten von dem Geheiligten, das sie dem HERRN, ihrem Gott, geheiligt hatten, und machten hier einen Haufen und da einen Haufen. 7 Im dritten Monat fingen sie an, Haufen auszuschütten, und im siebenten Monat richteten sie es aus. 8 Und da Hiskia mit den Obersten hineinging und sahen die Haufen, lobten sie den HERRN und sein Volk Israel.
9 Und Hiskia fragte die Priester und die Leviten um die Haufen. 10 Und Asarja, der Priester, der Vornehmste im Hause Zadok, sprach zu ihm: Seit der Zeit, da man angefangen hat, die Hebe zu bringen ins Haus des HERRN, haben wir gegessen und sind satt geworden, und ist noch viel übriggeblieben; denn der HERR hat sein Volk gesegnet, darum ist dieser Haufe übriggeblieben. 11 Da befahl der König, daß man Kammern zubereiten sollte am Hause des HERRN. Und sie bereiteten zu
12 und taten hinein die Hebe, die Zehnten und das Geheiligte treulich. Und über dasselbe war Fürst Chananja, der Levit, und Simei, sein Bruder, der nächste nach ihm; 13 und Jehiel, Asasja, Nahath, Asahel, Jerimoth, Josabad, Eliel, Jismachja, Mahath und Benaja, verordnet zur Hand Chananjas und Simeis, seine Bruders, nach Befehl des Königs Hiskia und Asarjas, des Fürsten im Hause Gottes. 14 Und Kore, der Sohn Jimnas, der Levit, der Torhüter gegen Morgen, war über die freiwilligen Gaben Gottes, die dem HERRN zur Hebe gegeben wurden, und über die hochheiligen.
15 Und unter seiner Hand waren: Eden, Minjamin, Jesua, Semaja, Amarja und Sechanja in den Städten der Priester, auf Treu und Glauben, daß sie geben sollten ihren Brüdern nach ihren Ordnungen, dem jüngsten wie dem ältesten, 16 ausgenommen, die aufgezeichnet waren als Mannsbilder drei Jahre alt und darüber, alle, die in das Haus des HERRN gingen nach Gebühr eines jeglichen Tages zu ihrem Amt in ihrem Dienst nach ihren Ordnungen 17 (die Priester aber wurden aufgezeichnet nach ihren Vaterhäusern, und die Leviten von zwanzig Jahren und darüber waren in ihrem Dienst nach ihren Ordnungen); 18 dazu denen, die aufgezeichnet wurden als ihre Kinder, Weiber, Söhne und Töchter unter der ganzen Menge. Denn sie heiligten treulich das Geheiligte. 19 Auch waren Männer mit Namen benannt unter den Kindern Aaron, den Priestern, auf den Feldern der Vorstädte in allen Städten, daß sie Teile gäben allen Mannsbildern unter den Priestern und allen, die unter die Leviten aufgezeichnet wurden.
20 Also tat Hiskia im ganzen Juda und tat, was gut, recht und wahrhaftig war vor dem HERRN, seinem Gott. 21 Und in allem Tun, das er anfing, am Dienst des Hauses Gottes nach dem Gesetz und Gebot, zu suchen seinen Gott, handelte er von ganzem Herzen; darum hatte er auch Glück. (Psalm 1.3)

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)