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2. Chronik - Kapitel 30

Hiskias Erneuerung des Passafestes

1 Und Hiskia sandte hin zum ganzen Israel und Juda und schrieb Briefe an Ephraim und Manasse, daß sie kämen zum Hause des HERRN gen Jerusalem, Passah zu halten dem HERRN, dem Gott Israels. (2. Chronik 35.1) 2 Und der König hielt einen Rat mit seinen Obersten und der ganzen Gemeinde zu Jerusalem, das Passah zu halten im zweiten Monat. (2. Chronik 30.15) 3 Denn sie konnten's nicht halten zur selben Zeit, darum daß der Priester nicht genug geheiligt waren und das Volk noch nicht zuhauf gekommen war gen Jerusalem. 4 Und es gefiel dem König wohl und der ganzen Gemeinde, 5 und sie bestellten, daß solches ausgerufen würde durch ganz Israel von Beer-Seba an bis gen Dan, daß sie kämen, Passah zu halten dem HERRN, dem Gott Israels, zu Jerusalem; denn es war lange nicht gehalten, wie es geschrieben steht. 6 Und die Läufer gingen hin mit den Briefen von der Hand des Königs und seiner Obersten durch ganz Israel und Juda nach dem Befehl des Königs und sprachen: Ihr Kinder Israel, bekehrt euch zu dem HERRN, dem Gott Abrahams, Isaaks und Israels, so wird er sich kehren zu den Entronnenen, die noch übrig unter euch sind aus der Hand der Könige von Assyrien.
7 Und seid nicht wie eure Väter und Brüder, die sich am HERRN, ihrer Väter Gott, vergriffen, daß er sie dahingab in die Verwüstung, wie ihr selber seht. 8 So seid nun nicht halsstarrig wie eure Väter; sondern gebt eure Hand dem HERRN und kommt zu seinem Heiligtum, das er geheiligt hat ewiglich, und dient dem HERRN, eurem Gott, so wird sich der Grimm seines Zorns von euch wenden. 9 Denn so ihr euch bekehrt zu dem HERRN, so werden eure Brüder und Kinder Barmherzigkeit haben vor denen, die sie gefangen halten, daß sie wieder in dies Land kommen. Denn der HERR, euer Gott, ist gnädig und barmherzig und wird sein Angesicht nicht von euch wenden, so ihr euch zu ihm bekehrt. 10 Und die Läufer gingen von einer Stadt zur andern im Lande Ephraim und Manasse und bis gen Sebulon; aber sie verlachten sie und spotteten ihrer.
11 Doch etliche von Asser und Manasse und Sebulon demütigten sich und kamen gen Jerusalem. 12 Auch kam Gottes Hand über Juda, daß er ihnen gab einerlei Herz, zu tun nach des Königs und der Obersten Gebot aus dem Wort des HERRN. 13 Und es kam zuhauf gen Jerusalem ein großes Volk, zu halten das Fest der ungesäuerten Brote im zweiten Monat, eine sehr große Gemeinde.
14 Und sie machten sich auf und taten ab die Altäre, die zu Jerusalem waren, und alle Räuchwerke taten sie weg und warfen sie in den Bach Kidron; 15 und sie schlachteten das Passah am vierzehnten Tage des zweiten Monats. Und die Priester und Leviten bekannten ihre Schande und heiligten sich und brachten die Brandopfer zum Hause des HERRN (4. Mose 9.11) 16 und standen in ihrer Ordnung, wie sich's gebührt, nach dem Gesetz Mose's, des Mannes Gottes. Und die Priester sprengten das Blut von der Hand der Leviten. (2. Chronik 29.34) 17 Denn ihrer waren viele in der Gemeinde, die sich nicht geheiligt hatten; darum schlachteten die Leviten das Passah für alle, die nicht rein waren, daß sie dem HERRN geheiligt würden. 18 Auch war des Volks viel von Ephraim, Manasse, Isaschar und Sebulon, die nicht rein waren, sondern aßen das Osterlamm, aber nicht, wie geschrieben steht. Denn Hiskia bat für sie und sprach: Der HERR, der gütig ist, wolle gnädig sein (2. Mose 12.1) 19 allen, die ihr Herz schicken, Gott zu suchen, den HERRN, den Gott ihrer Väter, wiewohl nicht in heiliger Reinigkeit. 20 Und der HERR erhörte Hiskia und heilte das Volk. 21 Also hielten die Kinder Israel, die zu Jerusalem gefunden wurden, das Fest der ungesäuerten Brote sieben Tage mit großer Freude. Und die Leviten und Priester lobten den HERRN alle Tage mit starken Saitenspielen des HERRN.
22 Und Hiskia redete herzlich mit allen Leviten, die verständig waren im Dienste des HERRN. Und sie aßen das Fest über, sieben Tage, und opferten Dankopfer und dankten dem HERRN, ihrer Väter Gott. (2. Chronik 32.6) 23 Und die ganze Gemeinde ward Rats, noch andere sieben Tage zu halten, und hielten auch die sieben Tage mit Freuden.
24 Denn Hiskia, der König Juda's, gab eine Hebe für die Gemeinde: tausend Farren und siebentausend Schafe; die Obersten aber gaben eine Hebe für die Gemeinde: tausend Farren und zehntausend Schafe. Auch hatten sich der Priester viele geheiligt. (2. Chronik 35.7) 25 Und es freuten sich die ganze Gemeinde Juda's, die Priester und Leviten und die ganze Gemeinde, die aus Israel gekommen waren, und die Fremdlinge, die aus dem Lande Israel gekommen waren und in Juda wohnten, 26 und war eine große Freude zu Jerusalem; denn seit der Zeit Salomos, des Sohnes Davids, des Königs Israels, war solches zu Jerusalem nicht gewesen. 27 Und die Priester und die Leviten standen auf und segneten das Volk, und ihre Stimme ward erhört, und ihr Gebet kam hinein vor seine heilige Wohnung im Himmel.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.