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2. Chronik - Kapitel 30

Hiskias Erneuerung des Passafestes

1 Und Hiskia sandte hin zum ganzen Israel und Juda und schrieb Briefe an Ephraim und Manasse, daß sie kämen zum Hause des HERRN gen Jerusalem, Passah zu halten dem HERRN, dem Gott Israels. (2. Chronik 35.1) 2 Und der König hielt einen Rat mit seinen Obersten und der ganzen Gemeinde zu Jerusalem, das Passah zu halten im zweiten Monat. (2. Chronik 30.15) 3 Denn sie konnten's nicht halten zur selben Zeit, darum daß der Priester nicht genug geheiligt waren und das Volk noch nicht zuhauf gekommen war gen Jerusalem. 4 Und es gefiel dem König wohl und der ganzen Gemeinde, 5 und sie bestellten, daß solches ausgerufen würde durch ganz Israel von Beer-Seba an bis gen Dan, daß sie kämen, Passah zu halten dem HERRN, dem Gott Israels, zu Jerusalem; denn es war lange nicht gehalten, wie es geschrieben steht. 6 Und die Läufer gingen hin mit den Briefen von der Hand des Königs und seiner Obersten durch ganz Israel und Juda nach dem Befehl des Königs und sprachen: Ihr Kinder Israel, bekehrt euch zu dem HERRN, dem Gott Abrahams, Isaaks und Israels, so wird er sich kehren zu den Entronnenen, die noch übrig unter euch sind aus der Hand der Könige von Assyrien.
7 Und seid nicht wie eure Väter und Brüder, die sich am HERRN, ihrer Väter Gott, vergriffen, daß er sie dahingab in die Verwüstung, wie ihr selber seht. 8 So seid nun nicht halsstarrig wie eure Väter; sondern gebt eure Hand dem HERRN und kommt zu seinem Heiligtum, das er geheiligt hat ewiglich, und dient dem HERRN, eurem Gott, so wird sich der Grimm seines Zorns von euch wenden. 9 Denn so ihr euch bekehrt zu dem HERRN, so werden eure Brüder und Kinder Barmherzigkeit haben vor denen, die sie gefangen halten, daß sie wieder in dies Land kommen. Denn der HERR, euer Gott, ist gnädig und barmherzig und wird sein Angesicht nicht von euch wenden, so ihr euch zu ihm bekehrt. 10 Und die Läufer gingen von einer Stadt zur andern im Lande Ephraim und Manasse und bis gen Sebulon; aber sie verlachten sie und spotteten ihrer.
11 Doch etliche von Asser und Manasse und Sebulon demütigten sich und kamen gen Jerusalem. 12 Auch kam Gottes Hand über Juda, daß er ihnen gab einerlei Herz, zu tun nach des Königs und der Obersten Gebot aus dem Wort des HERRN. 13 Und es kam zuhauf gen Jerusalem ein großes Volk, zu halten das Fest der ungesäuerten Brote im zweiten Monat, eine sehr große Gemeinde.
14 Und sie machten sich auf und taten ab die Altäre, die zu Jerusalem waren, und alle Räuchwerke taten sie weg und warfen sie in den Bach Kidron; 15 und sie schlachteten das Passah am vierzehnten Tage des zweiten Monats. Und die Priester und Leviten bekannten ihre Schande und heiligten sich und brachten die Brandopfer zum Hause des HERRN (4. Mose 9.11) 16 und standen in ihrer Ordnung, wie sich's gebührt, nach dem Gesetz Mose's, des Mannes Gottes. Und die Priester sprengten das Blut von der Hand der Leviten. (2. Chronik 29.34) 17 Denn ihrer waren viele in der Gemeinde, die sich nicht geheiligt hatten; darum schlachteten die Leviten das Passah für alle, die nicht rein waren, daß sie dem HERRN geheiligt würden. 18 Auch war des Volks viel von Ephraim, Manasse, Isaschar und Sebulon, die nicht rein waren, sondern aßen das Osterlamm, aber nicht, wie geschrieben steht. Denn Hiskia bat für sie und sprach: Der HERR, der gütig ist, wolle gnädig sein (2. Mose 12.1) 19 allen, die ihr Herz schicken, Gott zu suchen, den HERRN, den Gott ihrer Väter, wiewohl nicht in heiliger Reinigkeit. 20 Und der HERR erhörte Hiskia und heilte das Volk. 21 Also hielten die Kinder Israel, die zu Jerusalem gefunden wurden, das Fest der ungesäuerten Brote sieben Tage mit großer Freude. Und die Leviten und Priester lobten den HERRN alle Tage mit starken Saitenspielen des HERRN.
22 Und Hiskia redete herzlich mit allen Leviten, die verständig waren im Dienste des HERRN. Und sie aßen das Fest über, sieben Tage, und opferten Dankopfer und dankten dem HERRN, ihrer Väter Gott. (2. Chronik 32.6) 23 Und die ganze Gemeinde ward Rats, noch andere sieben Tage zu halten, und hielten auch die sieben Tage mit Freuden.
24 Denn Hiskia, der König Juda's, gab eine Hebe für die Gemeinde: tausend Farren und siebentausend Schafe; die Obersten aber gaben eine Hebe für die Gemeinde: tausend Farren und zehntausend Schafe. Auch hatten sich der Priester viele geheiligt. (2. Chronik 35.7) 25 Und es freuten sich die ganze Gemeinde Juda's, die Priester und Leviten und die ganze Gemeinde, die aus Israel gekommen waren, und die Fremdlinge, die aus dem Lande Israel gekommen waren und in Juda wohnten, 26 und war eine große Freude zu Jerusalem; denn seit der Zeit Salomos, des Sohnes Davids, des Königs Israels, war solches zu Jerusalem nicht gewesen. 27 Und die Priester und die Leviten standen auf und segneten das Volk, und ihre Stimme ward erhört, und ihr Gebet kam hinein vor seine heilige Wohnung im Himmel.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)