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2. Chronik - Kapitel 3

Beginn des Tempelbaus

1 Und Salomo fing an zu bauen das Haus des HERRN zu Jerusalem auf dem Berge Morija, der David, seinem Vater, gezeigt war, welchen David zubereitet hatte zum Raum auf der Tenne Ornans, des Jebusiters. (1. Mose 22.2) (1. Chronik 21.18) 2 Er fing aber an zu bauen im zweiten Monat am zweiten Tage im vierten Jahr seines Königreiches. 3 Und also legte Salomo den Grund, zu bauen das Haus Gottes: die Länge sechzig Ellen nach altem Maß, die Weite zwanzig Ellen.
4 Und die Halle vor der Weite des Hauses her war zwanzig Ellen lang, die Höhe aber war hundertzwanzig Ellen; und er überzog sie inwendig mit lauterem Golde. 5 Das große Haus aber täfelte er mit Tannenholz und überzog's mit dem besten Golde und machte darauf Palmen und Kettenwerk 6 und überzog das Haus mit edlen Steinen zum Schmuck; das Gold aber war Parwaim-Gold. 7 Und überzog das Haus, die Balken und die Schwellen samt seinen Wänden und Türen mit Gold und ließ Cherubim schnitzen an die Wände. 8 Er machte auch das Haus des Allerheiligsten, des Länge war zwanzig Ellen nach der Weite des Hauses, und seine Weite war auch zwanzig Ellen, und überzog's mit dem besten Golde bei sechshundert Zentner.
9 Und gab auch zu Nägeln fünfzig Lot Gold am Gewicht und überzog die Söller mit Gold. 10 Er machte auch im Hause des Allerheiligsten zwei Cherubim nach der Bildner Kunst und überzog sie mit Gold. 11 Und die Länge der Flügel an den Cherubim war zwanzig Ellen, daß ein Flügel fünf Ellen hatte und rührte an die Wand des Hauses und der andere Flügel auch fünf Ellen hatte und rührte an den Flügel des andern Cherubs. 12 Also hatte auch der eine Flügel des andern Cherubs fünf Ellen und rührte an die Wand des Hauses und sein anderer Flügel auch fünf Ellen und rührte an den Flügel des andern Cherubs, 13 daß diese Flügel der Cherubim waren ausgebreitet zwanzig Ellen weit; und sie standen auf ihren Füßen, und ihr Antlitz war gewandt zum Hause hin. 14 Er machte auch einen Vorhang von blauem und rotem Purpur, von Scharlach und köstlichem weißen Leinwerk und machte Cherubim darauf. (2. Mose 26.31) 15 Und er machte vor dem Hause zwei Säulen, fünfunddreißig Ellen lang und der Knauf obendrauf fünf Ellen,
16 und machte Ketten zum Gitterwerk und tat sie oben an die Säulen und machte hundert Granatäpfel und tat sie an die Ketten 17 und richtete die Säulen auf vor dem Tempel, eine zur Rechten und die andere zur Linken, und hieß die zur Rechten Jachin und die zur Linken Boas.

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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.