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2. Chronik - Kapitel 29

Hiskia stellt den rechten Gottesdienst wieder her

1 Hiskia war fünfundzwanzig Jahre alt, da er König ward, und regierte neunundzwanzig Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Abia, eine Tochter Sacharjas. (2. Könige 18.1-3) 2 Und er tat, was dem HERRN wohl gefiel, wie sein Vater David. 3 Er tat auf die Türen am Hause des HERRN im ersten Monat des ersten Jahres seines Königreichs und befestigte sie
4 und brachte hinein die Priester und die Leviten und versammelte sie auf der breiten Gasse gegen Morgen 5 und sprach zu ihnen: Hört mir zu, ihr Leviten! Heiligt euch nun, daß ihr heiligt das Haus des HERR, des Gottes eurer Väter, und tut heraus den Unflat aus dem Heiligtum. 6 Denn unsre Väter haben sich vergriffen und getan, was dem HERRN, unserm Gott, übel gefällt, und haben ihn verlassen; denn sie haben ihr Angesicht von der Wohnung des HERRN abgewandt und ihr den Rücken zugekehrt 7 und haben die Tore an der Halle zugeschlossen und die Lampen ausgelöscht und kein Räuchwerk geräuchert und kein Brandopfer getan im Heiligtum dem Gott Israels. (2. Chronik 28.24) 8 Daher ist der Zorn des HERRN über Juda und Jerusalem gekommen, und er hat sie dahingegeben in Zerstreuung und Verwüstung, daß man sie anpfeift, wie ihr mit euren Augen seht. 9 Denn siehe, um deswillen sind unsre Väter gefallen durchs Schwert; unsre Söhne, Töchter und Weiber sind weggeführt. (2. Chronik 28.5-8) 10 Nun habe ich im Sinn einen Bund zu machen mit dem HERRN, dem Gott Israels, daß sein Zorn und Grimm sich von uns wende. 11 Nun, meine Söhne, seid nicht lässig; denn euch hat der HERR erwählt, daß ihr vor ihm stehen sollt und daß ihr seine Diener und Räucherer seid. 12 Da machten sich auf die Leviten: Mahath, der Sohn Amasais, und Joel, der Sohn Asarjas, aus den Kindern der Kahathiter; aus den Kindern aber Merari: Kis, der Sohn Abdis, und Asarja, der Sohn Jehallel-Els; aber aus den Kindern der Gersoniter: Joah, der Sohn Simmas, und Eden, der Sohn Joahs;
13 Und aus den Kinder Elizaphan: Simri und Jeiel; aus den Kindern Asaph: Sacharja und Matthanja; 14 und aus den Kindern Heman: Jehiel und Simei; und aus den Kindern Jeduthun: Semaja und Usiel. 15 Und sie versammelten ihre Brüder und heiligten sich und gingen hinein nach dem Gebot des Königs aus dem Wort des HERRN, zu reinigen das Haus des HERRN. 16 Die Priester aber gingen hinein inwendig ins Haus des HERRN, zu reinigen und taten alle Unreinigkeit, die im Tempel des HERRN gefunden ward, auf den Hof am Hause des HERRN, und die Leviten nahmen sie und trugen sie hinaus an den Bach Kidron. 17 Sie fingen aber an am ersten Tage des ersten Monats, sich zu heiligen, und am achten Tage des Monats gingen sie in die Halle des HERRN und heiligten das Haus des HERRN acht Tage und vollendeten es am sechzehnten Tage des ersten Monats. 18 Und sie gingen hinein zum König Hiskia und sprachen: Wir haben gereinigt das ganze Haus des HERRN, den Brandopferaltar und alle seine Geräte, den Tisch der Schaubrote und alle seine Geräte. 19 Und alle Gefäße, die der König Ahas, da er König war, besudelt hatte, da er sich versündigte, die haben wir zugerichtet und geheiligt; siehe, sie sind vor dem Altar des HERRN. 20 Da machte sich auf der König Hiskia und versammelte die Obersten der Stadt und ging hinauf zum Hause des HERRN;
21 und sie brachten herzu sieben Farren, sieben Widder, sieben Lämmer und sieben Ziegenböcke zum Sündopfer für das Königreich, für das Heiligtum und für Juda. Und er sprach zu den Priestern, den Kindern Aaron, daß sie opfern sollten auf dem Altar des HERRN. 22 Da schlachteten sie die Rinder, und die Priester nahmen das Blut und sprengten es auf den Altar; und schlachteten die Widder und sprengten das Blut auf den Altar; und schlachteten die Lämmer und sprengten das Blut auf den Altar; 23 und brachten die Böcke zum Sündopfer vor den König und die Gemeinde und legten ihre Hände auf sie, 24 und die Priester schlachteten sie und taten ihr Blut zur Entsündigung auf den Altar, zu versöhnen das ganze Israel. Denn der König hatte befohlen, Brandopfer und Sündopfer zu tun für das ganze Israel. 25 Und er stellte die Leviten auf im Hause des HERRN mit Zimbeln, Psaltern und Harfen, wie es David befohlen hatte und Gad, der Seher des Königs und der Prophet Nathan; denn es war des HERRN Gebot durch seine Propheten. (1. Chronik 25.1)
26 Und die Leviten standen mit den Saitenspielen Davids und die Priester mit den Drommeten. 27 Und Hiskia hieß Brandopfer tun auf dem Altar. Und um die Zeit, da man anfing das Brandopfer, fing auch der Gesang des HERRN und die Drommeten und dazu mancherlei Saitenspiel Davids, des Königs Israels.
28 Und die ganze Gemeinde betete an; und der Gesang der Sänger und das Drommeten der Drommeter währte alles, bis das Brandopfer ausgerichtet war. 29 Da nun das Brandopfer ausgerichtet war, beugte sich der König und alle, die sich bei ihm fanden, und beteten an. 30 Und der König Hiskia samt den Obersten hieß die Leviten den HERRN loben mit den Liedern Davids und Asaphs, des Sehers. Und sie lobten mit Freuden und neigten sich und beteten an. (2. Chronik 23.18) 31 Und Hiskia antwortete und sprach: Nun habt ihr eure Hände gefüllt dem HERRN; tretet hinzu und bringt her die Opfer und Lobopfer zum Hause des HERRN. Und die Gemeinde brachte herzu Opfer und Lobopfer, und jedermann freiwilligen Herzens Brandopfer.
32 Und die Zahl der Brandopfer, die die Gemeinde herzubrachte, waren siebzig Rinder, hundert Widder und zweihundert Lämmer, und solches alles zum Brandopfer dem HERRN. 33 Und sie heiligten sechshundert Rinder und dreitausend Schafe. 34 Aber der Priester waren zu wenig, und konnten nicht allen Brandopfern die Haut abziehen, darum halfen ihnen ihre Brüder, die Leviten, bis das Werk ausgerichtet ward und bis sich die Priester heiligten; denn die Leviten waren eifriger, sich zu heiligen, als die Priester. (2. Chronik 30.3) (2. Chronik 30.16-17) 35 Auch war der Brandopfer viel mit dem Fett der Dankopfer und mit den Trankopfern zu den Brandopfern. Also ward das Amt am Hause des HERRN fertig. (3. Mose 3.16-17) (4. Mose 15.5) (4. Mose 15.7) (4. Mose 15.10) 36 Und Hiskia freute sich samt allem Volk dessen, was Gott dem Volke bereitet hatte; denn es geschah eilend.

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"