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2. Chronik - Kapitel 28

Ahas

1 Ahas war zwanzig Jahre alt, da er König ward, und regierte sechzehn Jahre zu Jerusalem und tat nicht, was dem HERRN wohl gefiel, wie sein Vater David, (2. Könige 16.2-5) 2 sondern wandelte in den Wegen der Könige Israels. Dazu machte er gegossene Bilder den Baalim 3 und räucherte im Tal der Kinder Hinnom und verbrannte seine Söhne mit Feuer nach den Greuel der Heiden, die der HERR vor den Kindern Israel vertrieben hatte, (5. Mose 18.9-10) (5. Mose 18.12) 4 und opferte und räucherte auf den Höhen und auf den Hügeln und unter allen grünen Bäumen. (1. Könige 14.23) 5 Darum gab ihn der HERR, sein Gott, in die Hand des Königs von Syrien, daß sie ihn schlugen und einen großen Haufen von den Seinen gefangen wegführten und gen Damaskus brachten. Auch ward er gegeben unter die Hand des Königs Israels, daß er einen großen Schlag an ihm tat.
6 Denn Pekah, der Sohn Remaljas, schlug in Juda hundertzwanzigtausend auf einen Tag, die alle streitbare Leute waren, darum daß sie den HERRN, ihrer Väter Gott, verließen. 7 Und Sichri, ein Gewaltiger in Ephraim, erwürgte Maaseja, einen Königssohn, und Asrikam, den Hausfürsten, und Elkana, den nächsten nach dem König. 8 Und die Kinder Israel führten gefangen weg zweihunderttausend Weiber, Söhne und Töchter und nahmen dazu großen Raub von ihnen und brachten den Raub gen Samaria. 9 Es war daselbst aber ein Prophet des HERRN, der hieß Obed; der ging heraus, dem Heer entgegen, das gen Samaria kam, und sprach zu ihnen: Siehe, weil der HERR, eurer Väter Gott, über Juda zornig ist, hat er sie in eure Hände gegeben; ihr aber habt sie erwürgt so greulich, daß es in den Himmel reicht. (1. Mose 18.21) (Esra 9.6)
10 Nun gedenkt ihr, die Kinder Juda's und Jerusalems euch zu unterwerfen zu Knechten und Mägden. Ist das denn nicht Schuld bei euch wider den HERRN, euren Gott? 11 So gehorcht mir nun und bringt die Gefangenen wieder hin, die ihr habt weggeführt aus euren Brüdern; denn des HERRN Zorn ist über euch ergrimmt. 12 Da machten sich auf etliche unter den Vornehmsten der Kinder Ephraim: Asarja, der Sohn Johanans, Berechja, der Sohn Mesillemoths, Jehiskia, der Sohn Sallums, und Amasa, der Sohn Hadlais, wider die, so aus dem Heer kamen,
13 und sprachen zu ihnen: Ihr sollt die Gefangenen nicht hereinbringen; denn ihr gedenkt nur, Schuld vor dem HERRN über uns zu bringen, auf daß ihr unsrer Sünden und Schuld desto mehr macht; denn es ist schon der Schuld zu viel und der Zorn über Israel ergrimmt. 14 Da ließen die Geharnischten die Gefangenen und den Raub vor den Obersten und vor der ganzen Gemeinde. 15 Da standen auf die Männer, die jetzt mit Namen genannt sind, und nahmen die Gefangenen; und alle, die bloß unter ihnen waren, zogen sie an von dem Geraubten und kleideten sie und zogen ihnen Schuhe an und gaben ihnen zu essen und zu trinken und salbten sie und führten sie auf Eseln alle, die schwach waren, und brachten sie gen Jericho, zur Palmenstadt, zu ihren Brüdern und kamen wieder gen Samaria. (Sprüche 25.21-22) 16 Zu derselben Zeit sandte der König Ahas zu den Königen von Assyrien, daß sie ihm hülfen.
17 Und es kamen abermals die Edomiter und schlugen Juda und führten etliche weg. 18 Auch fielen die Philister ein in die Städte in der Aue und dem Mittagslande Juda's und gewannen Beth-Semes, Ajalon, Gederoth und Socho mit ihren Ortschaften und wohnten darin. 19 Denn der HERR demütigte Juda um Ahas willen, des Königs Juda's, darum daß er die Zucht auflöste in Juda und vergriff sich am HERRN. 20 Und es kam wider ihn Thilgath-Pilneser, der König von Assyrien; der bedrängte ihn, und stärkte ihn nicht. 21 Denn Ahas plünderte das Haus des HERRN und das Haus des Königs und der Obersten und gab es dem König von Assyrien; aber es half ihm nichts. 22 Dazu in seiner Not machte der König Ahas das Vergreifen am HERRN noch mehr
23 und opferte den Göttern zu Damaskus, die ihn geschlagen hatten, und sprach: Die Götter der Könige von Assyrien helfen ihnen; darum will ich ihnen opfern, daß sie mir auch helfen, so doch dieselben ihm und dem ganzen Israel zum Fall waren. 24 Und Ahas brachte zuhauf die Gefäße des Hauses Gottes und zerschlug die Gefäße im Hause Gottes und schloß die Türen zu am Hause des HERRN und machte sich Altäre in allen Winkeln zu Jerusalem. 25 Und in den Städten Juda's hin und her machte er Höhen, zu räuchern andern Göttern, und reizte den HERRN, seiner Väter Gott. 26 Was aber mehr von ihm zu sagen ist und alle seine Wege, beide, die ersten und die letzten, siehe, das ist geschrieben im Buch der Könige Juda's und Israels.
27 Und Ahas entschlief mit seinen Vätern, und sie begruben ihn in der Stadt zu Jerusalem; denn sie brachten ihn nicht in die Gräber der Könige Israels. Und sein Sohn Hiskia ward König an seiner Statt. (2. Chronik 21.20)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.