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2. Chronik - Kapitel 27

Jotam

1 Jotham war fünfundzwanzig Jahre alt, da er König ward, und regierte sechzehn Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Jerusa, eine Tochter Zadoks. 2 Und er tat, was dem HERRN wohl gefiel, ganz wie sein Vater Usia getan hatte, nur ging er nicht in den Tempel des HERRN; das Volk aber verderbte sich noch immer. (2. Chronik 26.16) 3 Er baute das obere Tor am Hause des HERRN, und an der Mauer des Ophel baute er viel,
4 und baute die Städte auf dem Gebirge Juda, und in den Wäldern baute er Burgen und Türme. (2. Chronik 26.10) 5 Und er stritt mit dem König der Kinder Ammon, und ward ihrer mächtig, daß ihm die Kinder Ammon dasselbe Jahr gaben hundert Zentner Silber, zehntausend Kor Weizen und zehntausend Kor Gerste. So viel gaben ihm die Kinder Ammon auch im zweiten und im dritten Jahr. 6 Also ward Jotham mächtig; denn er richtete seine Wege vor dem HERRN, seinem Gott. 7 Was aber mehr von Jotham zu sagen ist und alle seine Streite und seine Wege, siehe, das ist geschrieben im Buch der Könige Israels und Juda's.
8 Fünfundzwanzig Jahre alt war er, da er König ward, und regierte sechzehn Jahre zu Jerusalem. 9 Und Jotham entschlief mit seinen Vätern, und sie begruben ihn in der Stadt Davids. Und sein Sohn Ahas ward König an seiner Statt.

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)