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2. Chronik - Kapitel 26

Usija

1 Da nahm das ganze Volk Juda Usia, der war sechzehn Jahre alt, und machten ihn zum König an seines Vaters Statt, (2. Könige 14.21-22) (2. Könige 15.1-3) 2 Derselbe baute Eloth und brachte es wieder an Juda, nachdem der König entschlafen war mit seinen Vätern. 3 Sechzehn Jahre alt war Usia, da er König ward, und regierte zweiundfünfzig Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Jecholja von Jerusalem. 4 Und er tat, was dem HERRN wohl gefiel, wie sein Vater Amazja getan hatte. (2. Chronik 25.2) 5 Und er suchte Gott, solange Sacharja lebte, der Lehrer in den Gesichten Gottes; und solange er den HERRN suchte, ließ es ihm Gott gelingen. 6 Denn er zog aus und stritt wider die Philister und riß nieder die Mauer zu Gath und die Mauer zu Jabne und die Mauer zu Asdod und baute Städte um Asdod und unter den Philistern.
7 Denn Gott half ihm wider die Philister, wider die Araber, die zu Gur-Baal wohnten, und wider die Meuniter. 8 Und die Ammoniter gaben Usia Geschenke, und er ward berühmt so weit, bis man kommt nach Ägypten; denn er ward immer stärker und stärker. 9 Und Usia baute Türme zu Jerusalem am Ecktor und am Taltor und am Winkel und befestigte sie. 10 Er baute auch Türme in der Wüste und grub viele Brunnen. Denn er hatte viel Vieh, sowohl in den Auen als auf den Ebenen, auch Ackerleute und Weingärtner an den Bergen und am Karmel; denn er hatte Lust zum Ackerwerk. 11 Und Usia hatte eine Macht zum Streit, die ins Heer zogen, von Kriegsknechten, in der Zahl gerechnet durch Jeiel, den Schreiber, und Maaseja, den Amtmann, unter der Hand Hananjas aus den Obersten des Königs.
12 Und die Zahl der Häupter der Vaterhäuser unter den starken Kriegern war zweitausend und sechshundert, 13 und unter ihrer Hand die Heeresmacht dreihunderttausend und siebentausendundfünfhundert, zum Streit geschickt in Heereskraft, zu helfen dem König wider die Feinde. 14 Und Usia schaffte ihnen für das ganze Heer Schilde, Spieße, Helme, Panzer, Bogen und Schleudersteine 15 und machte zu Jerusalem kunstvolle Geschütze, die auf den Türmen und Ecken sein sollten, zu schießen mit Pfeilen und großen Steinen. Und sein Name kam weit aus, darum daß ihm wunderbar geholfen ward, bis er mächtig ward. 16 Und da er mächtig geworden war, überhob sich sein Herz zu seinem Verderben; denn er vergriff sich an dem HERRN, seinem Gott, und ging in den Tempel des HERRN, zu räuchern auf dem Räucheraltar. (2. Chronik 25.19)
17 Aber Asarja, der Priester, ging ihm nach und achtzig Priester des HERRN mit ihm, ansehnliche Leute, 18 und standen wider Usia, den König, und sprachen zu ihm: Es gebührt dir, Usia, nicht, zu räuchern dem HERRN, sondern den Priestern, Aarons Kindern, die zu räuchern geheiligt sind. Gehe heraus aus dem Heiligtum; denn du vergreifst dich, und es wird dir keine Ehre sein vor Gott dem HERRN. (4. Mose 18.7) 19 Aber Usia ward zornig und hatte ein Räuchfaß in der Hand. Und da er mit den Priestern zürnte, fuhr der Aussatz aus an seiner Stirn vor den Priestern im Hause des HERRN, vor dem Räucheraltar.
20 Und Asarja, der oberste Priester, wandte das Haupt zu ihm und alle Priester, und siehe, da war er aussätzig an seiner Stirn; und sie stießen ihn von dannen. Er eilte auch selbst, herauszugehen; denn seine Plage war vom HERRN. 21 Also war Usia, der König, aussätzig bis an seinen Tod und wohnte in einem besonderen Hause aussätzig; denn er ward verstoßen vom Hause des HERRN. Jotham aber, sein Sohn, stand des Königs Hause vor und richtete das Volk im Lande. (4. Mose 5.2) (2. Könige 15.5-7) 22 Was aber mehr von Usia zu sagen ist, beides, das erste und das letzte, hat beschrieben der Prophet Jesaja, der Sohn des Amoz. (2. Könige 15.5-7) (Jesaja 1.1) (Jesaja 6.1)
23 Und Usia entschlief mit seinen Vätern, und sie begruben ihn bei seinen Vätern im Acker bei dem Begräbnis der Könige; denn sie sprachen: Er ist aussätzig. Und Jotham, sein Sohn, ward König an seiner Statt.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.