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2. Chronik - Kapitel 25

Amazja

1 Fünfundzwanzig Jahre alt war Amazja, da er König ward, und regierte neunundzwanzig Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Joaddan von Jerusalem. 2 Und er tat, was dem HERRN wohl gefiel, doch nicht von ganzem Herzen. 3 Da nun sein Königreich bekräftigt war, erwürgte er seine Knechte, die den König, seinen Vater, geschlagen hatten. (2. Chronik 24.25) 4 Aber ihre Kinder tötete er nicht; denn also steht's im Gesetz, im Buch Mose's, da der HERR gebietet und spricht: Die Väter sollen nicht sterben für die Kinder noch die Kinder für die Väter; sondern ein jeglicher soll um seiner Sünde willen sterben. (5. Mose 24.16) 5 Und Amazja brachte zuhauf Juda und stellte sie nach ihren Vaterhäusern, nach den Obersten über tausend und über hundert unter ganz Juda und Benjamin, und zählte sie von zwanzig Jahren und darüber und fand ihrer dreihunderttausend auserlesen, die ins Heer ziehen und Spieß und Schild führen konnten.
6 Dazu nahm er aus Israel hunderttausend starke Kriegsleute um hundert Zentner Silber. 7 Es kam aber ein Mann Gottes zu ihm und sprach: König, laß nicht das Heer Israels mit dir kommen; denn der HERR ist nicht mit Israel, mit allen Kindern Ephraim;
8 sondern ziehe du hin, daß du Kühnheit beweisest im Streit. Sollte Gott dich fallen lassen vor deinen Feinden? Denn bei Gott steht die Kraft zu helfen und fallen zu lassen. 9 Amazja sprach zum Mann Gottes: Was soll man denn tun mit den hundert Zentnern, die ich den Kriegsknechten von Israel gegeben habe? Der Mann Gottes sprach: Der HERR hat noch mehr, das er dir geben kann, denn dies. 10 Da sonderte Amazja die Kriegsleute ab, die zu ihm aus Ephraim gekommen waren, daß sie an ihren Ort hingingen. Da ergrimmte ihr Zorn wider Juda sehr, und sie zogen wieder an ihren Ort mit grimmigem Zorn. 11 Und Amazja ward getrost und führte sein Volk aus und zog aus ins Salztal und schlug die Kinder von Seir zehntausend.
12 Und die Kinder Juda fingen ihrer zehntausend lebendig; die führten sie auf die Spitze eines Felsen und stürzten sie von der Spitze des Felsens, daß sie alle zerbarsten. 13 Aber die Kriegsknechte, die Amazja hatte wiederum lassen ziehen, daß sie nicht mit seinem Volk zum Streit zögen, fielen ein in die Städte Juda's, von Samaria an bis gen Beth-Horon, und schlugen ihrer dreitausend und nahmen viel Raub. 14 Und da Amazja wiederkam von der Edomiter Schlacht, brachte er die Götter der Kinder Seir und stellte sie sich zu Göttern und betete an vor ihnen und räucherte ihnen.
15 Da ergrimmte der Zorn des HERRN über Amazja, und er sandte den Propheten zu ihm; der sprach zu ihm: Warum suchst du die Götter des Volks, die ihr Volk nicht konnten erretten von deiner Hand? 16 Und da er mit ihm redete, sprach er zu ihm: Hat man dich zu des Königs Rat gemacht? Höre auf; warum willst du geschlagen sein? Da hörte der Prophet auf und sprach: Ich merke wohl, daß Gott sich beraten hat, dich zu verderben, weil du solches getan hast und gehorchst meinem Rat nicht. 17 Und Amazja, der König Juda's, ward Rats und sandte hin zu Joas, dem Sohn des Joahas, des Sohnes Jehus, dem König Israels, und ließ ihm sagen: Komm, wir wollen uns miteinander messen!
18 Aber Joas, der König Israels, sandte zu Amazja, dem König Juda's, und ließ ihm sagen: Der Dornstrauch im Libanon sandte zur Zeder im Libanon und ließ ihr sagen: Gib deine Tochter meinem Sohn zum Weibe! Aber das Wild im Libanon lief über den Dornstrauch und zertrat ihn. (Richter 9.14) 19 Du gedenkst: Siehe, ich habe die Edomiter geschlagen; des überhebt sich dein Herz, und du suchst Ruhm. Nun bleib daheim! Warum ringst du nach Unglück, daß du fallest und Juda mit dir? 20 Aber Amazja gehorchte nicht; denn es geschah von Gott, daß sie dahingegeben würden, darum daß sie die Götter der Edomiter gesucht hatten.
21 Da zog Joas, der König Israels, herauf; und sie maßen sich miteinander, er und Amazja, der König Juda's, zu Beth-Semes, das in Juda liegt. 22 Aber Juda ward geschlagen vor Israel, und sie flohen, ein jeglicher in seine Hütte. 23 Aber Amazja, den König in Juda, den Sohn des Joas, griff Joas, der Sohn des Joahas, der König über Israel, zu Beth-Semes und brachte ihn gen Jerusalem und riß ein die Mauer zu Jerusalem vom Tor Ephraim an bis an das Ecktor, vierhundert Ellen lang. 24 Und alles Gold und Silber und alle Gefäße, die vorhanden waren im Hause Gottes bei Obed-Edom und in dem Schatz im Hause des Königs, und die Geiseln nahm er mit sich gen Samaria. 25 Und Amazja, der Sohn des Joas, der König in Juda, lebte nach dem Tode des Joas, des Sohnes Joahas, des Königs über Israel, fünfzehn Jahre.
26 Was aber mehr von Amazja zu sagen ist, das erste und das letzte, siehe, das ist geschrieben im Buch der Könige Juda's und Israels. 27 Und von der Zeit an, da Amazja von dem HERRN wich, machten sie einen Bund wider ihn zu Jerusalem; er aber floh gen Lachis. Da sandten sie ihm nach gen Lachis und töteten ihn daselbst. (2. Chronik 24.25) 28 Und sie brachten ihn auf Rossen und begruben ihn bei seinen Vätern in der Stadt Juda's.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.