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2. Chronik - Kapitel 24

Joaschs Sorge für den Tempel

1 Joas war sieben Jahre alt, da er König ward, und regierte vierzig Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Zibja von Beer-Seba. (2. Könige 12.1) 2 Und Joas tat, was dem HERRN wohl gefiel, solange der Priester Jojada lebte. 3 Und Jojada gab ihm zwei Weiber, und er zeugte Söhne und Töchter. 4 Darnach nahm sich Joas vor das Haus des HERRN zu erneuern,
5 und versammelte die Priester und Leviten und sprach zu ihnen: Ziehet aus zu allen Städten Juda's und sammelt Geld aus ganz Israel, das Haus eures Gottes zu bessern jährlich, und eilet, solches zu tun. Aber die Leviten eilten nicht. 6 Da rief der König Jojada, den Vornehmsten, und sprach zu ihm: Warum hast du nicht acht auf die Leviten, daß sie einbringen von Juda und Jerusalem die Steuer, die Mose, der Knecht des HERRN, gesetzt hat, die man sammelte unter Israel zu der Hütte des Stifts? (2. Mose 30.12-13) 7 Denn die gottlose Athalja und ihre Söhne haben das Haus Gottes zerrissen, und alles, was zum Hause des HERRN geheiligt war, haben sie an die Baalim gebracht. (2. Chronik 22.3-4) 8 Da befahl der König, daß man eine Lade machte und setzte sie außen ins Tor am Hause des HERRN,
9 und ließ ausrufen in Juda und zu Jerusalem, daß man dem HERRN einbringen sollte die Steuer, die von Mose, dem Knecht Gottes, auf Israel gelegt war in der Wüste. (2. Chronik 24.6) 10 Da freuten sich alle Obersten und alles Volk und brachten's und warfen's in die Lade, bis sie voll ward. 11 Und wenn's Zeit war, daß man die Lade herbringen sollte durch die Leviten nach des Königs Befehl (wenn sie sahen, daß viel Geld darin war), so kam der Schreiber des Königs und wer vom vornehmsten Priester Befehl hatte, und schüttete die Lade aus und trugen sie wieder an ihren Ort. So taten sie alle Tage, daß sie Geld die Menge zuhauf brachten. 12 Und der König und Jojada gaben's den Werkmeistern, die da schaffen am Hause des HERRN; dieselben dingten Steinmetzen und Zimmerleute, zu erneuern das Haus des HERRN; auch Meister in Eisen und Erz, zu bessern das Haus des HERRN.
13 Und die Arbeiter arbeiteten, daß die Besserung im Werk zunahm durch ihre Hand, und machten das Haus Gottes ganz fertig und wohl zugerichtet. 14 Und da sie es vollendet hatten, brachten sie das übrige Geld vor den König und Jojada; davon machte man Gefäße zum Hause des HERRN, Gefäße zum Dienst und zu Brandopfern, Löffel und goldene und silberne Geräte. Und sie opferten Brandopfer bei dem Hause des HERRN allewege, solange Jojada lebte. 15 Und Jojada ward alt und des Lebens satt und starb, und war hundertunddreißig Jahre alt, da er starb.
16 Und sie begruben ihn in der Stadt Davids unter die Könige, darum daß er hatte wohl getan an Israel und an Gott und seinem Hause.

Joaschs Abfall und Ende

17 Und nach dem Tode Jojadas kamen die Obersten von Juda und bückten sich vor dem König; da hörte der König auf sie.
18 Und sie verließen das Haus des HERRN, des Gottes ihrer Väter, und dienten den Ascherabildern und Götzen. Da kam der Zorn über Juda und Jerusalem um dieser ihrer Schuld willen. 19 Er sandte aber Propheten zu ihnen, daß sie sich zu dem HERRN bekehren sollten, und die zeugten wider sie; aber sie nahmen's nicht zu Ohren. 20 Und der Geist Gottes erfüllte Sacharja, den Sohn Jojadas, des Priesters. Der trat oben über das Volk und sprach zu ihnen: So spricht Gott: Warum übertretet ihr die Gebote des HERRN und wollt kein Gelingen haben? Denn ihr habt den HERRN verlassen, so wird er euch wieder verlassen.
21 Aber sie machten einen Bund wider ihn und steinigten ihn, nach dem Gebot des Königs, im Hofe am Hause des HERRN. (Matthäus 23.35) (Hebräer 11.37) 22 Und der König Joas gedachte nicht an die Barmherzigkeit, die Jojada, sein Vater, an ihm getan hatte, sondern erwürgte seinen Sohn. Da er aber starb, sprach er: Der HERR wird's sehen und heimsuchen.

Das Ende des Joas

23 Und da das Jahr um war, zog herauf das Heer der Syrer, und sie kamen gen Juda und Jerusalem und brachten um alle Obersten im Volk, und allen ihren Raub sandten sie dem König zu Damaskus.
24 Denn der Syrer Macht kam mit wenig Männer; doch gab der HERR in ihre Hand eine sehr große Macht, darum daß sie den HERRN, den Gott ihrer Väter, verlassen hatten. Auch übten sie an Joas Strafe. 25 Und da sie von ihm zogen, ließen sie ihn in großer Krankheit zurück. Es machten aber seine Knechte einen Bund wider ihn um des Blutes willen der Kinder Jojadas, des Priesters, und erwürgten ihn auf seinem Bett, und er starb. Und man begrub ihn in der Stadt Davids, aber nicht in der Könige Gräbern. (2. Chronik 21.20)
26 Die aber den Bund wider ihn machten, waren diese: Sabad, der Sohn Simeaths, der Ammonitin, und Josabad, der Sohn Simriths, der Moabitin. 27 Aber seine Söhne und die Summe, die unter ihm gesammelt ward, und der Bau des Hauses Gottes, siehe, die sind geschrieben in der Historie im Buche der Könige. Und sein Sohn Amazja ward König an seiner Statt.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.