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2. Chronik - Kapitel 22

Ahasjas gottlose Regierung

1 Und die zu Jerusalem machten zum König Ahasja, seinen jüngsten Sohn, an seiner Statt. Denn die Kriegsleute, die aus den Arabern zum Lager kamen, hatten die ersten alle erwürgt; darum ward König Ahasja, der Sohn Jorams, des Königs in Juda. (2. Könige 8.25-29) 2 Zweiundzwanzig Jahre alt war Ahasja, da er König ward, und regierte ein Jahr zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Athalja, die Tochter Omris. 3 Und er wandelte auch in den Wegen des Hauses Ahab; denn sein Mutter hielt ihn dazu, daß er gottlos war. 4 Darum tat er, was dem HERRN übel gefiel, wie das Haus Ahab. Denn sie waren seine Ratgeber nach seines Vaters Tode, daß sie ihn verderbten. 5 Und er wandelte nach ihrem Rat. Und er zog hin mit Joram, dem Sohn Ahabs, dem König Israels, in den Streit gen Ramoth in Gilead wider Hasael, den König von Syrien. Aber die Syrer schlugen Joram,
6 daß er umkehrte, sich heilen zu lassen zu Jesreel; denn er hatte Wunden, die ihm geschlagen waren zu Rama, da er stritt mit Hasael, dem König von Syrien. Und Ahasja, der Sohn Jorams, der König Juda's, zog hinab, zu besuchen Joram, den Sohn Ahabs, zu Jesreel, der krank lag. 7 Denn es war von Gott Ahasja der Unfall zugefügt, daß er zu Joram käme und also mit Joram auszöge wider Jehu, den Sohn Nimsis, welchen der HERR gesalbt hatte, auszurotten das Haus Ahab. (1. Könige 19.16) (2. Könige 9.6) 8 Da nun Jehu Strafe übte am Hause Ahab, fand er etliche Oberste aus Juda und die Kinder der Brüder Ahasjas, die Ahasja dienten, und erwürgte sie. (2. Könige 10.12-14) 9 Und er suchte Ahasja, und sie fingen ihn, da er sich versteckt hatte zu Samaria. Und er ward zu Jehu gebracht; der tötete ihn, und man begrub ihn. Denn sie sprachen: Er ist Josaphats Sohn, der nach dem HERRN trachtete von ganzem Herzen. Und es niemand mehr aus dem Hause Ahasja, der tüchtig war zum Königreich. (2. Könige 9.27-29)

Joasch wird gegen Atalja zum König erhoben

10 Da aber Athalja, die Mutter Ahasjas, sah, daß ihr Sohn tot war, machte sie sich auf und brachte um alle vom königlichen Geschlecht im Hause Juda.
11 Aber Josabeath, die Königstochter, nahm Joas, den Sohn Ahasjas, und stahl ihn unter den Kindern des Königs, die getötet wurden, und tat ihn mit seiner Amme in die Bettkammer. Also verbarg ihn Josabeath, die Tochter des Königs Joram, des Priesters Jojada Weib (denn sie war Ahasjas Schwester), vor Athalja, daß er nicht getötet ward. 12 Und er war bei ihnen im Hause Gottes versteckt sechs Jahre, solange Athalja Königin war im Lande.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)