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2. Chronik - Kapitel 21

Jorams gottlose Regierung

1 Und Josaphat entschlief mit seinen Vätern und ward begraben bei seinen Vätern in der Stadt Davids. Und sein Sohn Joram ward König an seiner Statt. 2 Und er hatte Brüder, Josaphats Söhne: Asarja, Jehiel, Sacharja, Asarja, Michael und Sephatja; diese alle waren Kinder Josaphats, des Königs in Juda.
3 Und ihr Vater gab ihnen viel Gaben von Silber, Gold und Kleinoden, mit festen Städten in Juda; aber das Königreich gab er Joram, denn er war der Erstgeborene. 4 Da aber Joram aufkam über das Königreich seines Vaters und mächtig ward, erwürgte er seine Brüder alle mit dem Schwert, dazu auch etliche Oberste in Israel. 5 Zweiunddreißig Jahre alt war Joram, da er König ward, und regierte acht Jahre zu Jerusalem
6 und wandelte in dem Wege der Könige Israels, wie das Haus Ahab getan hatte; denn Ahabs Tochter war sein Weib. Und er tat, was dem HERRN übel gefiel; 7 aber der HERR wollte das Haus David nicht verderben um des Bundes willen, den er mit David gemacht hatte, und wie er verheißen hatte, ihm eine Leuchte zu geben und seinen Kindern immerdar. (2. Samuel 7.12) (1. Könige 11.36) (Psalm 132.17) 8 Zu seiner Zeit fielen die Edomiter ab von Juda und machten über sich einen König.
9 Da zog Joram hinüber mit seinen Obersten und alle Wagen mit ihm und machte sich des Nachts auf und schlug die Edomiter um ihn her und die Obersten der Wagen. 10 Doch blieben die Edomiter abtrünnig von Juda bis auf diesen Tag. Zur selben Zeit fiel Libna auch von ihm ab; denn er verließ den HERRN, seiner Väter Gott. 11 Auch machte er Höhen auf den Bergen in Juda und machte die zu Jerusalem abgöttisch und verführte Juda.
12 Es kam aber Schrift zu ihm von dem Propheten Elia, die lautete also: So spricht der HERR, der Gott deines Vaters David: Darum daß du nicht gewandelt hast in den Wegen deines Vaters Josaphat noch in den Wegen Asas, des Königs in Juda,
13 sondern wandelst in dem Wege der Könige Israels und machst Juda und die zu Jerusalem abgöttisch nach der Abgötterei des Hauses Ahab, und hast dazu deine Brüder, deines Vaters Haus, erwürgt, die besser waren als du: 14 siehe, so wird dich der HERR mit einer großen Plage schlagen an deinem Volk, an deinen Kindern, an deinen Weibern und an aller deiner Habe; 15 du aber wirst viel Krankheit haben in deinem Eingeweide, bis daß dein Eingeweide vor Krankheit herausgehe in Jahr und Tag.

Jorams Tod

16 Also erweckte der HERR wider Joram den Geist der Philister und Araber, die neben den Mohren wohnen;
17 und sie zogen herauf und brachen ein in Juda und führten weg alle Habe, die vorhanden war im Hause des Königs, dazu seine Söhne und seine Weiber, daß ihm kein Sohn übrigblieb, außer Joahas, sein jüngster Sohn. 18 Und nach alledem plagte ihn der HERR in seinem Eingeweide mit solcher Krankheit, die nicht zu heilen war.
19 Und das währte von Tag zu Tag, als die Zeit zweier Jahre um war, ging sein Eingeweide von ihm in seiner Krankheit, und er starb in schlimmen Schmerzen. Und sie machten ihm keinen Brand, wie sie seinen Vätern getan hatten. (2. Chronik 16.14) 20 Zweiunddreißig Jahre alt war er, da er König ward, und regierte acht Jahre zu Jerusalem und wandelte, daß es nicht fein war. Und sie begruben ihn in der Stadt Davids, aber nicht in der Könige Gräbern. (2. Chronik 21.5) (2. Chronik 24.25)

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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.