zurückEinzelansichtvor

2. Chronik - Kapitel 18

Joschafats Verbindung mit Ahab von Israel

1 Und Josaphat hatte große Reichtümer und Ehre und verschwägerte sich mit Ahab. (2. Chronik 17.5) 2 Und nach etlichen Jahren zog er hinab zu Ahab gen Samaria. Und Ahab ließ ihn für das Volk, das bei ihm war, viel Schafe und Ochsen schlachten. Und er beredete ihn, daß er hinauf gen Ramoth in Gilead zöge. 3 Und Ahab, der König Israels, sprach zu Josaphat, dem König Juda's: Zieh mit mir gen Ramoth in Gilead! Er sprach zu ihm: Ich bin wie du, und mein Volk wie dein Volk; wir wollen mit dir in den Streit. 4 Aber Josaphat sprach zum König Israels: Frage doch heute des HERRN Wort! (2. Könige 3.11)
5 Und der König Israels versammelte vierhundert Mann und sprach zu ihnen: Sollen wir gen Ramoth in Gilead ziehen in den Streit, oder soll ich's anstehen lassen? Sie sprachen: Zieh hinauf! Gott wird sie in deine Hand geben. 6 Josaphat aber sprach: Ist nicht irgend noch ein Prophet des HERRN hier, daß wir durch ihn fragen? 7 Der König Israels sprach zu Josaphat: Es ist noch ein Mann, daß man den HERRN durch ihn frage, aber ich bin ihm gram; denn er weissagt über mich kein Gutes, sondern allewege Böses, nämlich Micha, der Sohn Jemlas. Josaphat sprach: der König rede nicht also. 8 Und der König Israels rief einen seiner Kämmerer und sprach: Bringe eilend her Micha, den Sohn Jemlas!
9 Und der König Israels und Josaphat, der König Juda's, saßen ein jeglicher auf seinem Stuhl, mit ihren Kleider angezogen. Sie saßen aber auf dem Platz vor der Tür am Tor zu Samaria; und alle Propheten weissagten vor ihnen. 10 Und Zedekia, der Sohn Knaenas, machte sich eiserne Hörner und sprach: So spricht der HERR: Hiermit wirst du die Syrer stoßen, bis du sie aufreibst. 11 Und alle Propheten weissagten auch also und sprachen: Zieh hinauf gen Ramoth in Gilead! es wird dir gelingen; der HERR wird sie geben in des Königs Hand. 12 Und der Bote, der hingegangen war, Micha zu rufen, redete mit ihm und sprach: Siehe, der Propheten Reden sind einträchtig gut für den König; laß doch dein Wort auch sein wie derselben eines und rede Gutes. 13 Micha aber sprach: So wahr der HERR lebt, was mein Gott sagen wird, das will ich reden. 14 Und da er zum König kam, sprach der König zu ihm: Micha, sollen wir gen Ramoth in Gilead in den Streit ziehen, oder soll ich's lassen anstehen? Er sprach: Ja, ziehet hinauf! es wird euch gelingen; es wird euch in eure Hände gegeben werden.
15 Aber der König sprach zu ihm: Ich beschwöre dich noch einmal, daß du mir nichts denn die Wahrheit sagst im Namen des HERRN. 16 Da sprach er: Ich sehe das ganze Israel zerstreut auf den Bergen wie Schafe, die keinen Hirten haben. Und der HERR sprach: Diese haben keinen HERRN; es kehre ein jeglicher wieder heim mit Frieden. 17 Da sprach der König Israels zu Josaphat: Sagte ich dir nicht: Er weissagt über mich kein Gutes, sondern Böses?
18 Er aber sprach: Darum höret des HERRN Wort! Ich sah den HERRN sitzen auf seinem Stuhl, und alles Himmlische Heer stand zu seiner Rechten und zu seiner Linken. 19 Und der HERR sprach: Wer will Ahab, den König Israels, überreden, daß er hinaufziehe und falle zu Ramoth in Gilead? Und da dieser so und jener anders sagte, 20 kam ein Geist hervor und trat vor den HERRN und sprach: Ich will ihn überreden. Der HERR aber sprach zu ihm: Womit? 21 Er sprach: Ich will ausfahren und ein falscher Geist sein in aller Propheten Mund. Und er sprach: Du wirst ihn überreden und wirst es ausrichten; fahre hin und tue also! 22 Nun siehe, der HERR hat einen falschen Geist gegeben in dieser deiner Propheten Mund, und der HERR hat Böses wider dich geredet. 23 Da trat herzu Zedekia, der Sohn Knaenas, und schlug Micha auf den Backen und sprach: Welchen Weg ist der Geist des HERRN von mir gegangen, daß er durch dich redete? (2. Chronik 18.10)
24 Micha sprach: Siehe, du wirst es sehen des Tages, wenn du von einer Kammer in die andere gehen wirst, daß du dich versteckst. 25 Aber der König Israels sprach: Nehmt Micha und laßt ihn bleiben bei Amon, dem Stadtvogt, und bei Joas, dem Sohn des Königs,
26 und sagt: So spricht der König: Legt diesen ins Gefängnis und speist ihn mit Brot und Wasser der Trübsal, bis ich wiederkomme mit Frieden. (2. Chronik 16.10) 27 Micha sprach: Kommst du mit Frieden wieder, so hat der HERR nicht durch mich geredet. Und er sprach: Höret, ihr Völker alle!

Ahabs Untergang

28 Also zog hinauf der König Israels und Josaphat, der König Juda's, gen Ramoth in Gilead.
29 Und der König Israels sprach zu Josaphat: Ich will mich verkleiden und in den Streit kommen; du aber habe deine Kleider an. Und der König Israels verkleidete sich, und sie kamen in den Streit. 30 Aber der König von Syrien hatte den Obersten über seine Wagen geboten: Ihr sollt nicht streiten, weder gegen klein noch gegen groß, sondern gegen den König Israels allein. 31 Da nun die Obersten der Wagen Josaphat sahen, dachten sie: Es ist der König Israels! und umringten ihn, wider ihn zu streiten. Aber Josaphat schrie; und der HERR half ihm, und Gott wandte sie von ihm.
32 Denn da die Obersten der Wagen sahen, daß er nicht der König Israels war, wandten sie sich von ihm ab. 33 Es spannte aber ein Mann seinen Bogen von ungefähr und schoß den König Israels zwischen Panzer und Wehrgehänge. Da sprach er zu seinem Fuhrmann: Wende deine Hand und führe mich aus dem Heer, denn ich bin wund! 34 Und der Streit nahm zu des Tages. Und der König Israels stand auf seinem Wagen gegen die Syrer bis an den Abend und starb, da die Sonne unterging.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.