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2. Chronik - Kapitel 17

Joschafats Regierung

1 Und sein Sohn Josaphat ward König an seiner Statt und ward mächtig wider Israel. (1. Könige 15.24) 2 Und er legte Kriegsvolk in alle festen Städte Juda's und setzte Amtleute im Lande Juda und in den Städten Ephraims, die sein Vater Asa gewonnen hatte. 3 Und der HERR war mit Josaphat; denn er wandelte in den vorigen Wegen seines Vaters David und suchte nicht die Baalim, 4 sondern den Gott seines Vaters, und wandelte in seinen Geboten und nicht nach den Werken Israels. 5 Darum bestätigte ihm der HERR das Königreich; und ganz Juda gab Josaphat Geschenke, und er hatte Reichtum und Ehre die Menge. (2. Chronik 18.1) 6 Und da sein Herz mutig ward in den Wegen des HERRN, tat er fürder ab die Höhen und Ascherabilder aus Juda. 7 Im dritten Jahr seines Königreichs sandte er seine Fürsten Ben-Hail, Obadja, Sacharja, Nathanael und Michaja, daß sie lehren sollten in den Städten Juda's;
8 und mit ihnen die Leviten Semaja, Nethanja, Sebadja, Asael, Semiramoth, Jonathan, Adonia, Tobia und Tob-Adonia; und mit ihnen die Priester Elisama und Joram. 9 Und sie lehrten in Juda und hatten das Gesetzbuch des HERRN mit sich und zogen umher in allen Städten Juda's und lehrten das Volk. 10 Und es kam die Furcht des HERRN über alle Königreiche in den Landen, die um Juda her lagen, daß sie nicht stritten wider Josaphat.
11 Und die Philister brachten Josaphat Geschenke, eine Last Silber; und die Araber brachten ihm siebentausend und siebenhundert Widder und siebentausend und siebenhundert Böcke. (1. Könige 5.1) 12 Also nahm Josaphat zu und ward immer größer; und er baute in Juda Burgen und Kornstädte
13 und hatte viel Vorrat in den Städten Juda's und streitbare Männer und gewaltige Leute zu Jerusalem. 14 Und dies war die Ordnung nach ihren Vaterhäusern: in Juda waren Oberste über tausend: Adna, ein Oberster und mit ihm waren dreihunderttausend gewaltige Männer; 15 Neben ihm war Johanan, der Oberste, und mit ihm waren zweihundertachtzigtausend; 16 neben ihm war Amasja, der Sohn Sichris, der Freiwillige des HERRN, und mit ihm waren zweihundertausend gewaltige Männer; 17 und von den Kindern Benjamin war Eljada, ein gewaltiger Mann, und mit ihm waren zweihunderttausend, die mit Bogen und Schild gerüstet waren; 18 neben ihm war Josabad, und mit ihm waren hundertachtzigtausend Gerüstete zum Heer. 19 Diese dienten alle dem König, außer denen, die der König noch gelegt hatte in die festen Städte im ganzen Juda.

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.