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2. Chronik - Kapitel 15

Der Prophet Asarja und Asas Reformen

1 Und auf Asarja, den Sohn Odeds, kam der Geist Gottes. 2 Der ging hinaus Asa entgegen und sprach zu ihm: Höret mir zu, Asa und ganz Juda und Benjamin. Der HERR ist mit euch, weil ihr mit ihm seid; und wenn ihr ihn sucht, wird er sich von euch finden lassen. Werdet ihr aber ihn verlassen, so wird er euch auch verlassen. 3 Es werden aber viel Tage sein in Israel, daß kein rechter Gott, kein Priester, der da lehrt, und kein Gesetz sein wird. (Hosea 3.4) 4 Und wenn sie sich bekehren in ihrer Not zum HERRN, dem Gott Israels, und werden ihn suchen, so wird er sich finden lassen. (Jeremia 29.13-14) 5 Zu der Zeit wird's nicht wohl gehen dem, der aus und ein geht; denn es werden große Getümmel sein über alle, die auf Erden wohnen. 6 Denn ein Volk wird das andere zerschlagen und eine Stadt die andere; denn Gott wird sie erschrecken mit allerlei Angst. 7 Ihr aber seid getrost und tut eure Hände nicht ab; denn euer Werk hat seinen Lohn. (1. Korinther 15.58) 8 Da aber Asa hörte diese Worte und die Weissagung Odeds, des Propheten, ward er getrost und tat weg die Greuel aus dem ganzen Lande Juda und Benjamin und aus den Städten, die er gewonnen hatte auf dem Gebirge Ephraim, und erneuerte den Altar des HERRN, der vor der Halle des HERRN stand,
9 und versammelte das ganze Juda und Benjamin und die Fremdlinge bei ihnen aus Ephraim, Manasse und Simeon. Denn es fielen zu ihm aus Israel die Menge, als sie sahen, daß der HERR, sein Gott, mit ihm war. 10 Und sie versammelten sich gen Jerusalem im dritten Monat des fünfzehnten Jahres des Königreichs Asas
11 und opferten desselben Tages dem HERRN von dem Raub, den sie gebracht hatten, siebenhundert Ochsen und siebentausend Schafe. 12 Und sie traten in den Bund, daß sie suchten den HERRN, ihrer Väter Gott, von ganzem Herzen und von ganzer Seele; (Josua 24.25) 13 und wer nicht würde den HERRN, den Gott Israels, suchen, sollte sterben, klein oder groß, Mann oder Weib. 14 Und sie schwuren dem HERRN mit lauter Stimme, mit Freudengeschrei, mit Drommeten und Posaunen. 15 Und das ganze Juda war fröhlich über dem Eide; denn sie hatten geschworen von ganzen Herzen, und suchten ihn mit ganzem Willen. Und er ließ sich finden, und der HERR gab ihnen Ruhe umher. (2. Chronik 14.5-6) (2. Chronik 20.30) 16 Auch setzte Asa, der König, ab Maacha, seine Mutter, daß sie nicht mehr Herrin war, weil sie der Ascherah ein Greuelbild gestiftet hatte. Und Asa rottete ihr Greuelbild aus und zerstieß es und verbrannte es am Bach Kidron. (1. Könige 15.13-15)
17 Aber die Höhen in Israel wurden nicht abgetan; doch war das Herz Asas rechtschaffen sein Leben lang. 18 Und er brachte ein, was sein Vater geheiligt und was er geheiligt hatte, ins Haus Gottes: Silber, Gold und Gefäße. 19 Und es war kein Streit bis an das fünfunddreißigste Jahr des Königreichs Asas.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)