zurückEinzelansichtvor

2. Chronik - Kapitel 14

Asas erste Regierungsmaßnahmen

1 Und Asa tat, was recht war und dem HERRN, seinem Gott, wohl gefiel, (1. Könige 15.11-12) 2 und tat weg die fremden Altäre und die Höhen und zerbrach die Säulen und hieb die Ascherahbilder ab 3 und ließ Juda sagen, daß sie den HERRN, den Gott ihrer Väter, suchten und täten nach dem Gesetz und Gebot. 4 Und er tat weg aus allen Städten Juda's die Höhen und die Sonnensäulen; denn das Königreich war still vor ihm. 5 Und er baute feste Städte in Juda, weil das Land still und kein Streit wider ihn war in denselben Jahren; denn der HERR gab ihm Ruhe. (2. Chronik 15.15) 6 Und er sprach zu Juda: Laßt uns diese Städte bauen und Mauern darumher führen und Türme, Türen und Riegel, weil das Land noch offen vor uns ist; denn wir haben den HERRN, unsern Gott, gesucht, und er hat uns Ruhe gegeben umher. Also bauten sie, und es ging glücklich vonstatten. 7 Und Asa hatte eine Heereskraft, die Schild und Spieß trugen, aus Juda dreihunderttausend und aus Benjamin, die Schilde trugen und mit dem Bogen schießen konnten zweihundertachtzigtausend; und diese waren starke Helden.

Asas Sieg über die Kuschiter

8 Es zog aber wider sie aus Serah, der Mohr, mit einer Heereskraft tausendmaltausend, dazu dreihundert Wagen, und sie kamen bis gen Maresa.
9 Und Asa zog aus ihnen entgegen; und sie rüsteten sich zum Streit im Tal Zephatha bei Maresa. 10 Und Asa rief an den HERRN, seinen Gott, und sprach: HERR, es ist bei dir kein Unterschied, zu helfen unter vielen oder da keine Kraft ist. Hilf uns, HERR, unser Gott; denn wir verlassen uns auf dich, und in deinem Namen sind wir gekommen wider diese Menge. HERR, unser Gott, wider dich vermag kein Mensch etwas. (1. Samuel 14.6) 11 Und der HERR schlug die Mohren vor Asa und vor Juda, daß sie flohen.
12 Und Asa samt dem Volk, das bei ihm war, jagte ihnen nach bis gen Gerar. Und die Mohren fielen, daß ihrer keiner lebendig blieb; sondern sie wurden geschlagen vor dem HERRN und vor seinem Heerlager. Und sie trugen sehr viel Raub davon. 13 Und er schlug alle Städte um Gerar her; denn die Furcht des HERRN kam über sie. Und sie beraubten alle Städte; denn es war viel Raub darin. 14 Auch schlugen sie die Hütten des Viehs und führten weg Schafe die Menge und Kamele und kamen wieder gen Jerusalem.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)