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2. Chronik - Kapitel 13

Abias Sieg über Jerobeam

1 Im achtzehnten Jahr des Königs Jerobeam ward Abia König in Juda, 2 und regierte drei Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Michaja, eine Tochter Uriels von Gibea. Und es erhob sich ein Streit zwischen Abia und Jerobeam. 3 Und Abia rüstete sich zum Streit mit vierhunderttausend junger Mannschaft, starke Leute zum Kriege. Jerobeam aber rüstete sich, mit ihm zu streiten mit achthunderttausend junger Mannschaft, starke Leute. 4 Und Abia machte sich auf oben auf den Berg Zemaraim, welcher liegt auf dem Gebirge Ephraim und sprach: Hört mir zu, Jerobeam und ganz Israel!
5 Wisset ihr nicht, daß der HERR, der Gott Israels, hat das Königreich zu Israel David gegeben ewiglich, ihm und seinen Söhnen durch einen Salzbund? (3. Mose 2.13) (4. Mose 18.19) 6 Aber Jerobeam, der Sohn Nebats, der Knecht Salomos, Davids Sohnes, warf sich auf und ward seinem Herrn abtrünnig. 7 Und haben sich zu ihm geschlagen lose Leute und böse Buben und haben sich gestärkt wider Rehabeam, den Sohn Salomos; denn Rehabeam war jung und eines blöden Herzens, daß er sich vor ihnen nicht wehrte. 8 Nun denkt ihr euch zu setzen wider das Reich des HERRN unter den Söhnen Davids, weil euer ein großer Haufe ist und habt goldene Kälber, die euch Jerobeam zu Göttern gemacht hat. (1. Könige 12.28) 9 Habt ihr nicht die Priester des HERRN, die Kinder Aaron, und die Leviten ausgestoßen und habt euch eigene Priester gemacht wie die Völker in den Landen? Wer da kommt, seine Hand zu füllen mit einem jungen Farren und sieben Widdern, der wird Priester derer, die nicht Götter sind. (2. Chronik 11.15) 10 Mit uns aber ist der HERR, unser Gott, den wir nicht verlassen, und die Priester, die dem HERRN dienen, die Kinder Aaron, und die Leviten mit ihrem Geschäft, 11 die anzünden dem HERRN alle Morgen Brandopfer und alle Abende, dazu das gute Räuchwerk, und bereitete Brote auf den reinen Tisch, und der goldene Leuchter mit seinen Lampen, die da alle Abende angezündet werden. Denn wir halten die Gebote des HERRN, unsers Gottes; ihr aber habt ihn verlassen. (4. Mose 28.3) 12 Siehe, mit uns ist an der Spitze Gott und seine Priester und die Halldrommeten, daß man wider euch drommete. Ihr Kinder Israel, streitet nicht wider den HERRN, eurer Väter Gott; denn es wird euch nicht gelingen. (4. Mose 10.9) 13 Aber Jerobeam machte einen Hinterhalt umher, daß er von hinten an sie käme, daß sie vor Juda waren und der Hinterhalt hinter Juda.
14 Da sich nun Juda umwandte, siehe, da war vorn und hinten Streit. Da schrieen sie zum HERRN, und die Priester drommeteten mit den Drommeten, 15 und jedermann in Juda erhob Geschrei. Und da jedermann in Juda schrie, schlug Gott Jerobeam und das ganze Israel vor Abia und Juda. 16 Und die Kinder Israel flohen vor Juda, und Gott gab sie in ihre Hände, 17 daß Abia mit seinem Volk eine große Schlacht an ihnen tat und fielen aus Israel Erschlagene fünfhunderttausend junger Mannschaft. 18 Also wurden die Kinder Israel gedemütigt zu der Zeit; aber die Kinder Juda wurden getrost, denn sie verließen sich auf den HERRN, ihrer Väter Gott. 19 Und Abia jagte Jerobeam nach und gewann ihm Städte ab: Beth-El mit seinen Ortschaften, Jesana mit seinen Ortschaften und Ephron mit seinen Ortschaften, 20 daß Jerobeam fürder nicht zu Kräften kam, solange Abia lebte. Und der HERR plagte ihn, daß er starb. 21 Abia aber ward mächtig, und er nahm vierzig Weiber und zeugte zweiundzwanzig Söhne und sechzehn Töchter.
22 Was aber mehr von Abia zu sagen ist und seine Wege und sein Tun, das ist geschrieben in der Historie des Propheten Iddo. (2. Chronik 12.15) 23 Und Abia entschlief mit seinen Vätern, und sie begruben ihn in der Stadt Davids. Und Asa, sein Sohn, war König an seiner Statt. Zu dessen Zeiten war das Land still zehn Jahre.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)