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2. Chronik - Kapitel 13

Abias Sieg über Jerobeam

1 Im achtzehnten Jahr des Königs Jerobeam ward Abia König in Juda, 2 und regierte drei Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Michaja, eine Tochter Uriels von Gibea. Und es erhob sich ein Streit zwischen Abia und Jerobeam. 3 Und Abia rüstete sich zum Streit mit vierhunderttausend junger Mannschaft, starke Leute zum Kriege. Jerobeam aber rüstete sich, mit ihm zu streiten mit achthunderttausend junger Mannschaft, starke Leute. 4 Und Abia machte sich auf oben auf den Berg Zemaraim, welcher liegt auf dem Gebirge Ephraim und sprach: Hört mir zu, Jerobeam und ganz Israel!
5 Wisset ihr nicht, daß der HERR, der Gott Israels, hat das Königreich zu Israel David gegeben ewiglich, ihm und seinen Söhnen durch einen Salzbund? (3. Mose 2.13) (4. Mose 18.19) 6 Aber Jerobeam, der Sohn Nebats, der Knecht Salomos, Davids Sohnes, warf sich auf und ward seinem Herrn abtrünnig. 7 Und haben sich zu ihm geschlagen lose Leute und böse Buben und haben sich gestärkt wider Rehabeam, den Sohn Salomos; denn Rehabeam war jung und eines blöden Herzens, daß er sich vor ihnen nicht wehrte. 8 Nun denkt ihr euch zu setzen wider das Reich des HERRN unter den Söhnen Davids, weil euer ein großer Haufe ist und habt goldene Kälber, die euch Jerobeam zu Göttern gemacht hat. (1. Könige 12.28) 9 Habt ihr nicht die Priester des HERRN, die Kinder Aaron, und die Leviten ausgestoßen und habt euch eigene Priester gemacht wie die Völker in den Landen? Wer da kommt, seine Hand zu füllen mit einem jungen Farren und sieben Widdern, der wird Priester derer, die nicht Götter sind. (2. Chronik 11.15) 10 Mit uns aber ist der HERR, unser Gott, den wir nicht verlassen, und die Priester, die dem HERRN dienen, die Kinder Aaron, und die Leviten mit ihrem Geschäft, 11 die anzünden dem HERRN alle Morgen Brandopfer und alle Abende, dazu das gute Räuchwerk, und bereitete Brote auf den reinen Tisch, und der goldene Leuchter mit seinen Lampen, die da alle Abende angezündet werden. Denn wir halten die Gebote des HERRN, unsers Gottes; ihr aber habt ihn verlassen. (4. Mose 28.3) 12 Siehe, mit uns ist an der Spitze Gott und seine Priester und die Halldrommeten, daß man wider euch drommete. Ihr Kinder Israel, streitet nicht wider den HERRN, eurer Väter Gott; denn es wird euch nicht gelingen. (4. Mose 10.9) 13 Aber Jerobeam machte einen Hinterhalt umher, daß er von hinten an sie käme, daß sie vor Juda waren und der Hinterhalt hinter Juda.
14 Da sich nun Juda umwandte, siehe, da war vorn und hinten Streit. Da schrieen sie zum HERRN, und die Priester drommeteten mit den Drommeten, 15 und jedermann in Juda erhob Geschrei. Und da jedermann in Juda schrie, schlug Gott Jerobeam und das ganze Israel vor Abia und Juda. 16 Und die Kinder Israel flohen vor Juda, und Gott gab sie in ihre Hände, 17 daß Abia mit seinem Volk eine große Schlacht an ihnen tat und fielen aus Israel Erschlagene fünfhunderttausend junger Mannschaft. 18 Also wurden die Kinder Israel gedemütigt zu der Zeit; aber die Kinder Juda wurden getrost, denn sie verließen sich auf den HERRN, ihrer Väter Gott. 19 Und Abia jagte Jerobeam nach und gewann ihm Städte ab: Beth-El mit seinen Ortschaften, Jesana mit seinen Ortschaften und Ephron mit seinen Ortschaften, 20 daß Jerobeam fürder nicht zu Kräften kam, solange Abia lebte. Und der HERR plagte ihn, daß er starb. 21 Abia aber ward mächtig, und er nahm vierzig Weiber und zeugte zweiundzwanzig Söhne und sechzehn Töchter.
22 Was aber mehr von Abia zu sagen ist und seine Wege und sein Tun, das ist geschrieben in der Historie des Propheten Iddo. (2. Chronik 12.15) 23 Und Abia entschlief mit seinen Vätern, und sie begruben ihn in der Stadt Davids. Und Asa, sein Sohn, war König an seiner Statt. Zu dessen Zeiten war das Land still zehn Jahre.

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)