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2. Chronik - Kapitel 11

Das Verbot eines Bruderkrieges

1 Und da Rehabeam gen Jerusalem kam, versammelte er das ganze Haus Juda und Benjamin, hunderundachtzigtausend junger Mannschaft, die streitbar waren, wider Israel zu streiten, daß sie das Königreich wieder an Rehabeam brächten. 2 Aber das Wort des HERRN kam zu Semaja, dem Mann Gottes, und sprach: 3 Sage Rehabeam, dem Sohn Salomos, dem König Juda's, und dem ganzen Israel, das in Juda und Benjamin ist, und sprich: 4 So spricht der HERR: Ihr sollt nicht hinaufziehen noch wider eure Brüder streiten; ein jeglicher gehe wieder heim; denn das ist von mir geschehen. Sie gehorchten dem HERRN und ließen ab von dem Zug wider Jerobeam. 5 Rehabeam aber wohnte zu Jerusalem und baute Städte zu Festungen in Juda,
6 nämlich: Bethlehem, Etam, Thekoa, 7 Beth-Zur, Socho, Adullam, 8 Gath, Maresa, Siph, 9 Adoraim, Lachis, Aseka, 10 Zora, Ajalon und Hebron, welche waren die festen Städte in Juda und Benjamin; 11 und machte sie stark und setzte Fürsten darein und Vorrat von Speise, Öl und Wein. 12 Und in allen Städten schaffte er Schilde und Spieße und machte sie sehr stark. Juda und Benjamin waren unter ihm. 13 Auch machten sich zu ihm die Priester und Leviten aus ganz Israel und allem Gebiet;
14 denn die Leviten verließen ihre Vorstädte und Habe und kamen zu Juda gen Jerusalem. Denn Jerobeam und seine Söhne verstießen sie, daß sie vor dem HERRN nicht des Priesteramtes pflegen konnten. (2. Chronik 13.9) 15 Er stiftete sich aber Priester zu den Höhen und zu den Feldteufeln und Kälbern, die er machen ließ. (1. Könige 12.31) 16 Und nach ihnen kamen aus allen Stämmen Israels, die ihr Herz gaben, daß sie nach dem HERRN, dem Gott Israels, fragten, gen Jerusalem, daß sie opferten dem HERRN, dem Gott ihrer Väter. 17 Und stärkten also das Königreich Juda und befestigten Rehabeam, den Sohn Salomos, drei Jahre lang; denn sie wandelten in den Wegen Davids und Salomos drei Jahre.

Rehabeams Frauen und Kinder

18 Und Rehabeam nahm Mahalath, die Tochter Jerimoths, des Sohnes Davids, zum Weibe und Abihail, die Tochter Eliabs, des Sohnes Isais. (1. Samuel 16.6)
19 Die gebar ihm diese Söhne: Jeus, Semarja und Saham. 20 Nach der nahm er Maacha, die Tochter Absaloms; die gebar ihm Abia, Atthai, Sisa und Selomith. 21 Aber Rehabeam hatte Maacha, die Tochter Absaloms, lieber denn alle seine Weiber und Kebsweiber; denn er hatte achtzehn Weiber und sechzig Kebsweiber und zeugte achtundzwanzig Söhne und sechzig Töchter. 22 Und Rehabeam setzte Abia, den Sohn Maachas, zum Haupt und Fürsten unter seinen Brüdern; denn er gedachte ihn zum König zu machen. 23 Und er handelte klüglich und verteilte alle seine Söhne in die Lande Juda und Benjamin in alle festen Städte, und er gab ihnen Nahrung die Menge und nahm ihnen viele Weiber. (2. Chronik 21.3)

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.