2. Chronik - Kapitel 11
Das Verbot eines Bruderkrieges
1 Und da Rehabeam gen Jerusalem kam, versammelte er das ganze Haus Juda und Benjamin, hunderundachtzigtausend junger Mannschaft, die streitbar waren, wider Israel zu streiten, daß sie das Königreich wieder an Rehabeam brächten. 2 Aber das Wort des HERRN kam zu Semaja, dem Mann Gottes, und sprach: 3 Sage Rehabeam, dem Sohn Salomos, dem König Juda's, und dem ganzen Israel, das in Juda und Benjamin ist, und sprich: 4 So spricht der HERR: Ihr sollt nicht hinaufziehen noch wider eure Brüder streiten; ein jeglicher gehe wieder heim; denn das ist von mir geschehen. Sie gehorchten dem HERRN und ließen ab von dem Zug wider Jerobeam. 5 Rehabeam aber wohnte zu Jerusalem und baute Städte zu Festungen in Juda,6 nämlich: Bethlehem, Etam, Thekoa, 7 Beth-Zur, Socho, Adullam, 8 Gath, Maresa, Siph, 9 Adoraim, Lachis, Aseka, 10 Zora, Ajalon und Hebron, welche waren die festen Städte in Juda und Benjamin; 11 und machte sie stark und setzte Fürsten darein und Vorrat von Speise, Öl und Wein. 12 Und in allen Städten schaffte er Schilde und Spieße und machte sie sehr stark. Juda und Benjamin waren unter ihm. 13 Auch machten sich zu ihm die Priester und Leviten aus ganz Israel und allem Gebiet;
14 denn die Leviten verließen ihre Vorstädte und Habe und kamen zu Juda gen Jerusalem. Denn Jerobeam und seine Söhne verstießen sie, daß sie vor dem HERRN nicht des Priesteramtes pflegen konnten. 1 15 Er stiftete sich aber Priester zu den Höhen und zu den Feldteufeln und Kälbern, die er machen ließ. 2 16 Und nach ihnen kamen aus allen Stämmen Israels, die ihr Herz gaben, daß sie nach dem HERRN, dem Gott Israels, fragten, gen Jerusalem, daß sie opferten dem HERRN, dem Gott ihrer Väter. 17 Und stärkten also das Königreich Juda und befestigten Rehabeam, den Sohn Salomos, drei Jahre lang; denn sie wandelten in den Wegen Davids und Salomos drei Jahre.
Rehabeams Frauen und Kinder
18 Und Rehabeam nahm Mahalath, die Tochter Jerimoths, des Sohnes Davids, zum Weibe und Abihail, die Tochter Eliabs, des Sohnes Isais. 319 Die gebar ihm diese Söhne: Jeus, Semarja und Saham. 20 Nach der nahm er Maacha, die Tochter Absaloms; die gebar ihm Abia, Atthai, Sisa und Selomith. 21 Aber Rehabeam hatte Maacha, die Tochter Absaloms, lieber denn alle seine Weiber und Kebsweiber; denn er hatte achtzehn Weiber und sechzig Kebsweiber und zeugte achtundzwanzig Söhne und sechzig Töchter. 22 Und Rehabeam setzte Abia, den Sohn Maachas, zum Haupt und Fürsten unter seinen Brüdern; denn er gedachte ihn zum König zu machen. 23 Und er handelte klüglich und verteilte alle seine Söhne in die Lande Juda und Benjamin in alle festen Städte, und er gab ihnen Nahrung die Menge und nahm ihnen viele Weiber. 4
3. Mose - Kapitel 27
1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, 5 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. 6 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. 7 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. 8, 9 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. 10, 11 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. 12 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. 13Querverweise
1 2. Chronik 13.9: Habt ihr nicht die Priester des HERRN, die Kinder Aaron, und die Leviten ausgestoßen und habt euch eigene Priester gemacht wie die Völker in den Landen? Wer da kommt, seine Hand zu füllen mit einem jungen Farren und sieben Widdern, der wird Priester derer, die nicht Götter sind.
2 1. Könige 12.31: Er machte auch ein Haus der Höhen und machte Priester aus allem Volk, die nicht von den Kindern Levi waren.
3 1. Samuel 16.6: Da sie nun hereinkamen, sah er den Eliab an und gedachte, der sei vor dem HERRN sein Gesalbter.
4 2. Chronik 21.3: Und ihr Vater gab ihnen viel Gaben von Silber, Gold und Kleinoden, mit festen Städten in Juda; aber das Königreich gab er Joram, denn er war der Erstgeborene.
5 4. Mose 30.1: Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.
6 3. Mose 25.10: Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen;
7 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt, die allerlei Mutter bricht bei den Kindern Israel, unter den Menschen und unter dem Vieh; denn sie sind mein.
8 4. Mose 18.14: Alles Verbannte in Israel soll dein sein.
9 4. Mose 21.2: Da gelobte Israel dem HERRN ein Gelübde und sprach: Wenn du dies Volk unter meine Hand gibst, so will ich ihre Städte verbannen.
10 1. Samuel 15.3: So zieh nun hin und schlage die Amalekiter und verbanne sie mit allem, was sie haben; schone ihrer nicht sondern töte Mann und Weib, Kinder und Säuglinge, Ochsen und Schafe, Kamele und Esel!
11 1. Samuel 15.9: Aber Saul und das Volk verschonten den Agag, und was gute Schafe und Rinder und gemästet war, und die Lämmer und alles, was gut war, und wollten's nicht verbannen; was aber schnöde und untüchtig war, das verbannten sie.
12 4. Mose 18.21: Den Kindern Levi aber habe ich alle Zehnten gegeben in Israel zum Erbgut für ihr Amt, das sie mir tun an der Hütte des Stifts.
13 3. Mose 26.46: Dies sind die Satzungen und Rechte und Gesetze, die der HERR zwischen ihm selbst und den Kindern Israel gestellt hat auf dem Berge Sinai durch die Hand Mose's.