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2. Chronik - Kapitel 1

Salomo opfert in Gibeon

1 Und Salomo, der Sohn Davids, ward in seinem Reich bekräftigt; und der HERR, sein Gott, war mit ihm und machte ihn immer größer. (1. Könige 2.12) (1. Könige 2.46) 2 Und Salomo redete mit dem ganzen Israel, mit den Obersten über tausend und hundert, mit den Richtern und mit allen Fürsten in Israel, mit den Obersten der Vaterhäuser, 3 daß sie hingingen, Salomo und die ganze Gemeinde mit ihm, zu der Höhe, die zu Gibeon war; denn daselbst war die Hütte des Stifts Gottes, die Mose, der Knecht des HERRN, gemacht hatte in der Wüste. (1. Chronik 16.39) (1. Chronik 21.29) 4 (Aber die Lade Gottes hatte David heraufgebracht von Kirjath-Jearim an den Ort, den er bereitet hatte; denn er hatte ihr eine Hütte aufgeschlagen zu Jerusalem.) (1. Chronik 13.6) (1. Chronik 15.3) (1. Chronik 16.1) (1. Chronik 15.28) 5 Aber der eherne Altar, den Bezaleel, der Sohn Uris, des Sohnes Hurs, gemacht hatte, war daselbst vor der Wohnung des HERRN; und Salomo und die Gemeinde pflegten ihn zu suchen. (2. Mose 38.1) (2. Chronik 1.3) 6 Und Salomo opferte auf dem ehernen Altar vor dem HERRN, der vor der Hütte des Stifts stand, tausend Brandopfer. 7 In derselben Nacht aber erschien Gott Salomo und sprach zu ihm: Bitte, was soll ich dir geben? (1. Könige 3.5)
8 Und Salomo sprach zu Gott: Du hast große Barmherzigkeit an meinem Vater David getan und hast mich an seiner Statt zum König gemacht; 9 so laß nun, HERR, Gott, deine Worte wahr werden an meinem Vater David; denn du hast mich zum König gemacht über ein Volk, des so viel ist als Staub auf Erden. 10 So gib mir nun Weisheit und Erkenntnis, daß ich vor diesem Volk aus und ein gehe; denn wer kann dies dein großes Volk richten? 11 Da sprach Gott zu Salomo: Weil du das im Sinn hast und hast nicht um Reichtum noch um Gut noch um Ehre noch um deiner Feinde Seele noch um langes Leben gebeten, sondern hast um Weisheit und Erkenntnis gebeten, daß du mein Volk richten mögst, darüber ich dich zum König gemacht habe, 12 so sei dir Weisheit und Erkenntnis gegeben; dazu will ich dir Reichtum und Gut und Ehre geben, daß deinesgleichen unter den Königen vor dir nicht gewesen ist noch werden soll nach dir. 13 Also kam Salomo von der Höhe, die zu Gibeon war, von der Hütte des Stifts, gen Jerusalem und regierte über Israel.

Salomos Heer und Reichtum

14 Und Salomo sammelte sich Wagen und Reiter, daß er zuwege brachte tausendundvierhundert Wagen und zwölftausend Reiter, und legte sie in die Wagenstädte und zu dem König nach Jerusalem. (1. Könige 10.26-29)
15 Und der König machte, daß des Silbers und Goldes so viel war zu Jerusalem wie die Steine und der Zedern wie die Maulbeerbäume in den Gründen. (2. Chronik 9.27) 16 Und man brachte Salomo Rosse aus Ägypten und allerlei Ware; und die Kaufleute des Königs kauften die Ware 17 und brachten's aus Ägypten heraus, je einen Wagen um sechshundert Silberlinge, ein Roß um hundertfünfzig. Also brachten sie auch allen Königen der Hethiter und den Königen von Syrien. 18 Und Salomo gedachte zu bauen ein Haus dem Namen des HERRN und ein Haus seines Königreichs.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)