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1. Timotheus - Kapitel 5

Verhalten gegen Männer und Frauen in der Gemeinde

1 Einen Alten schilt nicht, sondern ermahne ihn als einen Vater, die Jungen als Brüder, (3. Mose 19.32) (Titus 2.2) 2 Die alten Weiber als Mütter, die jungen als Schwestern mit aller Keuschheit.

Von den Witwen

3 Ehre die Witwen, welche rechte Witwen sind.
4 So aber eine Witwe Enkel oder Kinder hat, solche laß zuvor lernen, ihre eigenen Häuser göttlich regieren und den Eltern Gleiches vergelten; denn das ist wohl getan und angenehm vor Gott. 5 Das ist aber die rechte Witwe, die einsam ist, die ihre Hoffnung auf Gott stellt und bleibt am Gebet und Flehen Tag und Nacht. (Lukas 2.37) 6 Welche aber in Wollüsten lebt, die ist lebendig tot. 7 Solches gebiete, auf daß sie untadelig seien. 8 So aber jemand die Seinen, sonderlich seine Hausgenossen, nicht versorgt, der hat den Glauben verleugnet und ist ärger denn ein Heide. (Matthäus 15.5-6) 9 Laß keine Witwe erwählt werden unter sechzig Jahren, und die da gewesen sei eines Mannes Weib,
10 und die ein Zeugnis habe guter Werke: so sie Kinder aufgezogen hat, so sie gastfrei gewesen ist, so sie der Heiligen Füße gewaschen hat, so sie den Trübseligen Handreichung getan hat, so sie in allem guten Werk nachgekommen ist. (Johannes 13.14) (Hebräer 13.2) 11 Der jungen Witwen aber entschlage dich; denn wenn sie geil geworden sind wider Christum, so wollen sie freien
12 und haben ihr Urteil, daß sie den ersten Glauben gebrochen haben. 13 Daneben sind sie faul und lernen umlaufen durch die Häuser; nicht allein aber sind sie faul sondern auch geschwätzig und vorwitzig und reden, was nicht sein soll. 14 So will ich nun, daß die jungen Witwen freien, Kinder zeugen, haushalten, dem Widersacher keine Ursache geben zu schelten. (1. Korinther 7.9) (1. Timotheus 2.15) 15 Denn es sind schon etliche umgewandt dem Satan nach. 16 So aber ein Gläubiger oder Gläubige Witwen hat, der versorge sie und lasse die Gemeinde nicht beschwert werden, auf daß die, so rechte Witwen sind, mögen genug haben. (Apostelgeschichte 6.1)

Von den Vorstehern der Gemeinde

17 Die Ältesten, die wohl vorstehen, die halte man zweifacher Ehre wert, sonderlich die da arbeiten im Wort und in der Lehre. (Apostelgeschichte 14.23) (Römer 12.8)
18 Denn es spricht die Schrift: "Du sollst dem Ochsen nicht das Maul verbinden, der da drischt;" und "Ein Arbeiter ist seines Lohnes wert." (Lukas 10.7) (1. Korinther 9.9) 19 Wider einen Ältesten nimm keine Klage an ohne zwei oder drei Zeugen. (5. Mose 19.15) (Matthäus 18.16) 20 Die da sündigen, die strafe vor allen, auf daß sich auch die andern fürchten. (Galater 2.14) 21 Ich bezeuge vor Gott und dem HERRN Jesus Christus und den auserwählten Engeln, daß du solches haltest ohne eigenes Gutdünken und nichts tust nach Gunst. 22 Die Hände lege niemand zu bald auf, mache dich auch nicht teilhaftig fremder Sünden. Halte dich selber keusch. (1. Timotheus 4.14) 23 Trinke nicht mehr Wasser, sondern auch ein wenig Wein um deines Magens willen und weil du oft krank bist.
24 Etlicher Menschen Sünden sind offenbar, daß man sie zuvor richten kann; bei etlichen aber werden sie hernach offenbar.
25 Desgleichen auch etlicher gute Werke sind zuvor offenbar, und die andern bleiben auch nicht verborgen.

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Jesaja - Kapitel 11

Der Messias und seine Herrschaft

1 Und es wird ein Sproß aus dem Stumpfe Isais hervorgehen und ein Schoß aus seinen Wurzeln hervorbrechen; (Jesaja 4.2) (Jesaja 53.2) 2 auf demselben wird ruhen der Geist des HERRN, der Geist der Weisheit und des Verstandes, der Geist des Rats und der Stärke, der Geist der Erkenntnis und der Furcht des HERRN. (Jesaja 42.1) (Matthäus 12.18) 3 Und sein Wohlgefallen wird er haben an der Furcht des HERRN; er wird nicht nach dem Augenschein richten, noch nach dem Hörensagen strafen, 4 sondern er wird die Armen mit Gerechtigkeit richten und den Elenden im Lande ein unparteiisches Urteil sprechen; er wird die Welt mit dem Stabe seines Mundes schlagen und den Gottlosen mit dem Odem seiner Lippen töten. (Psalm 72.4) (Psalm 72.12-14) (2. Thessalonicher 2.8) 5 Gerechtigkeit wird der Gurt seiner Lenden und Wahrheit der Gurt seiner Hüften sein. 6 Da wird der Wolf bei dem Lämmlein wohnen, der Leopard bei dem Böcklein niederliegen. Das Kalb, der junge Löwe und das Mastvieh werden beieinander sein, also daß ein kleiner Knabe sie treiben wird. (Jesaja 65.25) 7 Die Kuh und die Bärin werden miteinander weiden und ihre Jungen zusammen lagern. Der Löwe wird Stroh fressen wie das Rindvieh. 8 Der Säugling wird spielen am Loch der Otter und der Entwöhnte seine Hand nach der Höhle des Basilisken ausstrecken. 9 Sie werden nicht schaden und nicht verderben auf dem ganzen Berge meines Heiligtums; denn die Erde wird erfüllt mit Erkenntnis des HERRN, wie die Wasser den Grund bedecken. (Habakuk 2.14) 10 Zu der Zeit wird es geschehen, daß die Heiden fragen werden nach dem Wurzelsproß Isais, der als Panier für die Völker dasteht; und seine Residenz wird herrlich sein. (Römer 15.12) 11 Zu jener Zeit wird der Herr zum zweitenmal seine Hand ausstrecken, um den Rest seines Volkes loszukaufen, der übriggeblieben ist in Assyrien, Ägypten, Patros, Äthiopien, Elam, Sinear, in Chamat und den Inseln des Meeres. 12 Und er wird den Nationen ein Panier aufstecken und die Verjagten Israels sammeln und die Zerstreuten Judas von den vier Enden der Erde zusammenbringen. 13 Die Eifersucht Ephraims wird beseitigt und die Widersacher Judas sollen ausgerottet werden; Ephraim wird Juda nicht mehr beneiden, und Juda wird Ephraim nicht mehr bedrängen; (Hesekiel 37.22) 14 sondern sie werden, nach dem Meere zu, den Philistern auf die Schulter fliegen und gemeinsam die Morgenländer plündern. Nach Edom und Moab greift ihre Hand, und die Kinder Ammon gehorchen ihnen. 15 Auch wird der HERR die Zunge des ägyptischen Meeres mit dem Bann belegen und seine Hand über den Strom schwingen in der Glut seines Zorns und ihn zu sieben Bächen schlagen, daß man mit Schuhen hindurchgehen kann. 16 Und es wird eine Bahn vorhanden sein für den Überrest seines Volkes, der in Assur übrigbleiben wird, wie die Israeliten eine hatten am Tage, als sie aus Ägypten zogen. (2. Mose 14.29)