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1. Samuel - Kapitel 8

Israel begehrt einen König

1 Da aber Samuel alt ward, setzte er seine Söhne zu Richtern über Israel. (1. Chronik 6.13) 2 Sein erstgeborener Sohn hieß Joel und der andere Abia, und sie waren Richter zu Beer-Seba. 3 Aber seine Söhne wandelten nicht in seinem Wege, sondern neigten sich zum Geiz und nahmen Geschenke und beugten das Recht. (5. Mose 16.19) 4 Da versammelten sich alle Ältesten in Israel und kamen gen Rama zu Samuel (1. Samuel 7.17) 5 und sprachen zu ihm: Siehe, du bist alt geworden, und deine Söhne wandeln nicht in deinen Wegen; so setze nun einen König über uns, der uns richte, wie alle Heiden haben. (5. Mose 17.14) (Hosea 13.10) (Apostelgeschichte 13.21) 6 Das gefiel Samuel übel, daß sie sagten: Gib uns einen König, der uns richte. Und Samuel betete vor dem HERRN.
7 Der HERR aber sprach zu Samuel: Gehorche der Stimme des Volks in allem, was sie zu dir gesagt haben; denn sie haben nicht dich, sondern mich verworfen, daß ich nicht soll König über sie sein. 8 Sie tun dir, wie sie immer getan haben von dem Tage an, da ich sie aus Ägypten führte, bis auf diesen Tag, und sie mich verlassen und andern Göttern gedient haben. 9 So gehorche nun ihrer Stimme. Doch bezeuge ihnen und verkündige ihnen das Recht des Königs, der über sie herrschen wird.

Samuel verkündigt das Königs-Recht

10 Und Samuel sagte alle Worte des HERRN dem Volk, das von ihm einen König forderte,
11 und sprach: Das wird des Königs Recht sein, der über euch herrschen wird: Eure Söhne wird er nehmen zu seinem Wagen und zu Reitern, und daß sie vor seinem Wagen her laufen, 12 und zu Hauptleuten über tausend und über fünfzig und zu Ackerleuten, die ihm seinen Acker bauen, und zu Schnittern in seiner Ernte, und daß sie seine Kriegswaffen und was zu seinen Wagen gehört, machen. 13 Eure Töchter aber wird er nehmen, daß sie Salbenbereiterinnen, Köchinnen und Bäckerinnen seien. 14 Eure besten Äcker und Weinberge und Ölgärten wird er nehmen und seinen Knechten geben. 15 Dazu von eurer Saat und euren Weinbergen wird er den Zehnten nehmen und seinen Kämmerern und Knechten geben. 16 Und eure Knechte und Mägde und eure schönsten Jünglinge und eure Esel wird er nehmen und seine Geschäfte damit ausrichten. 17 Von euren Herden wird er den Zehnten nehmen, und ihr müßt seine Knechte sein. 18 Wenn ihr dann schreien werdet zu der Zeit über euren König, den ihr euch erwählt habt, so wird der HERR zu derselben Zeit euch nicht erhören. 19 Aber das Volk weigerte sich, zu gehorchen der Stimme Samuels, und sprachen: Mitnichten, sondern es soll ein König über uns sein,
20 daß wir auch seien wie alle Heiden, daß uns unser König richte und vor uns her ausziehe und unsere Kriege führe. 21 Und da Samuel alle Worte des Volks gehört hatte, sagte er sie vor den Ohren des HERRN.
22 Der HERR aber sprach zu Samuel: Gehorche ihrer Stimme und mache ihnen einen König. Und Samuel sprach zu den Männern Israels: Geht hin, ein jeglicher in seine Stadt. (1. Samuel 8.7) (1. Samuel 8.9)

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5. Mose - Kapitel 25

Streitigkeiten

1 Wenn zwischen Männern ein Hader entsteht, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten, und den Gerechten für gerecht erklären und den Übeltäter verurteilen. 2 Und wenn der Übeltäter Schläge verdient hat, soll der Richter ihn niederfallen lassen, und man soll ihm vor seinen Augen die bestimmte Tracht Prügel geben, je nach dem Maß seiner Missetat. 3 Wenn man ihm vierzig Streiche gegeben hat, soll man nicht weiter schlagen, damit er nicht zu viel geschlagen werde, wenn man ihm mehr Streiche gibt, und damit dein Bruder nicht verächtlich gemacht werde in deinen Augen. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen, wenn er drischt, das Maul nicht verbinden. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)

Die Schwagerpflicht

5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen kinderlos stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen nicht einen fremden Mann von auswärts nehmen, sondern ihr Schwager soll zu ihr kommen und sie zum Weibe nehmen und die Schwagerpflicht an ihr vollziehen. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders erzogen werden, damit sein Name nicht aus Israel verschwinde. 7 Gefällt es aber dem Mann nicht, seines Bruders Weib zu nehmen, so soll seines Bruders Weib hinaufgehen unter das Tor zu den Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken und will mir die Schwagerpflicht nicht leisten. 8 Dann sollen die Ältesten der Stadt ihn rufen lassen und mit ihm reden. Wenn er dann dabei bleibt und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen! 9 so soll seines Bruders Weib vor den Ältesten zu ihm treten und ihm seinen Schuh vom Fuße ziehen und ihm ins Angesicht speien und soll anheben und sagen: So soll man jedem Manne tun, der seines Bruders Haus nicht bauen will! 10 Und man soll ihn in Israel «das Haus des Barfüßers» nennen. 11 Wenn zwei Männer miteinander hadern, und des einen Weib läuft hinzu, um ihren Mann von der Hand dessen, der ihn schlägt, zu erretten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham, 12 so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll ihrer nicht schonen.

Volles Gewicht und rechtes Maß

13 Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine haben, große und kleine! 14 In deinem Hause soll nicht zweierlei Hohlmaß sein, ein großes und ein kleines! 15 Du sollst volles und rechtes Gewicht und volles und rechtes Hohlmaß haben, auf daß du lange lebest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt. 16 Denn wer solches Unrecht begeht, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. (Micha 6.11)

Die Vertilgung Amaleks

17 Gedenke, was dir Amalek antat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; (2. Mose 17.8) 18 wie er dir auf dem Wege begegnete und deine Nachzügler abschnitt, alle Schwachen, die zurückgeblieben waren, als du müde und matt warst, und wie er Gott nicht fürchtete. 19 Wenn dir nun der HERR, dein Gott, Ruhe gegeben hat vor allen deinen Feinden ringsum im Lande, das der HERR, dein Gott, dir als Erbe einzunehmen gibt, so sollst du das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel vertilgen; vergiß es nicht! (1. Samuel 15.2-3)