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1. Samuel - Kapitel 6

Die Bundeslade kommt zurück

1 Also war die Lade des HERRN sieben Monate im Lande der Philister. 2 Und die Philister riefen ihre Priester und Weissager und sprachen: Was sollen wir mit der Lade des HERRN machen? Lehrt uns, womit sollen wir sie an ihren Ort senden? 3 Sie sprachen: Wollt ihr die Lade des Gottes Israels senden, so sendet sie nicht leer, sondern sollt ihm vergelten ein Schuldopfer; so werdet ihr gesund werden und wird euch kund werden, warum seine Hand nicht von euch läßt. 4 Sie aber sprachen: Welches ist das Schuldopfer, das wir ihm geben sollen? Sie antworteten: Fünf goldene Beulen und fünf goldene Mäuse nach der Zahl der fünf Fürsten der Philister; denn es ist einerlei Plage gewesen über euch alle und über eure Fürsten. (Josua 13.3)
5 So müßt ihr nun machen Bilder eurer Beulen und eurer Mäuse, die euer Land verderbt haben, daß ihr dem Gott Israels die Ehre gebt; vielleicht wird seine Hand leichter werden über euch und über euren Gott und über euer Land. 6 Warum verstockt ihr euer Herz, wie die Ägypter und Pharao ihr Herz verstockten? Ist's nicht also: da er seine Macht an ihnen bewies, ließen sie sie fahren, daß sie hingingen? (2. Mose 8.11) (2. Mose 12.31) 7 So nehmet nun und machet einen neuen Wagen und zwei junge, säugende Kühe, auf die noch nie ein Joch gekommen ist, und spannt sie an den Wagen und laßt ihre Kälber hinter ihnen daheim bleiben. 8 Und nehmet die Lade des HERRN und legt sie auf den Wagen; und die goldenen Kleinode, die ihr ihm zum Schuldopfer gebet, tut in ein Kästlein neben ihre Seite. Und sendet sie hin und laßt sie gehen. 9 Und sehet zu: geht sie hin auf dem Weg ihrer Grenze gen Beth-Semes, so hat er uns all das große Übel getan; wo nicht, so werden wir wissen, daß sein Hand uns nicht gerührt hat, sondern es ist uns ungefähr widerfahren. 10 Die Leute taten also und nahmen zwei junge, säugende Kühe und spannten sie an den Wagen und behielten ihre Kälber daheim
11 und legten die Lade des HERR auf den Wagen und das Kästlein mit den goldenen Mäusen und mit den Bildern ihrer Beulen. 12 Und die Kühe gingen geradewegs auf Beth-Semes zu auf einer Straße und gingen und blökten und wichen nicht weder zur Rechten noch zur Linken; und die Fürsten der Philister gingen ihnen nach bis an die Grenze von Beth-Semes. 13 Die Beth-Semiter aber schnitten eben in der Weizenernte im Grund, und hoben ihre Augen auf und sahen die Lade und freuten sich, sie zu sehen.
14 Der Wagen aber kam auf den Acker Josuas, des Beth-Semiters, und stand daselbst still. Und war ein großer Stein daselbst. Und sie spalteten das Holz vom Wagen und opferten die Kühe dem HERRN zum Brandopfer. 15 Die Leviten aber hoben die Lade des HERRN herab und das Kästlein, das obendran war, darin die goldenen Kleinode waren, und setzten sie auf den großen Stein. Aber die Leute zu Beth-Semes opferten dem HERRN desselben Tages Brandopfer und andere Opfer. 16 Da aber die fünf Fürsten der Philister zugesehen hatten, zogen sie wiederum gen Ekron desselben Tages. 17 Dies sind aber die goldenen Beulen, die die Philister dem HERRN zum Schuldopfer gaben: Sadod eine, Gaza eine, Askalon eine, Gath eine und Ekron eine;
18 und die goldenen Mäuse nach der Zahl aller Städte der Philister unter den fünf Fürsten, der gemauerten Städte und der Dörfer. Und Zeuge ist der große Stein, darauf sie die Lade des HERRN ließen, bis auf diesen Tag auf dem Acker Josuas, des Beth-Semiters.

Die Lade kommt nach Kirjat-Jearim

19 Und etliche zu Beth-Semes wurden geschlagen, darum daß sie die Lade des HERRN angesehen hatten. Und er schlug des Volks siebzig Mann (fünfzigtausendund siebzig). Da trug das Volk Leid, daß der HERR so eine große Schlacht im Volk getan hatte. (4. Mose 4.20) (2. Samuel 6.6-7)
20 Und die Leute zu Beth-Semes sprachen: Wer kann stehen vor dem HERRN, solchem heiligen Gott? Und zu wem soll er von uns ziehen? 21 Und sie sandten Boten zu den Bürgern Kirjath-Jearims und ließen ihnen sagen: Die Philister haben uns die Lade des HERRN wiedergebracht; kommt herab und holt sie zu euch hinauf.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)