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1. Samuel - Kapitel 30

Davids Sieg über die Amalekiter

1 Da nun David des dritten Tages kam gen Ziklag mit seinen Männern, waren die Amalekiter eingefallen ins Mittagsland und in Ziklag und hatten Ziklag geschlagen und mit Feuer verbrannt 2 und hatten die Weiber daraus weggeführt, beide, klein und groß; sie hatten aber niemand getötet, sondern weggetrieben, und waren dahin ihres Weges. 3 Da nun David samt seinen Männern zur Stadt kam und sah, daß sie mit Feuer verbrannt und ihre Weiber, Söhne und Töchter gefangen waren, 4 hoben David und das Volk, das bei ihm war, ihre Stimme auf und weinten, bis sie nicht mehr weinen konnten. 5 Denn Davids zwei Weiber waren auch gefangen: Ahinoam, die Jesreelitin, und Abigail, Nabals Weib, des Karmeliten. 1 6 Und David war sehr geängstet, denn das Volk wollte ihn steinigen; denn des ganzen Volkes Seele war unwillig, ein jeglicher um seine Söhne und Töchter willen. David aber stärkte sich in dem HERRN, seinem Gott, 7 und sprach zu Abjathar, dem Priester, Ahimelechs Sohn: Bringe mir her den Leibrock. Und da Abjathar den Leibrock zu David gebracht hatte, 2 8 fragte David den HERRN und sprach: Soll ich den Kriegsleuten nachjagen, und werde ich sie ergreifen? Er sprach: Jage ihnen nach! du wirst sie ergreifen und Rettung tun. 9 Da zog David hin und die sechshundert Mann, die bei ihm waren; und da sie kamen an den Bach Besor, blieben etliche stehen. 10 David aber und die vierhundert Mann jagten nach; die zweihundert Mann aber, die stehen blieben, waren zu müde, über den Bach Besor zu gehen. 11 Und sie fanden einen ägyptischen Mann im Felde; den führten sie zu David und gaben ihm Brot, daß er aß und tränkten ihn mit Wasser
12 und gaben ihm ein Stück Feigenkuchen und zwei Rosinenkuchen. Und da er gegessen hatte, kam sein Geist wieder zu ihm; denn er hatte in drei Tagen und drei Nächten nichts gegessen und kein Wasser getrunken. 3 13 David aber sprach zu ihm: Wes bist du? und woher bist du? Er sprach: Ich bin ein ägyptischer Jüngling, eines Amalekiters Knecht, und mein Herr hat mich verlassen; denn ich war krank vor drei Tagen. 14 Wir sind eingefallen in das Mittagsland der Krether und in Juda und in das Mittagsland Kalebs und haben Ziklag mit Feuer verbrannt. 4, 5 15 David sprach zu ihm: Willst du mich hinführen zu diesen Kriegsleuten? Er sprach: Schwöre mir bei Gott, daß du mich nicht tötest noch in meines Herrn Hand überantwortest, so will ich dich hinabführen zu diesen Kriegsleuten.
16 Und er führte ihn hinab. Und siehe, sie hatten sich zerstreut auf dem ganzen Lande, aßen und tranken und feierten über all dem großen Raub, den sie genommen hatten aus der Philister und Juda's Lande. 17 Und David schlug sie vom Morgen an bis an den Abend gegen den andern Tag, daß ihrer keiner entrann, außer vierhundert Jünglinge; die stiegen auf die Kamele und flohen.
18 Also errettete David alles, was die Amalekiter genommen hatten, und seine zwei Weiber; 19 und fehlte an keinem, weder klein noch groß noch Söhne noch Töchter noch Beute noch alles, das sie genommen hatten; David brachte es alles wieder. 20 Und David nahm die Schafe und Rinder und trieb das Vieh vor sich her, und sie sprachen: Das ist Davids Raub. 21 Und da David zu den zweihundert Männern kam, die zu müde gewesen, David nachzufolgen, und am Bach Besor geblieben waren, gingen sie heraus, David entgegen und dem Volk, das mit ihm war. Und David trat zum Volk und grüßte sie freundlich.
22 Da antworteten, was böse und lose Leute waren unter denen, die mit David gezogen waren, und sprachen: Weil sie nicht mit uns gezogen sind, soll man ihnen nichts geben von der Beute, die wir errettet haben; sondern ein jeglicher führe sein Weib und seine Kinder und gehe hin. 23 Da sprach David: Ihr sollt nicht so tun, Brüder, mit dem, was uns der HERR gegeben hat, und hat uns behütet und diese Kriegsleute, die wider uns gekommen waren, in unsere Hände gegeben.
24 Wer sollte euch darin gehorchen? Wie das Teil derjenigen, die in den Streit hinabgezogen sind, so soll auch sein das Teil derjenigen, die bei dem Geräte geblieben sind, und soll gleich geteilt werden. 6 25 Das ist seit der Zeit und forthin in Israel Sitte und Recht geworden bis auf diesen Tag. 26 Und da David gen Ziklag kam, sandte er von der Beute den Ältesten in Juda, seinen Freunden, und sprach: Siehe, da habt ihr den Segen aus der Beute der Feinde des HERRN!
27 nämlich denen zu Beth-El, denen zu Ramoth im Mittagsland, denen zu Jatthir, 28 denen zu Aroer, denen zu Siphamoth, denen zu Esthemoa, 29 denen zu Rachal, denen in den Städten der Jerahmeeliter, denen in den Städten der Keniter, 30 denen zu Horma, denen zu Bor-Asan, denen zu Athach, 31 denen zu Hebron und allen Orten, da David gewandelt hatte mit seinen Männern.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. 7, 8, 9 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. 10, 11, 12 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. 13 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; 14, 15, 16 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. 17, 18 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. 19, 20 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. 21, 22 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. 23, 24, 25 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, 26, 27, 28 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. 29 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

Querverweise

1 1. Samuel 25.42-43: Und Abigail eilte und machte sich auf und ritt auf einem Esel, und fünf Dirnen, die unter ihr waren, und zog den Boten Davids nach und ward sein Weib.

2 1. Samuel 23.9: Da aber David merkte, daß Saul Böses über ihn gedachte, sprach er zu dem Priester Abjathar: Lange den Leibrock her!

3 Richter 15.19: Da spaltete Gott die Höhlung in Lehi, daß Wasser herausging; und als er trank, kam der Geist wieder, und er ward erquickt. Darum heißt er noch heutigestages "des Anrufers Brunnen", der in Lehi ist.

4 Josua 14.13: Da segnete ihn Josua und gab also Hebron Kaleb, dem Sohn Jephunnes, zum Erbteil.

5 2. Samuel 8.18: Benaja, der Sohn Jojadas, war über die Krether Leibwache und Plether, und die Söhne Davids waren Priester.

6 4. Mose 31.27: und gib die Hälfte denen, die ins Heer gezogen sind und die Schlacht getan haben, und die andere Hälfte der Gemeinde.

7 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;

8 5. Mose 15.12: Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.

9 Jeremia 34.14: Im siebenten Jahr soll ein jeglicher seinen Bruder, der ein Hebräer ist und sich ihm verkauft und sechs Jahre gedient hat, frei von sich lassen. Aber eure Väter gehorchten mir nicht und neigten ihre Ohren nicht.

10 2. Mose 22.7-8: findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

11 2. Mose 22.27: Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.

12 5. Mose 1.17: Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen, und vor niemandes Person euch scheuen; denn das Gerichtamt ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, daß ich sie höre.

13 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.

14 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.

15 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten.

16 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: "Du sollst nicht töten; wer aber tötet, der soll des Gerichts schuldig sein."

17 4. Mose 35.6: Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,

18 5. Mose 19.4: Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,

19 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo angesagt, daß Joab zur Hütte des HERRN geflohen wäre, und siehe, er steht am Altar. Da sandte Salomo hin Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe, schlage ihn!

20 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und schlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir tust und von meines Vaters Hause;

21 5. Mose 24.7: Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.

22 1. Timotheus 1.10: den Hurern, den Knabenschändern, den Menschendieben, den Lügnern, den Meineidigen und so etwas mehr der heilsamen Lehre zuwider ist,

23 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter unehrt! Und alles Volk soll sagen: Amen.

24 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, des Leuchte wird verlöschen mitten in der Finsternis.

25 Matthäus 15.4: Gott hat geboten: "Du sollst Vater und Mutter ehren; wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben."

26 3. Mose 24.19-20: Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,

27 5. Mose 19.21: Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.

28 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: "Auge um Auge, Zahn um Zahn."

29 1. Mose 9.5: Auch will ich eures Leibes Blut rächen und will's an allen Tieren rächen und will des Menschen Leben rächen an einem jeglichen Menschen als dem, der sein Bruder ist.