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1. Samuel - Kapitel 27

David bei den Philistern

1 David aber gedachte in seinem Herzen: Ich werde der Tage einen Saul in die Hände fallen; es ist mir nichts besser, denn daß ich entrinne in der Philister Land, daß Saul von mir ablasse, mich fürder zu suchen im ganzen Gebiet Israels; so werde ich seinen Händen entrinnen. 2 Und machte sich auf und ging hinüber samt den sechshundert Mann, die bei ihm waren, zu Achis, dem Sohn Maochs, dem König zu Gath. (1. Samuel 21.11) (1. Könige 2.39) 3 Also blieb David bei Achis zu Gath mit seinen Männern, ein jeglicher mit seinem Hause, David auch mit seinen zwei Weibern Ahinoam, der Jesreelitin, und Abigail, des Nabals Weibe, der Karmeliterin. (1. Samuel 25.40-43) 4 Und da Saul angesagt ward, daß David gen Gath geflohen wäre, suchte er ihn nicht mehr. 5 Und David sprach zu Achis: Habe ich Gnade vor deinen Augen gefunden, so laß mir geben einen Raum in der Städte einer auf dem Lande, daß ich darin wohne; was soll dein Knecht in der königlichen Stadt bei dir wohnen?
6 Da gab ihm Achis des Tages Ziklag. Daher gehört Ziklag zu den Königen Juda's bis auf diesen Tag. (Josua 15.31) (Richter 1.19) 7 Die Zeit aber, die David in der Philister Lande wohnte, ist ein Jahr und vier Monate. 8 David aber zog hinauf samt seinen Männern und fiel ins Land der Gessuriter und Girsiter und Amalekiter; denn diese waren von alters her die Einwohner dieses Landes, wo man kommt gen Sur bis an Ägyptenland.
9 Da aber David das Land schlug, ließ er weder Mann noch Weib leben und nahm Schafe, Rinder, Esel, Kamele und Kleider und kehrte wieder und kam zu Achis. 10 Wenn dann Achis sprach: Seid ihr heute nicht eingefallen? so sprach David: In das Mittagsland Juda's und in das Mittagsland der Jerahmeeliter und in das Mittagsland der Keniter. 11 David aber ließ weder Mann noch Weib lebendig gen Gath kommen und gedachte: Sie möchten wider uns reden und schwätzen. Also tat David, und das war seine Weise, solange er wohnte in der Philister Lande. 12 Darum glaubte Achis David und gedachte: Er hat sich stinkend gemacht vor seinem Volk Israel, darum soll er immer mein Knecht sein. (1. Mose 34.30) (2. Mose 5.21)

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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.