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1. Samuel - Kapitel 24

David verschont Saul in der Höhle von En-Gedi

1 Und David zog hinauf von dannen und barg sich auf den Berghöhen zu Engedi. 2 Da nun Saul wiederkam von den Philistern, ward ihm gesagt: Siehe, David ist in der Wüste Engedi. 3 Und Saul nahm dreitausend junger Mannschaft aus ganz Israel und zog hin, David samt seinen Männern zu suchen auf den Felsen der Gemsen. 4 Und da er kam zu den Schafhürden am Wege, war daselbst eine Höhle, und Saul ging hinein seine Füße zu decken. David aber und seine Männer saßen hinten in der Höhle. (Psalm 142.1) 5 Da sprachen die Männer Davids zu ihm: Siehe, das ist der Tag, davon der HERR dir gesagt hat: "Siehe, ich will deinen Feind in deine Hände geben, daß du mit ihm tust, was dir gefällt." Und David stand auf und schnitt leise einen Zipfel vom Rock Sauls.
6 Aber darnach schlug ihm sein Herz, daß er den Zipfel Sauls hatte abgeschnitten, 7 und er sprach zu seinen Männern: Das lasse der HERR ferne von mir sein, daß ich das tun sollte und meine Hand legen an meinen Herrn, den Gesalbten des HERRN; denn er ist der Gesalbte des HERRN. (2. Samuel 1.14) (Psalm 105.15) 8 Und David wies seine Männer von sich mit den Worten und ließ sie nicht sich wider Saul auflehnen. Da aber Saul sich aufmachte aus der Höhle und ging des Weges, 9 machte sich darnach David auch auf und ging aus der Höhle und rief Saul hintennach und sprach: Mein Herr König! Saul sah hinter sich. Und David neigte sein Antlitz zur Erde und fiel nieder 10 und sprach zu Saul: Warum gehorchst du der Menschen Wort, die da sagen: David sucht dein Unglück? 11 Siehe, heutigestages sehen deine Augen, daß dich der HERR heute hat in meine Hände gegeben in der Höhle, und es ward gesagt, daß ich dich sollte erwürgen. Aber es ward dein verschont; denn ich sprach: Ich will meine Hand nicht an meinen Herrn legen; denn er ist der Gesalbte des HERRN. 12 Mein Vater, siehe doch den Zipfel von deinem Rock in meiner Hand, daß ich dich nicht erwürgen wollte, da ich den Zipfel von deinem Rock schnitt. Erkenne und sieh, daß nichts Böses in meiner Hand ist noch keine Übertretung. Ich habe auch an dir nicht gesündigt, und du jagst meine Seele, daß du sie wegnehmest. 13 Der HERR wird Richter sein zwischen mir und dir und mich an dir rächen; aber meine Hand soll nicht über dir sein. (Römer 12.19) (1. Petrus 2.23) 14 Wie man sagt nach dem alten Sprichwort: "Von Gottlosen kommt Untugend." Aber meine Hand soll nicht über dir sein. 15 Wem ziehst du nach, König von Israel? Wem jagst du nach? Einem toten Hund, einem einzigen Floh. 16 Der HERR sei Richter und richte zwischen mir und dir und sehe darein und führe meine Sache aus und rette mich von deiner Hand. 17 Als nun David solche Worte zu Saul hatte ausgeredet, sprach Saul: Ist das nicht deine Stimme, mein Sohn David? Und Saul hob auf seine Stimme und weinte
18 und sprach zu David: Du bist gerechter denn ich: du hast mir Gutes bewiesen; ich aber habe dir Böses bewiesen; 19 und du hast mir heute angezeigt, wie du Gutes an mir getan hast, daß mich der HERR hatte in deine Hände beschlossen und du mich doch nicht erwürgt hast. 20 Wie sollte jemand seinen Feind finden und ihn lassen einen guten Weg gehen? Der HERR vergelte dir Gutes für diesen Tag, wie du an mir getan hast. 21 Nun siehe, ich weiß, daß du König werden wirst, und das Königreich Israel wird in deiner Hand bestehen: (1. Samuel 23.17) 22 so schwöre mir nun bei dem HERRN, daß du nicht ausrottest meinen Samen nach mir und meinen Namen nicht austilgest von meines Vaters Hause.

Samuels Tod

23 Und David schwur Saul. Da zog Saul heim; David aber mit seinen Männern machte sich hinauf auf die Berghöhe.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)