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1. Samuel - Kapitel 22

David wird Anführer einer Streifschar

1 David ging von dannen und entrann in die Höhle Adullam. Da das seine Brüder hörten und das ganze Haus seines Vaters, kamen sie zu ihm hinab dahin. (Psalm 57.1) 2 Und es versammelten sich zu ihm allerlei Männer, die in Not und Schulden und betrübten Herzens waren; und er war ihr Oberster, daß bei vierhundert Mann bei ihm waren. (Richter 11.3) 3 Und David ging von da gen Mizpe in der Moabiter Land und sprach zu der Moabiter König: Laß meinen Vater und meine Mutter bei euch aus und ein gehen, bis ich erfahre, was Gott mit mir tun wird.
4 Und er ließ sie vor dem König der Moabiter, daß sie bei ihm blieben, solange David sich barg an sicherem Orte. 5 Aber der Prophet Gad sprach zu David: Bleibe nicht verborgen, sondern gehe hin und komm ins Land Juda. Da ging David hin und kam in den Wald Hereth. (1. Samuel 23.14) (Psalm 63.1)

Saul nimmt Rache an den Priestern von Nob

6 Und es kam vor Saul, daß David und die Männer, die bei ihm waren, wären hervorgekommen. Und Saul saß zu Gibea unter dem Baum auf der Höhe und hatte seinen Spieß in der Hand, und alle seine Knechte standen neben ihm.
7 Da sprach Saul zu seinen Knechten, die neben ihm standen: Höret, ihr Benjaminiter! wird auch der Sohn Isais euch allen Äcker und Weinberge geben und euch alle über tausend und über hundert zu Obersten machen, 8 daß ihr euch alle verbunden habt wider mich und ist niemand, der es meinen Ohren offenbarte, weil auch mein Sohn einen Bund gemacht hat mit dem Sohn Isais? Ist niemand unter euch, den es kränke meinethalben und der es meinen Ohren offenbare? Denn mein Sohn hat meinen Knecht wider mich auferweckt, daß er mir nachstellt, wie es am Tage ist. (1. Samuel 18.3) 9 Da antwortete Doeg, der Edomiter, der neben den Knechten Sauls stand, und sprach: Ich sah den Sohn Isais, daß er gen Nobe kam zu Ahimelech, dem Sohn Ahitobs. (1. Samuel 22.22) (Psalm 52.2) 10 Der fragte den HERRN für ihn und gab ihm Speise und das Schwert Goliaths, des Philisters. (1. Samuel 21.7-10) 11 Da sandte der König hin und ließ rufen Ahimelech, den Priester, den Sohn Ahitobs, und seines Vaters ganzes Haus, die Priester, die zu Nobe waren. Und sie kamen alle zum König.
12 Und Saul sprach: Höre, du Sohn Ahitobs! Er sprach: Hier bin ich, mein Herr. 13 Und Saul sprach zu ihm: Warum habt ihr einen Bund wider mich gemacht, du und der Sohn Isais, daß du ihm Brot und Schwert gegeben und Gott für ihn gefragt hast, daß du ihn erweckest, daß er mir nachstelle, wie es am Tage ist? 14 Ahimelech antwortete dem König und sprach: Und wer ist unter allen deinen Knechten wie David, der getreu ist und des Königs Eidam und geht in deinem Gehorsam und ist herrlich gehalten in deinem Hause? (1. Samuel 18.22) (1. Samuel 18.27) 15 Habe ich denn heute erst angefangen Gott für ihn zu fragen? Das sei ferne von mir! Der König lege solches seinem Knecht nicht auf noch meines Vaters ganzem Hause; denn dein Knecht hat von allem diesem nichts gewußt, weder Kleines noch Großes. 16 Aber der König sprach: Ahimelech, du mußt des Todes sterben, du und deines Vater ganzes Haus.
17 Und der König sprach zu seinen Trabanten, die neben ihm standen: Wendet euch und tötet des HERRN Priester! denn ihre Hand ist auch mit David, und da sie wußten, daß er floh, haben sie mir's nicht eröffnet. Aber die Knechte des Königs wollten ihre Hände nicht an die Priester des HERRN legen, sie zu erschlagen. 18 Da sprach der König zu Doeg: Wende du dich und erschlage die Priester! Doeg, der Edomiter, wandte sich und erschlug die Priester, daß des Tages starben fünfundachtzig Männer, die leinene Leibröcke trugen. 19 Und die Stadt der Priester, Nobe, schlug er mit der Schärfe des Schwerts, Mann und Weib, Kinder und Säuglinge, Ochsen und Esel und Schafe. (1. Samuel 21.2) 20 Es entrann aber ein Sohn Ahimelechs, des Sohnes Ahitobs, der hieß Abjathar, und floh David nach
21 und verkündigte ihm, daß Saul die Priester des HERRN erwürgt hätte. 22 David aber sprach zu Abjathar: Ich wußte es wohl an dem Tage, da der Edomiter Doeg da war, daß er's würde Saul ansagen. Ich bin schuldig an allen Seelen in deines Vaters Hause. (1. Samuel 22.9) 23 Bleibe bei mir und fürchte dich nicht; wer nach meinem Leben steht, der soll auch nach deinem Leben stehen, und sollst mit mir bewahrt werden.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)