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1. Samuel - Kapitel 21

David bei den Priestern von Nob

1 Und Jonathan machte sich auf und kam in die Stadt. 2 David aber kam gen Nobe zum Priester Ahimelech. Und Ahimelech entsetzte sich, da er David entgegenging, und sprach zu ihm: Warum kommst du allein und ist kein Mann mit dir?
3 David sprach zu Ahimelech, dem Priester: Der König hat mir eine Sache befohlen und sprach zu mir: Laß niemand wissen, warum ich dich gesandt habe und was ich dir befohlen habe. Denn ich habe auch meine Leute an den und den Ort beschieden. 4 Hast du nun etwas unter deiner Hand, ein Brot oder fünf, die gib mir in meine Hand, oder was du findest. 5 Der Priester antwortete David und sprach: Ich habe kein gemeines Brot unter meiner Hand, sondern heiliges Brot; wenn sich nur die Leute von Weibern enthalten hätten! (2. Mose 19.15) (3. Mose 22.3-7) (3. Mose 24.5-9)
6 David antwortete dem Priester und sprach zu ihm: Es sind die Weiber drei Tage uns versperrt gewesen, da ich auszog, und der Leute Zeug war heilig; ist aber dieser Weg unheilig, so wird er heute geheiligt werden an dem Zeuge. 7 Da gab ihm der Priester von dem heiligen Brot, weil kein anderes da war denn die Schaubrote, die man vor dem HERRN abhob, daß man anderes frisches Brot auflegte des Tages, da man sie wegnahm. (Matthäus 12.3) 8 Es war aber des Tages ein Mann drinnen versperrt vor dem HERRN aus den Knechten Sauls, mit Namen Doeg, ein Edomiter, der mächtigste unter den Hirten Sauls. (1. Samuel 22.9) (1. Samuel 22.18)
9 Und David sprach zu Ahimelech: Ist nicht hier unter deiner Hand ein Spieß oder Schwert? Ich habe mein Schwert und meine Waffen nicht mit mir genommen; denn die Sache des Königs war eilend. 10 Der Priester sprach: Das Schwert des Philisters Goliath, den du schlugst im Eichgrunde, das ist hier, gewickelt in einen Mantel hinter dem Leibrock. Willst du das, so nimm's hin; denn es ist hier kein anderes als das. David sprach: Es ist seinesgleichen nicht; gib mir's! (1. Samuel 17.50-51)

David flieht zum König Achisch von Gat

11 Und David machte sich auf und floh vor Saul und kam zu Achis, dem König zu Gath. (Psalm 56.1)
12 Aber die Knechte des Achis sprachen zu ihm: Das ist der David, des Landes König, von dem sie sangen im Reigen und sprachen: Saul schlug tausend, David aber zehntausend. (1. Samuel 18.7) (1. Samuel 29.5) 13 Und David nahm die Rede zu Herzen und fürchtete sich sehr vor Achis, dem König zu Gath,
14 und verstellte seine Gebärde vor ihnen und tobte unter ihren Händen und stieß sich an die Tür am Tor, und sein Geifer floß ihm in den Bart. (Psalm 34.1) 15 Da sprach Achis zu seinen Knechten: Siehe, ihr seht, daß der Mann unsinnig ist; warum habt ihr ihn zu mir gebracht? 16 Habe ich der Unsinnigen zu wenig, daß ihr diesen herbrächtet, daß er neben mir rasete? Sollte der in mein Haus kommen?

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)