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1. Samuel - Kapitel 2

Lobgesang der Hanna

1 Und Hanna betete und sprach: Mein Herz ist fröhlich in dem HERRN; mein Horn ist erhöht in dem HERRN. Mein Mund hat sich weit aufgetan über meine Feinde; denn ich freue mich deines Heils. (Lukas 1.46) 2 Es ist niemand heilig wie der HERR, außer dir ist keiner; und ist kein Hort, wie unser Gott ist.
3 Laßt euer großes Rühmen und Trotzen, noch gehe freches Reden aus eurem Munde; denn der HERR ist ein Gott, der es merkt, und läßt solch Vornehmen nicht gelingen. 4 Der Bogen der Starken ist zerbrochen, und die Schwachen sind umgürtet mit Stärke. 5 Die da satt waren, sind ums Brot Knechte geworden, und die Hunger litten, hungert nicht mehr; ja die Unfruchtbare hat sieben geboren, und die viele Kinder hatte, hat abgenommen. 6 Der HERR tötet und macht lebendig, führt in die Hölle und wieder heraus. (5. Mose 32.39) 7 Der HERR macht arm und macht reich; er erniedrigt und erhöht. (Psalm 75.8) 8 Er hebt auf den Dürftigen aus dem Staub und erhöht den Armen aus dem Kot, daß er ihn setze unter die Fürsten und den Stuhl der Ehre erben lasse. Denn der Welt Grundfesten sind des HERRN, und er hat den Erdboden darauf gesetzt. (Psalm 113.7-8) 9 Er wird behüten die Füße seiner Heiligen, aber die Gottlosen müssen zunichte werden in Finsternis; denn viel Vermögen hilft doch niemand. (Psalm 33.16) 10 Die mit dem HERRN hadern, müssen zugrunde gehen; über ihnen wird er donnern im Himmel. Der HERR wird richten der Welt Enden und wird Macht geben seinem König und erhöhen das Horn seines Gesalbten. (Psalm 132.17) 11 Elkana aber ging hin gen Rama in sein Haus; und der Knabe war des HERRN Diener vor dem Priester Eli.

Die Bosheit der Söhne Elis

12 Aber die Söhne Elis waren böse Buben; die fragten nicht nach dem HERRN
13 noch nach dem Recht der Priester an das Volk. Wenn jemand etwas opfern wollte, so kam des Priesters Diener, wenn das Fleisch kochte, und hatte eine Gabel mit drei Zacken in seiner Hand (2. Mose 27.3) 14 und stieß in den Tiegel oder Kessel oder Pfanne oder Topf; was er mit der Gabel hervorzog, das nahm der Priester davon. Also taten sie dem ganzen Israel, die dahinkamen zu Silo. 15 Desgleichen, ehe denn sie das Fett anzündeten, kam des Priesters Diener und sprach zu dem, der das Opfer brachte: Gib mir das Fleisch, dem Priester zu braten; denn er will nicht gekochtes Fleisch von dir nehmen, sondern rohes. (3. Mose 3.3-5) 16 Wenn dann jemand zu ihm sagte: Laß erst das Fett anzünden und nimm darnach, was dein Herz begehrt, so sprach er zu ihm: Du sollst mir's jetzt geben; wo nicht so will ich's mit Gewalt nehmen. 17 Darum war die Sünde der jungen Männer sehr groß vor dem HERRN; denn die Leute lästerten das Opfer des HERRN. 18 Samuel aber war ein Diener vor dem HERRN; und der Knabe war umgürtet mit einem Leibrock.
19 Dazu machte ihm seine Mutter ein kleines Oberkleid und brachte es ihm hinauf zu seiner Zeit, wenn sie mit ihrem Mann hinaufging, zu opfern das jährliche Opfer. 20 Und Eli segnete Elkana und sein Weib und sprach: Der HERR gebe dir Samen von diesem Weibe um der Bitte willen, die sie vom HERRN gebeten hat. Und sie gingen an ihren Ort. 21 Und der HERR suchte Hanna heim, daß sie schwanger ward und gebar drei Söhne und zwei Töchter. Aber Samuel, der Knabe, nahm zu bei dem HERRN. (Lukas 1.80) 22 Eli aber war sehr alt und erfuhr alles, was seine Söhne taten dem ganzen Israel, und daß sie schliefen bei den Weibern, die da dienten vor der Tür der Hütte des Stifts. (2. Mose 38.8)
23 Und er sprach zu ihnen: Warum tut ihr solches? Denn ich höre euer böses Wesen von diesem ganzen Volk. 24 Nicht, meine Kinder, das ist nicht ein gutes Gerücht, das ich höre. Ihr macht des HERRN Volk übertreten. 25 Wenn jemand wider einen Menschen sündigt, so kann's der Richter schlichten. Wenn aber jemand wider den HERRN sündigt, wer kann für ihn bitten? Aber sie gehorchten ihres Vaters Stimme nicht; denn der HERR war willens, sie zu töten. 26 Aber der Knabe Samuel nahm immermehr zu und war angenehm bei dem HERRN und bei den Menschen. (Lukas 2.52)

Ankündigung des Gerichts über das Haus Elis

27 Es kam aber ein Mann Gottes zu Eli und sprach zu ihm: So spricht der HERR: Ich habe mich offenbart deines Vaters Hause, da sie noch in Ägypten waren, in Pharaos Hause,
28 und habe ihn daselbst mir erwählt vor allen Stämmen Israels zum Priestertum, daß er opfern sollte auf meinem Altar und Räuchwerk anzünden und den Leibrock vor mir tragen, und habe deines Vaters Hause gegeben alle Feuer der Kinder Israel. (4. Mose 18.8) 29 Warum tretet ihr denn mit Füßen meine Schlachtopfer und Speisopfer, die ich geboten habe in der Wohnung? Und du ehrst deine Söhne mehr denn mich, daß ihr euch mästet von dem Besten aller Speisopfer meines Volkes Israel. 30 Darum spricht der HERR, der Gott Israels: Ich habe geredet, dein Haus und deines Vaters Haus sollten wandeln vor mir ewiglich. Aber nun spricht der HERR: Es sei fern von mir! sondern wer mich ehrt, den will ich auch ehren; wer aber mich verachtet, der soll wieder verachtet werden. (2. Mose 28.1)
31 Siehe, es wird die Zeit kommen, daß ich will entzweibrechen deinen Arm und den Arm deines Vaterhauses, daß kein Alter sei in deinem Hause, (1. Könige 2.27) 32 und daß du sehen wirst deinen Widersacher in der Wohnung bei allerlei Gutem, das Israel geschehen wird, und wird kein Alter sein in deines Vaters Hause ewiglich. 33 Doch will ich dir nicht einen jeglichen von meinem Altar ausrotten, auf daß deine Augen verschmachten und deine Seele sich gräme; und alle Menge deines Hauses sollen sterben, wenn sie Männer geworden sind. (1. Samuel 22.20) 34 Und das soll dir ein Zeichen sein, das über deine zwei Söhne, Hophni und Pinehas, kommen wird: auf einen Tag werden sie beide sterben. (1. Samuel 4.11) 35 Ich will aber einen treuen Priester erwecken, der soll tun, wie es meinem Herzen und meiner Seele gefällt; dem will ich ein beständiges Haus bauen, daß er vor meinem Gesalbten wandle immerdar.
36 Und wer übrig ist von deinem Hause, der wird kommen und vor jenem niederfallen um einen silbernen Pfennig und ein Stück Brot und wird sagen: Laß mich doch zu einem Priesterteil, daß ich einen Bissen Brot esse.

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.