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1. Samuel - Kapitel 12

Samuel legt sein Richteramt nieder

1 Da sprach Samuel zum ganzen Israel: Siehe, ich habe eurer Stimme gehorcht in allem, was ihr mir gesagt habt, und habe einen König über euch gemacht. (1. Samuel 8.7) (1. Samuel 8.22) (1. Samuel 11.15) 2 Und nun siehe, da zieht euer König vor euch her. Ich aber bin alt und grau geworden, und meine Söhne sind bei euch, und ich bin vor euch hergegangen von meiner Jugend auf bis auf diesen Tag. 3 Siehe, hier bin ich; antwortet wider mich vor dem HERRN und seinem Gesalbten, ob ich jemandes Ochsen oder Esel genommen habe? ob ich jemand habe Gewalt oder Unrecht getan? ob ich von jemandes Hand ein Geschenk genommen habe und mir die Augen blenden lassen? so will ich's euch wiedergeben. (4. Mose 16.15) 4 Sie sprachen: Du hast uns keine Gewalt noch Unrecht getan und von niemandes Hand etwas genommen. 5 Er sprach zu ihnen: Der HERR sei Zeuge wider euch und sein Gesalbter heutigestages, daß ihr nichts in meiner Hand gefunden habt. Sie sprachen: Ja, Zeugen sollen sie sein. 6 Und Samuel sprach zum Volk: Ja, der HERR, der Mose und Aaron gemacht hat und eure Väter aus Ägyptenland geführt hat.
7 So tretet nun her, daß ich mit euch rechte vor dem HERRN über alle Wohltat des HERRN, die er an euch und euren Vätern getan hat. 8 Als Jakob nach Ägypten gekommen war, schrieen eure Väter zu dem HERRN, und er sandte Mose und Aaron, daß sie eure Väter aus Ägypten führten und sie an diesem Ort wohnen ließen. (2. Mose 3.7) 9 Aber da sie des HERRN, ihres Gottes, vergaßen, verkaufte er sie unter die Gewalt Siseras, des Feldhauptmanns zu Hazor, und unter die Gewalt der Philister und unter die Gewalt des Königs der Moabiter, die stritten wider sie. (Richter 3.12) (Richter 4.2) (Richter 10.7) (Richter 13.1) 10 Und sie schrieen zum HERRN und sprachen: Wir haben gesündigt, daß wir den HERRN verlassen und den Baalim und den Astharoth gedient haben; nun aber errette uns von der Hand unserer Feinde, so wollen wir dir dienen. 11 Da sandte der HERR Jerubbaal, Bedan, Jephthah und Samuel und errettete euch von eurer Feinde Händen umher und ließ euch sicher wohnen. (Richter 6.14) (Richter 11.29) (1. Samuel 7.3) 12 Da ihr aber saht, das Nahas, der König der Kinder Ammon, wider euch kam, spracht ihr zu mir: Mitnichten, sondern ein König soll über uns herrschen; so doch der HERR, euer Gott, euer König war. (1. Samuel 8.19)
13 Nun, da habt ihr euren König, den ihr erwählt und erbeten habt; denn siehe, der HERR hat einen König über euch gesetzt. 14 Werdet ihr nun den HERRN fürchten und ihm dienen und seiner Stimme gehorchen und dem Munde des HERRN nicht ungehorsam sein, so werdet ihr und euer König, der über euch herrscht, dem HERRN, eurem Gott, folgen. 15 Werdet ihr aber des HERRN Stimme nicht gehorchen, sondern seinem Munde ungehorsam sein, so wird die Hand des HERRN wider euch sein wie wider eure Väter. 16 Tretet auch nun her und seht das große Ding, das der HERR vor euren Augen tun wird.
17 Ist nicht jetzt die Weizenernte? Ich will aber den HERRN anrufen, daß er soll donnern und regnen lassen, daß ihr innewerdet und sehen sollt das große Übel, das ihr vor des HERRN Augen getan habt, daß ihr euch einen König erbeten habt. 18 Und da Samuel den HERRN anrief, ließ der HERR donnern und regnen desselben Tages. Da fürchtete das ganze Volk sehr den HERRN und Samuel 19 und sprachen alle zu Samuel: Bitte für deine Knechte den HERRN, deinen Gott, daß wir nicht sterben; denn über alle unsre Sünden haben wir auch das Übel getan, daß wir uns einen König erbeten haben. 20 Samuel aber sprach zum Volk: Fürchtet euch nicht! Ihr habt zwar das Übel alles getan; doch weicht nicht hinter dem HERRN ab, sondern dient dem HERRN von ganzem Herzen
21 und folgt nicht dem Eitlen nach; denn es nützt nicht und kann nicht erretten, weil es ein eitel Ding ist. (5. Mose 32.37-38) 22 Aber der HERR verläßt sein Volk nicht um seines großen Namens willen; denn es hat dem HERRN gefallen, euch ihm selbst zum Volk zu machen. (2. Mose 19.6) 23 Es sei aber auch ferne von mir, mich also an dem HERRN zu versündigen, daß ich sollte ablassen für euch zu beten und euch zu lehren den guten und richtigen Weg. (1. Samuel 7.8) 24 Fürchtet nur den HERRN und dient ihm treulich von ganzem Herzen; denn ihr habt gesehen wie große Dinge er an euch tut. (2. Könige 17.39) 25 Werdet ihr aber übel handeln, so werdet ihr und euer König verloren sein.

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"