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1. Samuel - Kapitel 11

Sauls Sieg über die Ammoniter

1 Es zog aber herauf Nahas, der Ammoniter, und belagerte Jabes in Gilead. Und alle Männer zu Jabes sprachen zu Nahas: Mache einen Bund mit uns, so wollen wir dir dienen. (1. Samuel 31.11) 2 Aber Nahas, der Ammoniter, antwortete ihnen: Darin will ich einen Bund mit euch machen, daß ich euch das rechte Auge aussteche und bringe damit Schmach über ganz Israel. (Jeremia 39.7) 3 Da sprachen zu ihm die Ältesten zu Jabes: Gib uns sieben Tage, daß wir Boten senden in alles Gebiet Israels; ist dann niemand, der uns rette, so wollen wir zu dir hinausgehen. 4 Da kamen die Boten gen Gibea Sauls und redeten solches vor den Ohren des Volks. Da hob alles Volk seine Stimme auf und weinte.
5 Und siehe, da kam Saul vom Felde hinter den Rindern her und sprach: Was ist dem Volk, daß es weint? Da erzählten sie ihm die Sache der Männer von Jabes. 6 Da geriet der Geist Gottes über ihn, als er solche Worte hörte, und sein Zorn ergrimmte sehr, (Richter 14.6) 7 und er nahm ein paar Ochsen und zerstückte sie und sandte in alles Gebiet Israels durch die Boten und ließ sagen: Wer nicht auszieht, Saul und Samuel nach, des Rinder soll man also tun. Da fiel die Furcht des HERRN auf das Volk, daß sie auszogen wie ein Mann. (Richter 19.29) 8 Und er musterte sie zu Besek; und der Kinder Israel waren dreihundert mal tausend Mann und der Kinder Juda dreißigtausend. 9 Und sie sagten den Boten, die gekommen waren: Also sagt den Männern zu Jabes in Gilead: Morgen soll euch Hilfe geschehen, wenn die Sonne beginnt heiß zu scheinen. Da die Boten kamen und verkündigten das den Männern zu Jabes, wurden sie froh.
10 Und die Männer von Jabes sprachen: Morgen wollen wir zu euch hinausgehen, daß ihr uns tut alles, was euch gefällt. 11 Und des andern Morgens stellte Saul das Volk in drei Haufen, und sie kamen ins Lager um die Morgenwache und schlugen die Ammoniter, bis der Tag heiß ward; welche aber übrigblieben, wurden also zerstreut, daß ihrer nicht zwei beieinander blieben. 12 Da sprach das Volk zu Samuel: Wer sind die, die da sagten: Sollte Saul über uns herrschen? Gebt sie her, die Männer, daß wir sie töten. (1. Samuel 10.27)
13 Saul aber sprach: Es soll auf diesen Tag niemand sterben; denn der HERR hat heute sein Heil gegeben in Israel. (1. Samuel 14.45) 14 Samuel sprach zum Volk: Kommt, laßt uns gen Gilgal gehen und das Königreich daselbst erneuen. (1. Samuel 10.8)
15 Da ging alles Volk gen Gilgal und machten daselbst Saul zum König vor dem HERRN zu Gilgal und opferten Dankopfer vor dem HERRN. Und Saul samt allen Männern Israels freuten sich daselbst gar sehr.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)