zurückEinzelansichtvor

1. Mose - Kapitel 5

Geschlechtsregister von Adam bis Noah

1 Dies ist das Buch von des Menschen Geschlecht. Da Gott den Menschen schuf, machte er ihn nach dem Bilde Gottes; (1. Mose 1.27) (Lukas 3.38) 2 und schuf sie einen Mann und ein Weib und segnete sie und hieß ihren Namen Mensch zur Zeit, da sie geschaffen wurden. 3 Und Adam war hundertunddreißig Jahre alt und zeugte einen Sohn, der seinem Bild ähnlich war und hieß ihn Seth (Psalm 51.7) (1. Korinther 15.49)
4 und lebte darnach achthundert Jahre und zeugte Söhne und Töchter; 5 daß sein ganzes Alter ward neunhundertunddreißig Jahre, und starb. 6 Seth war hundertundfünf Jahre alt und zeugte Enos
7 und lebte darnach achthundertundsieben Jahre und zeugte Söhne und Töchter; 8 daß sein ganzes Alter ward neunhundertundzwölf Jahre, und starb. 9 Enos war neunzig Jahre alt und zeugte Kenan
10 und lebte darnach achthundertundfünfzehn Jahre und zeugte Söhne und Töchter; 11 daß sein ganzes Alter ward neunhundertundfünf Jahre, und starb. 12 Kenan war siebzig Jahre alt und zeugte Mahalaleel
13 und lebte darnach achthundertundvierzig Jahre und zeugte Söhne und Töchter; 14 daß sein ganzes Alter ward neunhundertundzehn Jahre, und starb. 15 Mahalaleel war fünfundsechzig Jahre und zeugte Jared
16 und lebte darnach achthundertunddreißig Jahre und zeugte Söhne und Töchter; 17 daß sein ganzes Alter ward achthundert und fünfundneunzig Jahre, und starb. 18 Jared war hundertzweiundsechzig Jahre alt und zeugte Henoch
19 und er lebte darnach achthundert Jahre und zeugte Söhne und Töchter; 20 daß sein ganzes Alter ward neunhundert und zweiundsechzig Jahre, und starb. 21 Henoch war fünfundsechzig Jahre alt und zeugte Methusalah.
22 Und nachdem er Methusalah gezeugt hatte, blieb er in einem göttlichen Leben dreihundert Jahre und zeugte Söhne und Töchter; (1. Mose 6.9) (Judas 1.14) 23 daß sein ganzes Alter ward dreihundertfünfundsechzig Jahre. 24 Und dieweil er ein göttliches Leben führte, nahm ihn Gott hinweg, und er ward nicht mehr gesehen. (2. Könige 2.11) (Jesaja 57.1-2) (Hebräer 11.5) 25 Methusalah war hundertsiebenundachtzig Jahre alt und zeugte Lamech
26 und lebte darnach siebenhundert und zweiundachtzig Jahre und zeugte Söhne und Töchter; 27 daß sein ganzes Alter ward neunhundert und neunundsechzig Jahre, und starb. 28 Lamech war hundertzweiundachtzig Jahre alt und zeugte einen Sohn
29 und hieß ihn Noah und sprach: Der wird uns trösten in unsrer Mühe und Arbeit auf der Erde, die der HERR verflucht hat. (1. Mose 3.17-19) 30 Darnach lebte er fünfhundert und fünfundneunzig Jahre und zeugte Söhne und Töchter; 31 daß sein ganzes Alter ward siebenhundert siebenundsiebzig Jahre, und starb. 32 Noah war fünfhundert Jahre alt und zeugte Sem, Ham und Japheth.

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 21

1 Wenn man in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir zum Erbbesitz gibt, einen Erschlagenen auf dem freien Feld findet, ohne dass man weiß, wer ihn erschlagen hat, 2 dann sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und die Strecke bis zu den Städten im Umkreis abmessen. 3 In der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, sollen die Ältesten eine junge Kuh heraussuchen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist und die noch nicht am Joch gezogen hat. 4 Die Ältesten jener Stadt sollen das Kalb zu einem immerfließenden Bach führen, an dem nichts gesät und kein Ackerbau getrieben werden kann, und ihr dort das Genick brechen. 5 Dann sollen die Priester aus dem Stamm Levi herzutreten. Denn sie hat Jahwe, dein Gott, ausgewählt, ihm zu dienen und in seinem Namen zu segnen. Nach ihrem Spruch soll bei jedem Rechtsstreit und jeder Körperverletzung verfahren werden. (5. Mose 17.8-9) 6 In ihrer Gegenwart sollen die Ältesten der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, die Hände waschen, und zwar über dem Kalb, dem am Bach das Genick gebrochen wurde. (Matthäus 27.24) 7 Dabei sollen sie bezeugen: "Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen und unsere Augen haben es nicht gesehen. - 8 Jahwe, vergib deinem Volk Israel, das du erlöst hast, und lass nicht unschuldig vergossenes Blut in deinem Volk Israel bleiben." Dann ist die Blutschuld für sie gesühnt. 9 So kannst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen und tun, was vor Jahwe richtig ist. (4. Mose 35.33) 10 Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst und Jahwe, dein Gott, sie in deine Hand gibt, kann es sein, dass du Gefangene machst. 11 Wenn du unter ihnen eine schöne Frau siehst, die dir gefällt, und du willst sie heiraten, 12 dann darfst du sie mit nach Hause nehmen. Sie soll sich den Kopf scheren und ihre Nägel beschneiden. 13 Sie soll die Kleider ablegen, die sie als Gefangene trug, und einen Monat lang um ihren Vater und ihre Mutter weinen. Dann kannst du zu ihr kommen, mit ihr schlafen und sie deine Frau sein lassen. 14 Sollte sie dir nicht mehr gefallen, musst du sie freigeben. Du darfst sie nicht als Sklavin verkaufen oder selbst als Sklavin behalten, weil du ihr Gewalt angetan hast. 15 Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er nicht liebt, und beide ihm Söhne gebären, und wenn der erstgeborene Sohn von der ungeliebten Frau ist, (1. Mose 29.30) 16 dann darf er bei der Verteilung des Erbes den Sohn der geliebten Frau nicht als Erstgeborenen behandeln zum Nachteil des Sohnes der ungeliebten, der doch der Erstgeborene ist. 17 Er muss den wirklichen Erstgeborenen, den Sohn der ungeliebten Frau, anerkennen und ihm den doppelten Anteil am Erbe geben. Denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gebührt das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn jemand einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der auf seinen Vater und seine Mutter nicht mehr hört und selbst dann nicht gehorcht, wenn sie ihn züchtigen, 19 dann sollen seine Eltern ihn zu den Ältesten der Stadt, ans Tor ihres Ortes, bringen 20 und zu ihnen sagen: "Unser Sohn hier ist störrisch und widerspenstig, er hört nicht auf uns, er ist ein Verschwender und Säufer." 21 Dann sollen ihn alle Leute der Stadt zu Tode steinigen. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. Ganz Israel soll davon hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12) 22 Wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begeht und hingerichtet wird und du ihn an einen Pfahl hängst, 23 dann darf seine Leiche nicht über Nacht am Pfahl bleiben. Du musst ihn noch am selben Tag begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht. Du sollst das Land nicht unrein werden lassen, das Jahwe, dein Gott, dir gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)