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1. Mose - Kapitel 46

Jakobs Reise nach Ägypten. Seine Kinder und Enkel

1 Israel zog hin mit allem, was er hatte. Und da er gen Beer-Seba kam, opferte er dem Gott seines Vaters Isaak. (1. Mose 26.23-25) 2 Und Gott sprach zu ihm des Nachts im Gesicht: Jakob, Jakob! Er sprach: Hier bin ich. 3 Und er sprach: Ich bin Gott, der Gott deines Vaters; fürchte dich nicht, nach Ägypten hinabzuziehen, denn daselbst will ich dich zum großen Volk machen. 4 Ich will mit dir hinab nach Ägypten ziehen und will dich auch wieder heraufführen; und Joseph soll seine Hände auf deine Augen legen. 5 Da machte sich Jakob auf von Beer-Seba; und die Kinder Israels führten Jakob, ihren Vater, mit ihren Kindlein und Weibern auf den Wagen, die Pharao gesandt hatte, ihn zu führen, 6 und nahmen ihr Vieh und ihre Habe, die sie im Lande Kanaan erworben hatten, und kamen also nach Ägypten, Jakob und all sein Same mit ihm, 7 seine Söhne und seine Kindessöhne mit ihm, seine Töchter und seine Kindestöchter und all sein Same; die brachte er mit sich nach Ägypten. 8 Dies sind die Namen der Kinder Israel, die nach Ägypten kamen: Jakob, und seine Söhne. Der erstgeborene Sohn Jakobs, Ruben. (2. Mose 6.14-16)
9 Die Kinder Rubens: Henoch, Pallu, Hezron und Charmi. 10 Die Kinder Simeons: Jemuel, Jamin, Ohad, Jachin, Zohar und Saul, der Sohn von dem kanaanitischen Weibe. 11 Die Kinder Levis: Gerson, Kahath und Merari. 12 Die Kinder Juda's: Ger, Onan, Sela, Perez und Serah. Aber Ger und Onan waren gestorben im Lande Kanaan. Die Kinder aber des Perez: Hezron und Hamul. (1. Mose 38.3-4) (1. Mose 38.29-30) 13 Die Kinder Isaschars: Thola, Phuva, Job und Simron. 14 Die Kinder Sebulons: Sered, Elon und Jahleel. 15 Das sind die Kinder von Lea, die sie Jakob gebar in Mesopotamien mit seiner Tochter Dina. Die machen allesamt mit Söhnen und Töchtern dreiunddreißig Seelen. 16 Die Kinder Gads: Ziphjon, Haggi, Suni, Ezbon, Eri, Arodi und Areli.
17 Die Kinder Assers: Jimna, Jiswa, Jiswi, Beria und Serah, ihre Schwester. Aber die Kinder Berias: Heber und Malchiel. 18 Das sind die Kinder von Silpa, die Laban gab Lea, seiner Tochter, und sie gebar Jakob diese sechzehn Seelen. 19 Die Kinder Rahels, des Weibes Jakobs: Joseph und Benjamin.
20 Und Joseph wurden geboren in Ägyptenland Manasse und Ephraim, die ihm gebar Asnath, die Tochter Potipheras, des Priesters zu On. (1. Mose 41.50-52) 21 Die Kinder Benjamins: Bela, Becher, Asbel, Gera, Naaman, Ehi, Ros, Muppim, Huppim und Ard. 22 Das sind die Kinder von Rahel, die Jakob geboren sind, allesamt vierzehn Seelen. 23 Die Kinder Dans: Husim.
24 Die Kinder Naphthalis: Jahzeel, Guni, Jezer und Sillem. 25 Das sind die Kinder Bilhas, die Laban seiner Tochter Rahel gab, und sie gebar Jakob die sieben Seelen. 26 Alle Seelen, die mit Jakob nach Ägypten kamen, die aus seinen Lenden gekommen waren (ausgenommen die Weiber seiner Kinder), sind alle zusammen sechundsechzig Seelen,
27 Und die Kinder Josephs, die in Ägypten geboren sind, waren zwei Seelen, also daß alle Seelen des Hauses Jakobs, die nach Ägypten kamen, waren siebzig. (2. Mose 1.5)

Jakobs Wiedersehen mit Josef

28 Und er sandte Juda vor sich hin zu Joseph, das dieser ihn anwiese zu Gosen; und sie kamen in das Land Gosen. (1. Mose 45.10)
29 Da spannte Joseph seinen Wagen an und zog hinauf, seinem Vater Israel entgegen, nach Gosen. Und da er ihn sah, fiel er ihm um den Hals und weinte lange an seinem Halse. 30 Da sprach Israel zu Joseph: Ich will nun gerne sterben, nachdem ich dein Angesicht gesehen habe, daß du noch lebst. (1. Mose 45.28) 31 Joseph sprach zu seinen Brüdern und seines Vaters Hause: Ich will hinaufziehen und Pharao ansagen und zu ihm sprechen: Meine Brüder und meines Vaters Haus sind zu mir gekommen aus dem Lande Kanaan,
32 und sind Viehhirten, denn es sind Leute, die mit Vieh umgehen; Ihr kleines und großes Vieh und alles, was sie haben, haben sie mitgebracht. 33 Wenn euch nun Pharao wird rufen und sagen: Was ist eure Nahrung? 34 so sollt ihr sagen: Deine Knechte sind Leute, die mit Vieh umgehen, von unsrer Jugend auf bis her, beide, wir und unsre Väter, auf daß ihr wohnen möget im Lande Gosen. Denn was Viehhirten sind, das ist den Ägyptern ein Greuel. (1. Mose 43.32)

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)