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1. Mose - Kapitel 36

Geschlechtsregister Esaus

1 Das ist das Geschlecht Esaus, der da heißt Edom. (1. Mose 25.30) 2 Esau nahm Weiber von den Töchtern Kanaans: Ada, die Tochter Elons, des Hethiters, und Oholibama, die Tochter des Ana, die Enkelin des Zibeons, des Heviters, (1. Mose 26.34) 3 und Basmath, Ismaels Tochter, Nebajoths Schwester. (1. Mose 28.9) 4 Und Ada gebar dem Esau Eliphas, aber Basmath gebar Reguel. 5 Oholibama gebar Jehus, Jaelam und Korah. Das sind Esaus Kinder, die ihm geboren sind im Lande Kanaan. 6 Und Esau nahm seine Weiber, Söhne und Töchter und alle Seelen seines Hauses, seine Habe und alles Vieh mit allen Gütern, so er im Lande Kanaan erworben hatte, und zog in ein ander Land, hinweg von seinem Bruder Jakob.
7 Denn ihre Habe war zu groß, daß sie nicht konnten beieinander wohnen; und das Land darin sie Fremdlinge waren, vermochte sie nicht zu ertragen vor der Menge ihres Viehs. (1. Mose 13.6) 8 Also wohnte Esau auf dem Gebirge Seir. Und Esau ist der Edom. 9 Dies ist das Geschlecht Esaus, von dem die Edomiter herkommen, auf dem Gebirge Seir.
10 Und so heißen die Kinder Esaus: Eliphas, der Sohn Adas, Esaus Weibes; Reguel, der Sohn Basmaths, Esaus Weibes. 11 Des Eliphas Söhne aber waren diese: Theman, Omar, Zepho, Gaetham und Kenas. 12 Und Thimna war ein Kebsweib des Eliphas, Esaus Sohnes; die gebar ihm Amalek. Das sind die Kinder von Ada, Esaus Weib. 13 Die Kinder aber Reguels sind diese: Nahath, Serah, Samma, Missa. Das sind die Kinder von Basmath, Esaus Weib. 14 Die Kinder aber von Oholibama, Esaus Weib, der Tochter des Ana, der Enkelin Zibeons, sind diese, die sie dem Esau gebar: Jehus, Jaelam und Korah. 15 Das sind die Fürsten unter den Kindern Esaus. Die Kinder des Eliphas, des ersten Sohnes Esaus: der Fürst Theman, der Fürst Omar, der Fürst Zepho, der Fürst Kenas,
16 der Fürst Korah, der Fürst Gaetham, der Fürst Amalek. Das sind die Fürsten von Eliphas im Lande Edom und sind Kinder der Ada. 17 Und das sind die Kinder Reguels, Esaus Sohnes: der Fürst Nahath, der Fürst Serah, der Fürst Samma, der Fürst Missa. Das sind die Fürsten von Reguel im Lande der Edomiter und sind Kinder von der Basmath, Esaus Weib. 18 Das sind die Kinder Oholibamas, Esaus Weibes: der Fürst Jehus, der Fürst Jaelam, der Fürst Korah. Das sind die Fürsten von Oholibama, der Tochter des Ana, Esaus Weib. 19 Das sind die Kinder und ihre Fürsten. Er ist der Edom. 20 Die Kinder aber von Seir, dem Horiter, die im Lande wohnten, sind diese: Lotan, Sobal, Zibeon, Ana, Dison, Ezer und Disan. (1. Mose 14.6) (5. Mose 2.12)
21 Das sind die Fürsten der Horiter, Kinder des Seir, im Lande Edom. 22 Aber des Lotan Kinder waren diese: Hori, Heman; und Lotans Schwester hieß Thimna. 23 Die Kinder von Sobal waren diese: Alwan, Manahath, Ebal, Sepho und Onam. 24 Die Kinder von Zibeon waren diese: Aja und Ana. Das ist der Ana, der in der Wüste die warmen Quellen fand, da er seines Vaters Zibeon Esel hütete. 25 Die Kinder aber Anas waren: Dison und Oholibama, das ist die Tochter Anas. 26 Die Kinder Disons waren: Hemdan, Esban, Jethran und Cheran. 27 Die Kinder Ezers waren: Bilhan, Sawan und Akan. 28 Die Kinder Disans waren: Uz und Aran. 29 Dies sind die Fürsten der Horiter: der Fürst Lotan, der Fürst Sobal, der Fürst Zibeon, der Fürst Ana,
30 der Fürst Dison, der Fürst Ezer, der Fürst Disan. Das sind die Fürsten der Horiter, die regiert haben im Lande Seir.

Die früheren Könige der Edomiter

31 Die Könige aber, die im Lande Edom regiert haben, ehe denn die Kinder Israel Könige hatten, sind diese:
32 Bela war König in Edom, ein Sohn Beors, und seine Stadt hieß Dinhaba. 33 Und da Bela starb, ward König an seiner Statt Jobab, ein Sohn Serahs von Bozra. 34 Da Jobab starb, ward an seiner Statt König Husam aus der Themaniter Lande. 35 Da Husam starb, ward König an seiner Statt Hadad, ein Sohn Bedads, der die Midianiter schlug auf der Moabiter Felde; und seine Stadt hieß Awith. 36 Da Hadad starb, regierte Samla von Masrek. 37 Da Samla starb, ward Saul König, von Rehoboth am Strom. 38 Da Saul starb, ward an seiner Statt König Baal-Hanan, der Sohn Achbors. 39 Da Baal-Hanan, Achbors Sohn, starb, ward an seiner Statt König Hadar; und seine Stadt hieß Pagu, und sein Weib Mehetabeel, eine Tochter Matreds, die Mesahabs Tochter war.

Die Stammesfürsten der Edomiter

40 Also heißen die Fürsten von Esau in ihren Geschlechtern, Örtern und Namen: der Fürst Thimna, der Fürst Alwa, der Fürst Jetheth,
41 der Fürst Oholibama, der Fürst Ela, der Fürst Pinon, 42 der Fürst Kenas, der Fürst Theman, der Fürst Mibzar, 43 der Fürst Magdiel, der Fürst Iram. Das sind die Fürsten in Edom, wie sie gewohnt haben in ihrem Erblande. Das ist Esau, der Vater der Edomiter.

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"