zurückEinzelansichtvor

1. Mose - Kapitel 16

Hagar und Ismael

1 Sarai, Abrams Weib, gebar ihm kein Kind. Sie hatte eine ägyptische Magd, die hieß Hagar. 2 Und sie sprach zu Abram: Siehe, der HERR hat mich verschlossen, daß ich nicht gebären kann. Gehe doch zu meiner Magd, ob ich vielleicht aus ihr mich aufbauen möge. Und Abram gehorchte der Stimme Sarais. (1. Mose 30.3) (1. Mose 30.9) (1. Korinther 7.2) 3 Da nahm Sarai, Abrams Weib, ihre ägyptische Magd, Hagar, und gab sie Abram, ihrem Mann, zum Weibe, nachdem sie zehn Jahre im Lande Kanaan gewohnt hatten. 4 Und er ging zu Hagar, die ward schwanger. Als sie nun sah, daß sie schwanger war, achtete sie ihre Frau gering gegen sich.
5 Da sprach Sarai zu Abram: Du tust unrecht an mir. Ich habe meine Magd dir in die Arme gegeben; nun sie aber sieht, daß sie schwanger geworden ist, muß ich gering sein in ihren Augen. Der HERR sei Richter zwischen mir und dir. 6 Abram aber sprach zu Sarai: Siehe, deine Magd ist unter deiner Gewalt; tue mit ihr, wie dir's gefällt. Da sie nun Sarai wollte demütigen, floh sie von ihr.

Die Rückkehr der Hagar und Ismaels Geburt

7 Aber der Engel des HERRN fand sie bei einem Wasserbrunnen in der Wüste, nämlich bei dem Brunnen am Wege gen Sur.
8 Der sprach zu ihr: Hagar, Sarais Magd, wo kommst du her, und wo willst du hin? Sie sprach: Ich bin von meiner Frau Sarai geflohen. 9 Und der Engel des HERRN sprach zu ihr: Kehre wieder um zu deiner Frau, und demütige dich unter ihre Hand. 10 Und der Engel des HERRN sprach zu ihr: Ich will deinen Samen also mehren, daß er vor großer Menge nicht soll gezählt werden. (1. Mose 17.20)
11 Weiter sprach der Engel des HERRN zu ihr: Siehe, du bist schwanger geworden und wirst einen Sohn gebären, des namen sollst du Ismael heißen, darum daß der HERR dein Elend erhört hat. 12 Er wird ein wilder Mensch sein: seine Hand wider jedermann und jedermanns Hand wider ihn, und wird gegen alle seine Brüder wohnen. (1. Mose 25.18) 13 Und sie hieß den Namen des HERRN, der mit ihr redete: Du Gott siehst mich. Denn sie sprach: Gewiß habe ich hier gesehen den, der mich hernach angesehen hat.
14 Darum hieß man den Brunnen einen Brunnen des Lebendigen, der mich ansieht; welcher Brunnen ist zwischen Kades und Bared. (1. Mose 24.62) (1. Mose 25.11) 15 Und Hagar gebar einen Sohn; und Abram hieß den Sohn, den ihm Hagar gebar, Ismael.
16 Und Abram war sechsundachtzig Jahre alt, da ihm Hagar den Ismael gebar.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."